HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN NW154107 Dienstag, 10. März 2015 Stadthotel Münster Ägidiistr. 21 48143 Münster Telefon: 0251 4812-0 BW151740 Donnerstag, 16. April 2015 Kongress- und Tagungszentrum FILDERHALLE LeinfeldenEchterdingen GmbH Bahnhofstr. 61 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: 0711 758575-337 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren zahlen Sie nach Erhalt der Rechnung auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ein. In der Gebühr sind das Mittagessen, Kaffee/Tee in den Pausen sowie die Seminarunterlagen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149, 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-45 Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13, 71063 Sindelfingen· Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Erbbauzins und Erbbauzinsanpassung Dienstag 10. März 2015 Münster Eine gemeinsame Veranstaltung des vhw e.V. und des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V. Donnerstag 16. April 2015 Leinfelden-Echterdingen www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME Der Erbbauzins – das Entgelt für die Bestellung eines grundstücksgleichen Rechts – ist das Herzstück jedes Erbbaurechtsvertrages. Frei verhandelbar ist die Bemessungsgrundlage des Erbbauzinses. Sie stellt sich nicht nur bei der Neuvereinbarung, sondern auch dann, wenn die vertragliche Dauer des Rechts abgelaufen ist. Dann kann in einem Erneuerungsvertrag eine zeitgemäße Bemessungsgrundlage festgelegt werden. Eine Zinssteigerung um 1000% ist dabei nicht auszuschließen. • Wie ist dieser Zinssprung dem Vertragspartner zu vermitteln? Der Referent hat an Hunderten von Erneuerungsverträgen mitgewirkt und wird Ihnen seine Erfahrungen vorstellen. Er wird auch über das neue Instrument der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechts zu beiderseitigem Nutzen berichten. Der zweite Teil des Seminars ist dem laufenden Wertsicherungsprozess gewidmet – der regelmäßigen Anpassung des vereinbarten Zinses an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse. • Wie verläuft die automatische Zinsanpassung? • Was bewirken die verschiedenen Klauseln? • Welche Zinsanpassung ist ohne Vertragsklausel möglich? • Was verbirgt sich hinter dem „Kappungsparagraphen“ § 9a ErbbauRG? • Wie reagierten die Gerichte auf Klagen gegen Zinsanpassungen? Sie haben die Möglichkeit nachzufragen und sind ausdrücklich aufgefordert, ihre eigenen Erfahrungen zur Diskussion zu stellen. 10. MÄRZ 2015 / 16. APRIL 2015 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Erbbauzins und Erbbauzinsanpassung 09:30 Uhr Beginn des Seminars Ziele des Rechtsinstituts Erbbaurecht Der Erbbauzins im Gesetz, insb. § 9 ErbbauRG Die Vereinbarung eines Erbbauzinses – Bemessungsgrundlagen und Wirtschaftlichkeit • Bemessungsgrundlagen • Zinssatzhöhe Wohnen / Gewerbe • Erbbauzins versus Kapitalmarktzins – Vergleichsrechnung • Liquiditätsvorteil Vorzeitige Verlängerung von Erbbaurechten • Das Interesse an vorzeitiger Verlängerung • Klassischer Berechnungsansatz • Besondere Rechenansätze Erneuerung ablaufender Erbbaurechte • Die Rechte der Vertragsparteien bei Erneuerung nach Vertragsablauf (§§ 27.3 und 31.1 ErbbauRG) • Grundsätze bei der Erneuerung ablaufender Erbbaurechte – Bemessungsgrundlage ist aktueller Verkehrswert – Gesamtfläche ist Bauland • Verfahren bei Nichteinigung, Entschädigung • Beispielfälle für Nachverdichtung, Sondernutzungsrecht, Vertragsbeendigung IHR REFERENT Dr. Matthias Nagel Regierungsdirektor, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V. Er ist Leiter der Abteilung Liegenschaften der Klosterkammer Hannover und Geschäftsführer der LIEMAK GmbH, der Dienstleitungsgesellschaft der Klosterkammer im Bereich Erbbaurechte. Die Klosterkammer verwaltet als Organ von 4 öffentlichrechtlichen Stiftungen etwa 16.500 Erbbaurechtsverträge. Die Wertsicherung von Erbbaurechten durch Zinsanpassung • Arten von Anpassungsklauseln • Berechnungsansätze – Bodenwertklausel – Umgang mit veralteten Klauseln – Anpassung nach Verbraucherpreisindex (VPI) • Nachträgliche Änderung der Anpassungsklausel • Zinsanpassung ohne Wertsicherungsklausel AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Erbbaurechtsausgeber der öffentlichen Hand und von Stiftungen, der Kirchen, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie Rechtsanwälte und Sachverständige für Immobilienbewertung Der § 9a ErbbauRG im Wertsicherungsprozess • Normzweck und Anwendungsbereich des § 9a ErbbauRG • Billigkeitsprüfung nach § 9a ErbbauRG • Aktuelle Rechtsprechung 16:00 Uhr Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr 12:45 bis 13:45 Uhr Kaffee-/Teepause Gemeinsames Mittagessen Erbbauzins und Erbbauzinsanpassung NW154107, Dienstag, 10. März 2015, Münster BW151740, Donnerstag, 16. April 2015, LeinfeldenEchterdingen Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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