Presseinfo Mai 2015 - Landgericht Hannover

Presse
Landgericht Hannover
05.05.2015
Presseinformation –
Ergänzung Monatsvorschau Mai 2015
Diese Presseinformation enthält eine weitere Ergänzung zur Monatsvorschau Mai 2015.
I.
2. Große Strafkammer
Strafsache gegen
Hans-Henning B., geb. 1962,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Fett, Hildesheim)
wegen versuchten Mordes u.a.
Prozessauftakt:
Dienstag, 12.05.2015, 09:30 Uhr,
Fortsetzungstermine:
18.05.2015,
20.05.2015,
22.05.2015, jeweils 09:30 Uhr,
Gegenstand:
In der Monatsvorschau für Mai 2015 wurde über dieses Verfahren bereits berichtet.
Ergänzend ist anzumerken, dass es sich um eine Neuverhandlung nach Revision handelt.
Eine andere Kammer des Landgerichts Hannover hatte den Angeklagten am 17. Juni 2014
wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge sowie (mit)
versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den
Feststellungen mit Beschluss vom 27. November 2014 (3 StR 458/14) aufgehoben, weil nicht
geprüft worden ist, ob der Angeklagte strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten ist.
Nr. 15/15
/ Dr. Stephan Loheit
Pressestelle
Volgersweg 65, 30175 Hannover
Tel.: (0511) 347-2695
Fax: (0511) 347-3550
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Dies hat zur Folge, dass nunmehr die 2. Große Strafkammer den Tatvorwurf insgesamt neu
zu verhandeln hat.
(Az.: 40 Ks 1/15)
(Stichwort: "Versuchte Haussprengung - Neuverhandlung nach Revision“)
II.
13. Große Strafkammer
Sicherungsverfahren gegen
Thomas von K., geb. 1965,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Kogge, Hannover)
wegen versuchten Totschlags
Prozessauftakt:
Dienstag, 12.05.2015, 09:00 Uhr
Gegenstand:
Der Beschuldigte soll am 26. November 2014 in einer Arztpraxis in Bissendorf/Wedemark
infolge einer paranoid-halluzinatorischen Psychose versucht haben, wiederholt auf den ihn
behandelnden Arzt einzustechen. Hierbei soll er mehrfach gerufen haben: „Ich bringe dich
um!“.
Verhandelt wird im sog. Sicherungsverfahren, weil die Staatsanwaltschaft erwartet, dass
gegen den Beschuldigten aufgrund dessen Schuldunfähigkeit eine sog. Maßregel der
Besserung und Sicherung (§ 63 StGB - Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus) verhängt werden wird.
(Az.: 39 Ks 4/15)
(Stichwort: "Messerangriff in Arztpraxis“)
Dr. Stephan Loheit
Medienmanager
Die Presseinformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der
Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und
Presseinformationen“:
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