Medienmitteilung Zürich, 4. November 2015 FIDLEG / FINIG: Unnötige Aufblähung des Kontrollapparats ohne Nutzen für die Anleger und ohne Verbesserung beim Marktzugang Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur FIDLEG/FINIG-Vorlage an das Parlament verabschiedet. Das im Vernehmlassungsverfahren weit herum als Monstrum bezeichnete Gesetzesvorhaben wurde zwar in einigen Punkten entschlackt. In seinem Kern bleibt das Vorhaben aber monströs und unnötig komplex. Anstelle der Weiterentwicklung der bewährten Selbstregulierung schafft das FIDLEG/FINIG-Paket überflüssige neue Aufsichtsinstanzen. Der dafür notwendige Staatsausbau soll in den Privatsektor ausgelagert werden. Wirksamer Anlegerschutz ist nicht zu erwarten. Es werden nur neue regulatorische Kostenblöcke geschaffen, welche grosse und international ausgerichtete Banken bevorteilen und kleine und mittlere Anbieter übermässig belasten. Die FIDLEG/FINIG-Vorlage führt zu einem massiven Ausbau der Finanzmarktaufsicht innerhalb und ausserhalb des Verwaltungsapparats. Der Bundesrat will zahlreiche neue Vorschriften durch neu zu schaffende halbprivate Institutionen überwachen lassen. Der Privatsektor soll den Aufbau der neuen Aufsichtsbehörden finanzieren. Der Staat legt deren Aufgaben fest und übt eine enge Kontrolle aus: Anlageberater und Produktevertreiber sollen durch privat geführte, allerdings von der FINMA überwachte Beraterregister zugelassen werden. Prospekte für Finanzanlagen sollen von halbstaatlichen Bewilligungsstellen und FINMA-Aufsicht geprüft und bewilligt werden. Jeder Finanzdienstleister muss sich einer privat geführten, aber vom EFD zugelassenen und überwachten Ombudsstelle anschliessen (und diese finanzieren). Unabhängige Vermögensverwalter und Trustees sollen durch halbstaatliche Aufsichtsorganisationen bewilligt und überwacht werden. Der immense Ausbau der Finanzmarktaufsicht soll zu einem grossen, staatlich betriebenen Franchisesystem nach dem Vorbild von McDonald’s oder Starbucks werden. Private Unternehmen sollen Beraterregister führen, Fachhochschulen sich über den Betrieb eines Ombudssystems finanzieren können. Heerscharen von neuen Funktionären, Prüfern, Administratoren sowie Stiftungs- und Aufsichtsräten müssen entlöhnt werden. Das ist sowohl aus volkswirtschaftlichen als auch staatspolitischen Gründen vehement abzulehnen. Das Wachstum der Aufsicht betrug in den vergangenen zehn Jahren fast das Zehnfache des Marktwachstums des Finanzplatzes. Trotzdem will der Bundesrat den Staat weiter aufblähen. Der private Anleger wird am Ende dafür die Zeche über höhere Gebühren zu zahlen haben. Zusätzlichen Schutz kann er kaum erwarten. Der VSV wehrt sich zudem weiterhin dagegen, dass die Schweiz Regulierungsvorgaben der EU übernimmt, die vor zehn Jahren geschaffen wurden. Diese Regulierungen sind den heutigen Verhältnissen nicht angemessen; so geben sie auch keine vernünftige Antwort auf die Herausforderungen der Digitalisierung im Finanzsektor. FIDLEG/FINIG schafft auch keinen Zugang zu den europäischen Märkten im Privatkundenbereich. Dazu braucht es ein Abkommen mit der EU; und ein solches steht angesichts der bestehenden Herausforderungen im institutionellen Bereich und bei der Personenfreizügigkeit in weiter Ferne. Der VSV lehnt daher die FIDLEG/FINIG Vorlage weiterhin ab. Bereits im Vernehmlassungsverfahren hatte er sich für einen Ausbau der Selbstregulierung im Bereich der unabhängigen Vermögensverwalter eingesetzt. Es braucht weder neue komplexe Gesetze, noch eine Flut von neuen Privatbehörden: Die notwendigen Verbesserungen bei der Regulierung der unabhängigen Vermögensverwalter könnten durch einfache Anpassungen an bestehenden Gesetzen weit einfacher und besser gelingen, als durch die Schaffung unnötiger „Querschnittsgesetze“. Diese bringen keine wesentlichen materiellen Verbesserungen, sondern treiben vor allem die regulatorischen Kosten in die Höhe, die letztlich nur noch von grossen Instituten getragen werden können. Mehr Informationen Zürich: Verband Schweizerischer Vermögensverwalter | VSV Alexander Rabian Tel. 079 222 29 74 E-Mail [email protected] Genf: Association Suisse des Gérants de Fortune | ASG Patrick Dorner Tél. 022 347 62 40 E-mail [email protected] Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) ist der führende Branchenverband der unabhängigen Vermögensverwalter in der Schweiz. Er wurde 1986 gegründet und vertritt die Brancheninteressen gegenüber Politik, Regulierungsbehörden und weiteren Finanzakteuren. Von rund 1000 Mitgliedern getragen, erlässt der VSV Standesregeln und schafft so ein Gütesiegel für die unabhängige Vermögensverwaltung. Seit 1999 ist der VSV anerkannte Selbstregulierungsorganisation im Bereich der Geldwäscherei.
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