Was ist mit dem Wetter los? Thema des Tages NEUESTE NACHRICHTEN AUS POLITIK, KULTUR, WIRTSCHAFT UND SPORT WWW.SÜDDEUTSCHE.DE HF1 72. JAHRGANG / 23. WOCHE / NR. 131 / 2,60 EURO Steinbruch Sansibars Altstadt hat lange vom Flair des Verfalls gelebt. Das will die Unesco nicht mehr dulden. Seite 1/V2 Ballgefühle Joachim Löw und Bastian Schweinsteiger haben wieder Großes vor. Nach der WM-Trophäe wollen der Bundestrainer und sein Kapitän in Frankreich den EM-Pokal erobern Beilage im Sport FOTO: DEFODI/IMAGO (SZ) Mit großen Sportereignissen geht oft eine enorme patriotische Aufwallung einher, denn es treffen dort ja immerhin Repräsentanten verschiedener Nationen aufeinander, um sich im Wettkampf zu messen. Einige dieser Nationen waren in früheren Jahrzehnten sogar miteinander verfeindet, andere auf unheilvolle Weise miteinander verbündet, also: geschichtlich gesehen macht sich gerade beim Fußball eine enorme Symbolkraft auf die Socken, die irgendwie gebündelt werden muss. Als einfachste Methode, patriotische Bedürfnisse kurz und praktisch zu bedienen, galt immer das Abspielen der jeweiligen Nationalhymne. Die Spieler standen dazu wie eilig aufgestellte Zaunlatten auf dem grünen Rasen und ließen das Lied teils über sich ergehen, teils insofern an sich heran, dass sie mitsangen oder zumindest per Lippenbewegung so taten, als sängen sie mit. Nachdem das Lied verklungen war, strampelten sie mit den Beinen, freuten sich aufs Spiel und der patriotische Schauder war zu aller Freude und Erleichterung verflogen. Heute geht das alles so nicht mehr. Deutschland befindet sich augenblicklich in einem Wettkampf um die angemessene patriotische Temperatur. Die einen sagen, die deutsche Nationalmannschaft sei nicht mehr so richtig deutsch und müsste gegen den Vorstand der AfD ausgetauscht werden; die anderen entgegnen, sie sei sehr wohl richtig deutsch und deshalb müssten auch alle, die in ihr spielen, die deutsche Nationalhymne mitsingen. Warum? Weil die deutsche Nationalhymne die Werte der deutschen Leitkultur umschließt wie der Bernstein die historische Fliege. Diese lauten laut Hymnentext: „Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang“ – alles regionale Produkte also, da sollte wirklich jeder zugreifen, der ein patriotisches Herz im Leib schlagen fühlt. Man sollte es allein schon deshalb tun, weil sonst ganz andere Leute Lieder im Stadion singen. Zum Beispiel der blonde Sänger Heino, der ein Album mit Fußballliedern vorgelegt hat. Dieses Album nennt er frech „Arschkarte“. Es gibt vorlaute Menschen, die sagen, Heino sei selber eine Art Arschkarte für die deutsche Schlagerkultur. Aber das ist unartig und unangemessen. Heino ist eigentlich nur die Langzeitfolge einer vernachlässigten Patriotismus-Kultur auf dem Rollrasen. Es ist doch ganz einfach: Wer heute auf dem Fußballplatz die Augen schließt und das Lied der Deutschen rasch runtersingt ohne groß über den Text nachzudenken, schützt sein Vaterland zumindest vor den Auswirkungen blonder musikalischer Gewalt. Wer beim Singen auf den Text hört, stolpert über das alte Wort „Unterpfand“ und macht sich vielleicht mit ein paar Überlegungen warm für das bald anzupfeifende Spiel: Gibt es denn noch ein Pfand, das unter 15 Cent liegt und welche von den Flaschen da vorne kloppe ich wohl als Erstes aus den Stulpen? MÜNCHEN, DONNERSTAG, 9. JUNI 2016 Das einst beschauliche Bad Godesberg stemmt sich gegen den Niedergang 3 Meinung Die Wahl des Bundespräsidenten ist für Gabriel eine Chance – aber nicht mit der Linken 4 Panorama Bienen werden immer wertvoller. Das macht sie für Diebe interessant 8 Wirtschaft Langeweile als Klickbringer: Die Tricks der sozialen Netzwerke, um User an sich zu binden 17 Sport Wie in Russlands Sport weiter manipuliert wird – mit globalen Folgen 30 Medien, TV-/ Radioprogramm Forum & Leserbriefe München · Bayern Rätsel Traueranzeigen 31,32 15 24 31 14 Süddeutsche Zeitung GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München; Telefon 089/2183-0, Telefax -9777; [email protected] Anzeigen: Telefon 089/2183-1010 (Immobilien- und Mietmarkt), 089/2183-1020 (Motormarkt), 089/2183-1030 (Stellenmarkt, weitere Märkte). Abo-Service: Telefon 089/21 83-80 80, www.sz.de/abo A, B, F, GR, I, L, NL, SLO, SK: € 3,40; dkr. 26; £ 3,20; kn 29; SFr. 4,80; czk 96; Ft 920 41023 4 190655 802602 Schön ruhig Durch den neuen Gotthardtunnel ist es in der Leventina noch einsamer. Gut so. Seite 4/V2 LERNEN Acht Seiten Beilage mit dem Schwerpunkt: Bachelor & Master Umfrage empört die CSU Institut sieht Partei bei 40 Prozent. Generalsekretär: Das ist unseriös „Ein Meilenstein in der US-Geschichte“ Hillary Clinton ist die erste Frau, die große Chancen auf die Präsidentschaft hat. Nun dürfte Barack Obama wohl versuchen, ihren demokratischen Rivalen Bernie Sanders zum Rückzug zu bewegen von nicolas richter Washington – Zum ersten Mal in der amerikanischen Geschichte hat eine Frau die realistische Chance, das Weiße Haus zu erobern. Hillary Clinton erklärte sich nach weiteren Siegen zur Gewinnerin der demokratischen Vorwahlen und kann aller Voraussicht nach im November für das höchste Staatsamt kandidieren. Vor jubelnden Anhängern in New York sprach sie von einem „Meilenstein“. Ihr Sieg gehöre nicht einer einzelnen Person, sondern Generationen von Frauen und Männern, die dafür gekämpft hätten, „diesen Augenblick zu ermöglichen“. Die Geschichte der USA beweise, dass sich „Gerechtigkeit und Gleichheit“ durchsetzen könnten. „Nun seid ihr dabei, ein neues Kapitel dieser Geschichte zu schreiben“, sagte sie. Vor acht Jahren hatten die Demokraten Barack Obama als ersten schwarzen Kandidaten aufgestellt, nun folgt die erste Frau. Die gesellschaftliche Rolle von Frauen im Allgemeinen und die von Hillary Clinton im Besonderen wird im bevorstehenden Hauptwahlkampf eine zentrale Rolle einnehmen. Die fortschrittlichen Demokraten haben den Republikanern immer wieder vorgeworfen, „Krieg gegen Frauen“ zu führen, unter anderem wegen ihres konservativen Familienbildes oder wegen ihrer kompromisslosen Haltung zur Abtreibung. Donald Trump, der designierte Präsidentschaftskandidat der Republikaner, steht zudem wegen frauenfeindlicher Äußerungen in der Kritik. Trump weist diesen Vorwurf mit dem Hinweis zurück, er habe in seinen Unternehmen etliche Frauen befördert. Außerdem wirft er Clinton vor, sie sei selbst frauenfeindlich. Sie habe etliche Affären ihres Ehemannes Bill akzeptiert und dessen Geliebte aufs Übelste angegriffen. Hillary habe Bills Seitensprünge deswegen erst ermöglicht. Trump hat angekündigt, persönliche Attacken dieser Art auf die Clintons noch zu intensivieren. Zwar bestimmen die Demokraten ihren Kandidaten oder ihre Kandidatin erst beim Parteitag Ende Juli in Philadelphia. Aber Clinton führt vor ihrem Rivalen, dem Sozialisten Bernie Sanders, jetzt mit 2184 zu 1804 Delegierten. Rechnet man stimmberechtigte Parteifunktionäre dazu, die sogenannten Superdelegierten, erreicht Clinton 2755 Stimmen, Sanders nur 1852. Ihm bleibt damit nur eine theoretische Chance, ihr die Nominierung doch noch zu entreißen. Trotzdem kündigte er an, bis zum Parteitag zu kämpfen. Clinton versuchte am Dienstag, die Partei nach einem langen und oft bitteren Vorwahlkampf wieder zu einen. Sie würdigte Sanders’ „außergewöhnliche“ Kampagne. „Unsere lebhafte Debatte darüber, wie man Einkommen erhöht, Ungleichheit bekämpft und den Aufstieg erleichtert, war sehr gut für die Demokratische Partei und Amerika.“ Clinton sprach in der Vergangenheitsform, ein Hinweis darauf, dass sie die Debatte jetzt für beendet hält. US-Präsident Barack Obama, der Clinton vor acht Jahren in den Vorwahlen besiegt hatte, gratulierte ihr zum Sieg. Obama wird an diesem Donnerstag in Washington Sanders empfangen. Voraussichtlich wird er an den Senator appellieren, den Kampf aufzugeben und sich nun mit aller Kraft den republikanischen Kandidaten Trump vorzunehmen. Seiten 4 und 7 HEUTE Die Seite Drei Echtes Theater Studienreisende begegnen der Kultur ihres Gastlandes oft nur in Form einer Inszenierung. Seite 3/V2 Man denkt immer, im Internet sei alles neu, aber das stimmt nicht. Ebay zum Beispiel. Gewiss, Online-Versteigerungen gab es früher nicht. Doch um zu klären, wer am Ende wem was schuldet, hat der Bundesgerichtshof den alten (wenngleich nicht römischen) Rechtssatz pacta sunt servanda angewandt. Verträge sind einzuhalten. Der Verkäufer gibt ein bindendes Angebot ab, selbst wenn er auf Ebay ein ganzes Auto zum Startpreis von einem Euro anpreist. Bricht er die Auktion ab, ohne einen triftigen Grund vorweisen zu können, bekommt der letzte Bieter das Auto – auch wenn er nur einen Euro geboten hat. So hat es der BGH Ende 2014 entschieden. Nun jedoch nimmt der BGH einen Typus ins Visier, der aus dem alten Rechtssatz und der neuen Plattform ein zwielichtiges Geschäftsmodell entwickelt hat. Der Abbruchjäger (ein missratener Vetter des Schnäppchenjägers) lauert unter diversen Identitäten auf Ebay, bis ein unerfah- Die Ebay-Falle Richter zeigen Verständnis für Verkäufer, die Auktionen abbrechen rener Verkäufer vorschnell die Auktion abbricht, etwa, weil die Gebote nur schleppend kommen und ihm deshalb der Niedrig-Startpreis nicht mehr geheuer ist. Im BGH-Fall war dies ein fast 5000 Euro teures Yamaha-Motorrad, das der Verkäufer kurz nach dem Start wieder zurückgezogen hatte. Doch da lag bereits ein Angebot für den absurd niedrigen Einstiegspreis von einem Euro vor – und nun will der verhinderte Käufer Schadenersatz. Ein Urteil wird erst Ende August verkündet, aber in der Verhandlung am Mittwoch wurde deutlich: Dies könnte der erste Fall sein, in dem der BGH dem Bieter den Zuschlag verweigert, weil er sich „rechtsmissbräuchlich“ verhalten hat. Es geht um einen Mann aus Sachsen-Anhalt, der in der Szene bekannt ist; in Internetforen tauschen Geschädigte sich darüber aus, wie man seinen Klagen entkommen kann. Auch dem BGH ist das in zahllosen Fällen erprobte Muster aufgefallen: Der Mann betreibt verschiedene Accounts und verbirgt sich hinter der Firma seines Vaters oder der Adresse einer Freundin. Wenn eine Auktion abgebrochen wurde, wartet er, bis die Ware verkauft ist – er will nur den lukrativen Schadenersatz. Wenn klar sei, dass jemand gar nicht am Erwerb der Ware interessiert sei, könnte das ein Rechtsmissbrauch sein, sagte Richterin Rhona Fetzer. Besser ist es allerdings, solche Fallen von vornherein zu vermeiden, etwa, indem man einen angemessenen Mindest- preis festsetzt, der dann freilich höhere Kosten verursacht. Auch ist der rechtmäßige Abbruch einer Auktion gar nicht so kompliziert: Wer die angepriesene Ware irrtümlich falsch beschrieben hat, darf die Versteigerung stoppen. Im BGH-Fall war das Motorrad mit Drei-Gang-Getriebe und Elektrostarter angepriesen, richtig wäre Fünf-Gang und Kickstarter gewesen. Gut möglich, dass der BGH dem Abbruchjäger schon deshalb eine Abfuhr erteilt und den vorzeitigen Stopp der Versteigerung für rechtens erklärt. Ohnehin dämpft der BGH die Hoffnungen. „Rechtsmissbrauch ist die absolute Ausnahme“, sagte Richterin Fetzer. Also nur eine Notlösung für Ebay-Pechvögel. Übrigens entstammt die vom BGH angepeilte Lösung ebenfalls einem Rechtsgrundsatz, der zwar alt, aber internettauglich ist: Mit dem Prinzip von „Treu und Glauben“ argumentierte bereits 1920 das Reichsgericht. wolfgang janisch FPÖ ficht Präsidentenwahl in Österreich an Verfassungsgerichtshof will noch vor der Vereidigung des neuen Staatsoberhaupts prüfen, ob es Unregelmäßigkeiten gab Wien – Österreichs FPÖ, deren Kandidat Norbert Hofer seinem grünen Konkurrenten Alexander Van der Bellen bei der Bundespräsidentenwahl vor drei Wochen unterlegen war, ficht die Wahl an. Man habe dem Verfassungsgerichtshof bereits eine 150-seitige Schrift mit einer Auflistung von „Unregelmäßigkeiten und Pannen“ übergeben, sagte Parteichef Heinz-Christian Strache am Mittwoch. Er wollte sich zwar nicht festlegen, ob seiner Meinung nach das Ergebnis absichtlich manipuliert worden sei, äußerte aber die Mutmaßung, ohne die Unregelmäßigkeiten „hätte Hofer Präsident werden können“. Die rechtspopulistische FPÖ begründet ihren Schritt vor allem mit Fehlern bei der Auszählung der sogenannten Wahlkarten, mit denen Briefwähler ihre Stimme abge- DIZdigital: Alle Alle Rechte Rechte vorbehalten vorbehalten –- Süddeutsche Süddeutsche Zeitung Zeitung GmbH, GmbH, München München DIZdigital: Jegliche Veröffentlichung Veröffentlichungund undnicht-private nicht-privateNutzung Nutzungexklusiv exklusivüber überwww.sz-content.de www.sz-content.de Jegliche ben konnten. Bei der Stichwahl um das Bundespräsidentenamt am 22. Mai waren knapp 900 000 Wahlkarten verschickt worden, das ist ungewöhnlich viel. Weil am Wahlabend wegen des knappen Ausgangs kein Ergebnis vorlag, hatte das Endergebnis von den Briefwahlstimmen abgehangen; schon in der Wahlnacht hatte Strache gemutmaßt, es sei zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Hofer selbst sagte, die aufgezeigten Missstände dokumentierten einen „eklatanten Rechtsbruch“. Es gehe um „eine halbe Million Stimmen, die nicht ordnungsgemäß erfasst worden seien. Nach der Niederlage Hofers gegen Van der Bellen war in den sozialen Netzwerken eine regelrechte Hysterie ausgebrochen; viele FPÖ-Wähler sahen sich um den Sieg ihres Kandidaten betrogen. Um sich mit der Wahlanfechtung durchzusetzen, muss die FPÖ letztlich nachweisen, dass das Ergebnis anders ausgefallen wäre, wenn die nachgewiesenen Unregelmäßigkeiten nicht stattgefunden hätten. In diesem Fall müssten die ganze Wahl oder Teile wiederholt werden, möglich ist aber auch, dass nur in einzelnen Wahlbezirken neu ausgezählt wird. Die FPÖ interpretiert das Gesetz allerdings so, dass es für eine erfolgreiche Anfechtung der Wahl ausreiche, wenn das Ergebnis beeinflusst werden „konnte“, man müsse nicht nachweisen, dass es beeinflusst wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat mitgeteilt, man werde sich bemühen, vor der Vereidigung des neuen Bundespräsidenten, die für den 8. Juli vorgesehen ist, die Prüfung der Vorwürfe abzuschließen. Konkret kritisierte Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ), der die Anfechtung vorbereitet hatte, dass erste Ergebnisse schon am Morgen des Wahltages „durchgesickert“ seien. In 94 von 117 Bezirkswahlbehörden seien zudem konkrete Gesetzesverletzungen begangen worden: So seien die Wahlkarten am Sonntag vorsortiert oder ausgezählt worden, obwohl das erst am Tag danach erlaubt ist. Böhmdorfer sagte, die „Schlampereien, die sich in den letzten Jahrzehnten eingebürgert“ hätten, stellten „das Ansehen Österreichs als Rechtsstaat infrage“. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) warnte hingegen vor Verschwörungstheorien. Der siegreiche Kandidat Van der Bellen sagte, er sehe dem Ausgang des Verfahrens gelassen entgegen. cathrin kahlweit Seite 4 München – Erstmals seit Beginn der Flüchtlingskrise ist die CSU laut einer Umfrage vom bundesweiten Abwärtstrend der Union erfasst worden. Die CSU würde bei einer Wahl um fast acht Punkte auf 40 Prozent abrutschen und ihre absolute Mehrheit im Landtag verlieren. Dies geht aus einer Forsa-Untersuchung für das Magazin Stern hervor. Die AfD hingegen käme auf zehn Prozent. „Die Ergebnisse zeigen, dass Horst Seehofers wiederholte Attacken gegen Kanzlerin Angela Merkel keinesfalls Wähler am rechten Rand der CSU binden“, analysierte Forsa-Chef Manfred Güllner. Die CSU-Spitze reagierte verärgert und attackierte den Meinungsforscher: „Bei allen seriösen Umfrageinstituten liegt die CSU seit vielen Monaten um 48 Prozent“, sagte Generalsekretär Andreas Scheuer. Güllner mache keine Umfragen, sondern Stimmung. Der Forsa-Chef wies die Kritik zurück: Sein Institut habe bei den vergangenen Bundestagswahlen die geringsten Abweichungen vorzuweisen gehabt. dpa, sz Seite 4, Bayern Vertuschungs-Aktion bei Volkswagen München/Wolfsburg – Beim Autokonzern VW ist es nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu einer Vertuschungsaktion in der Abgas-Affäre gekommen. Ein Mitarbeiter habe darauf hingewirkt, dass Daten beiseitegeschafft worden seien. Nach Informationen von SZ, NDR und WDR ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Urkunden-Unterdrückung und versuchter Strafvereitelung gegen den Mitarbeiter. Ein Teil der Daten sei zurückgegeben worden. sz Wirtschaft Rückschlag für Vermieter von Ferienwohnungen Berlin – Mehrere Betreiber von Ferienwohnungen sind am Mittwoch vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Sie hatten gegen das sogenannte Zweckentfremdungsverbot geklagt, das es seit dem 1. Mai untersagt, in Berlin Wohnungen tageweise an Touristen zu vermieten. Das Gericht sah das geltende Gesetz als rechtens an. Das Urteil gilt als wegweisend auch für andere Städte, weil es die Praxis von Übernachtungsportalen wie Airbnb oder Wimdu einschränkt. sz Seite 5 Dax ▼ Dow ▲ Euro ▲ Xetra 17 Uhr 10217 Punkte N.Y. 17 Uhr 17985 Punkte 17 Uhr 1,1401 US-$ - 0,69% + 0,26% + 0,0045 DAS WETTER ▲ TAGS 24°/ 7° ▼ NACHTS Im südlichen Baden-Württemberg und in Südbayern wechselhaft mit Regen und Gewittern. Sonst ist es heiter bis wolkig. Im Norden und Osten später auch Regenschauer und Gewitter. Temperaturen 18 bis 24 Grad. Seite 15 Die SZ gibt es als App für Tablet und Smartphone: sz.de/plus
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