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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
NW154107
Dienstag, 10. März 2015
Stadthotel Münster
Ägidiistr. 21
48143 Münster
Telefon: 0251 4812-0
BW151740
Donnerstag, 16. April 2015
Kongress- und Tagungszentrum
FILDERHALLE LeinfeldenEchterdingen GmbH
Bahnhofstr. 61
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: 0711 758575-337
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren zahlen Sie
nach Erhalt der Rechnung auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer ein.
In der Gebühr sind das Mittagessen,
Kaffee/Tee in den Pausen sowie die
Seminarunterlagen enthalten.
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist
verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen
Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor
Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage
vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr
zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn
möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen.
In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen
so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149, 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-45
Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13, 71063 Sindelfingen· Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Erbbauzins und
Erbbauzinsanpassung
Dienstag
10. März 2015
Münster
Eine gemeinsame
Veranstaltung des
vhw e.V. und des
Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V.
Donnerstag
16. April 2015
Leinfelden-Echterdingen
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME
Der Erbbauzins – das Entgelt für die Bestellung eines grundstücksgleichen
Rechts – ist das Herzstück jedes Erbbaurechtsvertrages.
Frei verhandelbar ist die Bemessungsgrundlage des Erbbauzinses. Sie stellt
sich nicht nur bei der Neuvereinbarung, sondern auch dann, wenn die vertragliche Dauer des Rechts abgelaufen ist. Dann kann in einem Erneuerungsvertrag eine zeitgemäße Bemessungsgrundlage festgelegt werden. Eine
Zinssteigerung um 1000% ist dabei nicht auszuschließen.
• Wie ist dieser Zinssprung dem Vertragspartner zu vermitteln?
Der Referent hat an Hunderten von Erneuerungsverträgen mitgewirkt und
wird Ihnen seine Erfahrungen vorstellen. Er wird auch über das neue Instrument der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechts zu beiderseitigem Nutzen
berichten.
Der zweite Teil des Seminars ist dem laufenden Wertsicherungsprozess gewidmet – der regelmäßigen Anpassung des vereinbarten Zinses an veränderte
wirtschaftliche Verhältnisse.
• Wie verläuft die automatische Zinsanpassung?
• Was bewirken die verschiedenen Klauseln?
• Welche Zinsanpassung ist ohne Vertragsklausel möglich?
• Was verbirgt sich hinter dem „Kappungsparagraphen“ § 9a ErbbauRG?
• Wie reagierten die Gerichte auf Klagen gegen Zinsanpassungen?
Sie haben die Möglichkeit nachzufragen und sind ausdrücklich aufgefordert,
ihre eigenen Erfahrungen zur Diskussion zu stellen.
10. MÄRZ 2015 / 16. APRIL 2015
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Erbbauzins und Erbbauzinsanpassung
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
Ziele des Rechtsinstituts Erbbaurecht
Der Erbbauzins im Gesetz, insb. § 9 ErbbauRG
Die Vereinbarung eines Erbbauzinses –
Bemessungsgrundlagen und Wirtschaftlichkeit
• Bemessungsgrundlagen
• Zinssatzhöhe Wohnen / Gewerbe
• Erbbauzins versus Kapitalmarktzins – Vergleichsrechnung
• Liquiditätsvorteil
Vorzeitige Verlängerung von Erbbaurechten
• Das Interesse an vorzeitiger Verlängerung
• Klassischer Berechnungsansatz
• Besondere Rechenansätze
Erneuerung ablaufender Erbbaurechte
• Die Rechte der Vertragsparteien bei Erneuerung nach
Vertragsablauf (§§ 27.3 und 31.1 ErbbauRG)
• Grundsätze bei der Erneuerung ablaufender Erbbaurechte
– Bemessungsgrundlage ist aktueller Verkehrswert
– Gesamtfläche ist Bauland
• Verfahren bei Nichteinigung, Entschädigung
• Beispielfälle für Nachverdichtung, Sondernutzungsrecht,
Vertragsbeendigung
IHR REFERENT
Dr. Matthias Nagel
Regierungsdirektor, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V. Er ist Leiter der Abteilung Liegenschaften der Klosterkammer Hannover und
Geschäftsführer der LIEMAK GmbH, der Dienstleitungsgesellschaft der Klosterkammer im Bereich Erbbaurechte.
Die Klosterkammer verwaltet als Organ von 4 öffentlichrechtlichen Stiftungen etwa 16.500 Erbbaurechtsverträge.
Die Wertsicherung von Erbbaurechten durch Zinsanpassung
• Arten von Anpassungsklauseln
• Berechnungsansätze
– Bodenwertklausel
– Umgang mit veralteten Klauseln
– Anpassung nach Verbraucherpreisindex (VPI)
• Nachträgliche Änderung der Anpassungsklausel
• Zinsanpassung ohne Wertsicherungsklausel
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Erbbaurechtsausgeber der öffentlichen Hand und von Stiftungen, der Kirchen,
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie Rechtsanwälte und Sachverständige für Immobilienbewertung
Der § 9a ErbbauRG im Wertsicherungsprozess
• Normzweck und Anwendungsbereich des § 9a ErbbauRG
• Billigkeitsprüfung nach § 9a ErbbauRG
• Aktuelle Rechtsprechung
16:00 Uhr
Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr
12:45 bis 13:45 Uhr
Kaffee-/Teepause
Gemeinsames Mittagessen
Erbbauzins und Erbbauzinsanpassung
NW154107, Dienstag, 10. März 2015, Münster
BW151740, Donnerstag, 16. April 2015, LeinfeldenEchterdingen
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de