Medienmitteilung FIDLEG / FINIG: Unnötige Aufblähung des

Medienmitteilung
Zürich, 4. November 2015
FIDLEG / FINIG: Unnötige Aufblähung des Kontrollapparats ohne Nutzen
für die Anleger und ohne Verbesserung beim Marktzugang
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur FIDLEG/FINIG-Vorlage an das Parlament verabschiedet. Das im Vernehmlassungsverfahren weit herum als Monstrum bezeichnete
Gesetzesvorhaben wurde zwar in einigen Punkten entschlackt. In seinem Kern bleibt das
Vorhaben aber monströs und unnötig komplex. Anstelle der Weiterentwicklung der
bewährten Selbstregulierung schafft das FIDLEG/FINIG-Paket überflüssige neue
Aufsichtsinstanzen. Der dafür notwendige Staatsausbau soll in den Privatsektor
ausgelagert werden. Wirksamer Anlegerschutz ist nicht zu erwarten. Es werden nur neue
regulatorische Kostenblöcke geschaffen, welche grosse und international ausgerichtete
Banken bevorteilen und kleine und mittlere Anbieter übermässig belasten.
Die FIDLEG/FINIG-Vorlage führt zu einem massiven Ausbau der Finanzmarktaufsicht innerhalb
und ausserhalb des Verwaltungsapparats. Der Bundesrat will zahlreiche neue Vorschriften durch
neu zu schaffende halbprivate Institutionen überwachen lassen. Der Privatsektor soll den Aufbau
der neuen Aufsichtsbehörden finanzieren. Der Staat legt deren Aufgaben fest und übt eine enge
Kontrolle aus:
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Anlageberater und Produktevertreiber sollen durch privat geführte, allerdings von der
FINMA überwachte Beraterregister zugelassen werden.
Prospekte für Finanzanlagen sollen von halbstaatlichen Bewilligungsstellen und
FINMA-Aufsicht geprüft und bewilligt werden.
Jeder Finanzdienstleister muss sich einer privat geführten, aber vom EFD zugelassenen
und überwachten Ombudsstelle anschliessen (und diese finanzieren).
Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees sollen durch halbstaatliche
Aufsichtsorganisationen bewilligt und überwacht werden.
Der immense Ausbau der Finanzmarktaufsicht soll zu einem grossen, staatlich betriebenen
Franchisesystem nach dem Vorbild von McDonald’s oder Starbucks werden. Private
Unternehmen sollen Beraterregister führen, Fachhochschulen sich über den Betrieb eines
Ombudssystems finanzieren können. Heerscharen von neuen Funktionären, Prüfern,
Administratoren sowie Stiftungs- und Aufsichtsräten müssen entlöhnt werden. Das ist sowohl
aus volkswirtschaftlichen als auch staatspolitischen Gründen vehement abzulehnen.
Das Wachstum der Aufsicht betrug in den vergangenen zehn Jahren fast das Zehnfache des
Marktwachstums des Finanzplatzes. Trotzdem will der Bundesrat den Staat weiter aufblähen. Der
private Anleger wird am Ende dafür die Zeche über höhere Gebühren zu zahlen haben.
Zusätzlichen Schutz kann er kaum erwarten.
Der VSV wehrt sich zudem weiterhin dagegen, dass die Schweiz Regulierungsvorgaben der EU
übernimmt, die vor zehn Jahren geschaffen wurden. Diese Regulierungen sind den heutigen
Verhältnissen nicht angemessen; so geben sie auch keine vernünftige Antwort auf die Herausforderungen der Digitalisierung im Finanzsektor. FIDLEG/FINIG schafft auch keinen Zugang zu
den europäischen Märkten im Privatkundenbereich. Dazu braucht es ein Abkommen mit der EU;
und ein solches steht angesichts der bestehenden Herausforderungen im institutionellen Bereich
und bei der Personenfreizügigkeit in weiter Ferne.
Der VSV lehnt daher die FIDLEG/FINIG Vorlage weiterhin ab. Bereits im Vernehmlassungsverfahren hatte er sich für einen Ausbau der Selbstregulierung im Bereich der unabhängigen
Vermögensverwalter eingesetzt. Es braucht weder neue komplexe Gesetze, noch eine Flut von
neuen Privatbehörden: Die notwendigen Verbesserungen bei der Regulierung der unabhängigen
Vermögensverwalter könnten durch einfache Anpassungen an bestehenden Gesetzen weit einfacher und besser gelingen, als durch die Schaffung unnötiger „Querschnittsgesetze“. Diese
bringen keine wesentlichen materiellen Verbesserungen, sondern treiben vor allem die
regulatorischen Kosten in die Höhe, die letztlich nur noch von grossen Instituten getragen werden
können.
Mehr Informationen
Zürich:
Verband Schweizerischer Vermögensverwalter | VSV
Alexander Rabian
Tel.
079 222 29 74
E-Mail
[email protected]
Genf:
Association Suisse des Gérants de Fortune | ASG
Patrick Dorner
Tél.
022 347 62 40
E-mail
[email protected]
Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) ist der führende Branchenverband der unabhängigen
Vermögensverwalter in der Schweiz. Er wurde 1986 gegründet und vertritt die Brancheninteressen gegenüber Politik,
Regulierungsbehörden und weiteren Finanzakteuren. Von rund 1000 Mitgliedern getragen, erlässt der VSV Standesregeln
und schafft so ein Gütesiegel für die unabhängige Vermögensverwaltung. Seit 1999 ist der VSV anerkannte
Selbstregulierungsorganisation im Bereich der Geldwäscherei.