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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW154224
Donnerstag, 26. März 2015
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1204-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studenten
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren zahlen Sie
nach Erhalt der Rechnung auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer ein.
In der Gebühr sind die Seminarunterlagen, das Mittagessen und
Pausengetränke enthalten.
Seminar
Nutzung und Umnutzung
von Baudenkmälern
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist
verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen
Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor
Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage
vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr
zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn
möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen.
In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen
so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen,
erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41
Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Donnerstag
26. März 2015
Dortmund
Titelmotiv: © EIS vhw
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME
Schicke Loft-Wohnungen in einem alten Gewerbehof, das Restaurant in einem
Wasserturm, die Privatuniversität in einem schmucken Palais, das Einkaufszentrum in der Fabrikhalle, das Kolumbarium in einer ehemaligen Kirche –
viele Baudenkmäler werden einer neuen Nutzung zugeführt. Dadurch wird
wertvolle Bausubstanz erhalten, Bauland eingespart und eine bestehende Infrastruktur genutzt. Die neue Nutzung erfordert jedoch häufig erhebliche Umbauarbeiten – u. a. für Heizung, Wärmedämmung, Brandschutz. Für eine
modernisierte, heutigen Ansprüchen genügende Ausstattung der Baulichkeiten müssen sich denkmalgerechte Kompromisse finden lassen.
Das Seminar beleuchtet die Frage der Nutzung im Denkmalrecht in ihren einzelnen Facetten – von der Unterschutzstellung über das Genehmigungsverfahren bis hin zu den steuerlichen Auswirkungen der nutzungsbedingten
Investitionen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Praxisprobleme mit den Referenten und den
anwesenden Fachkollegen zu diskutieren! Gerne können Sie bis zum 22. März
spezielle Fragestellungen einreichen (bitte E-Mail an [email protected]).
Wir leiten diese an die Referenten weiter und sie werden dann im Seminar
besprochen.
DONNERSTAG, 26. MÄRZ 2015
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Nutzung und Umnutzung von Baudenkmälern
Nutzung und Umnutzung von Baudenkmälern
Gliederung
I. Einführung: sinnvolle Nutzung von Baudenkmälern als Ziel
des Denkmalschutzes
Dr. Dimitrij Davydov M. A.
II. Nutzung und Umnutzung in der denkmalrechtlichen
Genehmigungspraxis, insb.
• energetische Nutzung, ökologische Wärmedämmung, Photovoltaik
• Barrierefreiheit, Behindertengerechtigkeit, Vorgaben der Bauordnung
• kirchliche Belange, liturgische Nutzungen
• Abwehranspruch des Denkmaleigentümers
Dr. Jörg Niggemeyer
III. Sinnvolle Nutzung als Aspekt der Zumutbarkeitsprüfung
Dr. Dimitrij Davydov M. A.
NW154224, Donnerstag, 26. März 2015, Dortmund
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
IHRE REFERENTEN
Dr. Dimitrij Davydov M.A.
Jurist und Kunsthistoriker, nach mehrjähriger Tätigkeit als
wissenschaftlicher Referent beim LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und dem LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen seit 2013 Justiziar der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (auch
zuständig für die LWL-Archäologie für Westfalen).
Dr. Jörg Niggemeyer
Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Notar im Paderborner Büro der BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB;
überwiegend in der Beratung von Kommunen tätig;
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen im
Kommunal- und Kommunalabgabenrecht, öffentlichen
Baurecht und insbesondere Denkmalschutzrecht
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter(innen) einer Denkmalbehörde, Oberfinanzdirektion oder staatlichen Liegenschaftsverwaltung, eines Wohnungsunternehmens oder einer
Wohnungsbaugesellschaft, eines Architektur-/Ingenieurbüros oder einer
Anwaltskanzlei, Denkmaleigentümer(innen) und Mitarbeiter(innen) von Umwelt- oder Kulturbehörden
IV. Sinnvolle Nutzung und Steuervergünstigungen
Dr. Jörg Niggemeyer
09:00 Uhr
09:30 Uhr
10:45 und 14:45 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
16:30 Uhr
Eintreffen und Begrüßungskaffee
Seminarbeginn
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Ende des Seminars
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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NW154275, 05.03.2015 in Münster
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NW154298, 21.05.2015 in Dortmund
Referenten: Dr. Oliver Meys, Dr. Christoph Heuter
Telefon
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PLZ / Ort
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Weitere Informationen unter www.vhw.de