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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BW151816
Donnerstag, 5. März 2015
Filharmonie – Kultur- und Kongresszentrum Filderstadt
Tübinger Straße 40
70794 Filderstadt-Bernhausen
Telefon: 0711 70976-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren zahlen Sie
nach Erhalt der Rechnung auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer ein.
In der Gebühr sind das Mittagessen,
Kaffee/Tee in den Pausen sowie die
Seminarunterlagen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist
verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen
Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor
Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage
vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr
zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn
möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen.
In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen
so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen,
erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Vorkaufsrechte der
Gemeinden nach dem BauGB
Donnerstag
5. März 2015
Filderstadt-Bernhausen
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME
Vorkaufsrechte eröffnen Gemeinden die Möglichkeit, Grundstücke einer
Nutzung entsprechend den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde
zuzuführen. Um mit den regelmäßig entgegenstehenden Interessen der
beteiligten Privaten sachgerecht umgehen zu können, ist es wichtig, die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Vorkaufsrechts zu kennen. Denn
das Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht nur, wenn bestimmte gesetzlich
geregelte Voraussetzungen gegeben sind.
In der Praxis wirft dies insbesondere Fragen dazu auf, in welchen Fällen
Gemeinden ihr Vorkaufsrecht ausüben können, welche Voraussetzungen hierfür geprüft werden müssen und welche Folgen die Ausübung des Vorkaufsrechts hat.
Das Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, anhand praktischer Fälle und der
Rechtsprechung Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten.
Sie haben die Gelegenheit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden
Sie uns Ihre Fragen und Problemstellungen bis zum 19. Februar 2015 per
E-Mail an [email protected].
DONNERSTAG, 5. MÄRZ 2015
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Vorkaufsrechte der Gemeinden nach dem BauGB
Vorkaufsrechte der Gemeinden nach dem BauGB
10:00 Uhr
Seminarbeginn
1. Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
1.1 Überblick
1.2 Vorkaufsrechtsfall
1.3 Allgemeines Vorkaufsrecht
1.4 Besonderes Vorkaufsrecht
1.5 Verhältnis mehrerer Vorkaufsrechte zueinander
2. Voraussetzungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechts
2.1 Übersicht
2.2 Rechtfertigung durch das Wohl der Allgemeinheit
2.3 Ausschluss des Vorkaufsrechts
2.4 Abwendung des Vorkaufsrechts
BW151816, Donnerstag, 5. März 2015, Filderstadt-Bernhausen
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
IHRE REFERENTEN
Dr. Armin Wirsing
Ministerialdirektor a.D., Rechtsanwalt,
WIRSING Rechtsanwälte in Stuttgart; Schwerpunkte:
öffentliches Baurecht, Planungsrecht, Umweltrecht und
Kommunalrecht
Dr. Helena Sophia Wirsing
Rechtsanwältin,
WIRSING Rechtsanwälte in Stuttgart; Schwerpunkte:
öffentliches Baurecht, Planungsrecht, Umweltrecht,
Kommunalrecht und Europarecht
3. Verfahren
3.1 Übersicht
3.2 Mitteilung Inhalt Kaufvertrag
3.3 Ausübung Vorkaufsrecht
3.4 Ausübung Vorkaufsrecht zugunsten Dritter
3.5 Sicherung des Vorkaufsrechts
3.6 Rechtsfolgen der Ausübung des Vorkaufsrechts
3.7 Erwerbskonditionen
3.8 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts
3.9 Entschädigung
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
4. Rechtsschutz
Telefon
E-Mail
5. Folgen rechtswidriger Ausübung des Vorkaufsrechts
16:30 Uhr
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Bürgermeister, Mitglieder von Gemeinderäten und der zuständigen Ausschüsse,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Liegenschaftsverwaltungen, von Sanierungs- und Entwicklungsträgern, Justiziare und Rechtsanwälte,
die mit der gerichtlichen Vertretung in Vorkaufsrechtsfällen befasst sind.
Seminarende
Rechnungsadresse
Bitte bringen Sie das Baugesetzbuch mit.
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
BW151842 am 18. Februar 2015 in Filderstadt-Bernhausen
Beschaffung von Grundstücken für gemeindliche Vorhaben
Referent: Matthias Simon
Hinweis:
Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Die Anerkennung
dieser Veranstaltung durch die Architektenkammer BadenWürttemberg ist beantragt.
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de