Presse Landgericht Hannover 05.05.2015 Presseinformation – Ergänzung Monatsvorschau Mai 2015 Diese Presseinformation enthält eine weitere Ergänzung zur Monatsvorschau Mai 2015. I. 2. Große Strafkammer Strafsache gegen Hans-Henning B., geb. 1962, (Verteidiger: Rechtsanwalt Fett, Hildesheim) wegen versuchten Mordes u.a. Prozessauftakt: Dienstag, 12.05.2015, 09:30 Uhr, Fortsetzungstermine: 18.05.2015, 20.05.2015, 22.05.2015, jeweils 09:30 Uhr, Gegenstand: In der Monatsvorschau für Mai 2015 wurde über dieses Verfahren bereits berichtet. Ergänzend ist anzumerken, dass es sich um eine Neuverhandlung nach Revision handelt. Eine andere Kammer des Landgerichts Hannover hatte den Angeklagten am 17. Juni 2014 wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge sowie (mit) versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den Feststellungen mit Beschluss vom 27. November 2014 (3 StR 458/14) aufgehoben, weil nicht geprüft worden ist, ob der Angeklagte strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten ist. Nr. 15/15 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Volgersweg 65, 30175 Hannover Tel.: (0511) 347-2695 Fax: (0511) 347-3550 -1- www.landgericht-hannover.de E-Mail: [email protected] Dies hat zur Folge, dass nunmehr die 2. Große Strafkammer den Tatvorwurf insgesamt neu zu verhandeln hat. (Az.: 40 Ks 1/15) (Stichwort: "Versuchte Haussprengung - Neuverhandlung nach Revision“) II. 13. Große Strafkammer Sicherungsverfahren gegen Thomas von K., geb. 1965, (Verteidiger: Rechtsanwalt Kogge, Hannover) wegen versuchten Totschlags Prozessauftakt: Dienstag, 12.05.2015, 09:00 Uhr Gegenstand: Der Beschuldigte soll am 26. November 2014 in einer Arztpraxis in Bissendorf/Wedemark infolge einer paranoid-halluzinatorischen Psychose versucht haben, wiederholt auf den ihn behandelnden Arzt einzustechen. Hierbei soll er mehrfach gerufen haben: „Ich bringe dich um!“. Verhandelt wird im sog. Sicherungsverfahren, weil die Staatsanwaltschaft erwartet, dass gegen den Beschuldigten aufgrund dessen Schuldunfähigkeit eine sog. Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 63 StGB - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) verhängt werden wird. (Az.: 39 Ks 4/15) (Stichwort: "Messerangriff in Arztpraxis“) Dr. Stephan Loheit Medienmanager Die Presseinformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und Presseinformationen“: -2-
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