Ein Vermögensverwaltungsgesetz macht FIDLEG/FINIG

Ein Vermögensverwaltungsgesetz macht FIDLEG/FINIG überflüssig
Anpassungen an bestehenden Gesetzen und ein neues Vermögensverwaltergesetz machen die
neuen Finanzdienstleistungsgesetze FIDLEG und FINIG überflüssig. Der Finanzplatz ist bereits
genügend reguliert. Eine stärkere Aufsicht, mehr Kundenschutz und ein besserer Marktzugang
können ohne die überdimensionierten Finanzdienstleistungsgesetze einfacher und ohne
negative Auswirkungen für KMU und Privatkunden erreicht werden.
Die Wirtschaftskommission des Ständerates ist auf die FIDLEG/FINIG-Vorlage Mitte Februar 2016
einstimmig eingetreten. Ab nächster Woche will die Kommission weiterberaten.
Der VSV hat mit dem Forum SRO und dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv die Anliegen der
unabhängigen Vermögensverwalter und anderer KMU-Branchen im Finanzsektor analysiert, um deren
Interessen gesamtschweizerisch zu koordinieren. Insbesondere sollen die Interessen der UVV noch
klarer und besser positioniert werden. Deshalb wurde heute anlässlich einer Medienorientierung eine
klare Gegenposition zu den überdimensionierten und unnötigen Gesetzesprojekten FIDLEG/FINIG
präsentiert. Kern dieser Position ist es, einfache Anpassungen im Börsen- und Effektenhändlergesetz
vorzunehmen und ein schlankes Gesetz für Vermögensverwalter vorzulegen.
Eigenständiges Vermögensverwaltungsgesetz
Die UVV in der Schweiz sind keine ultraliberalen Phantasten, die sich der Illusion hingeben, dass für
sie nur die Regeln des Marktes gelten sollen, während alle anderen Finanzdienstleister mehr oder
weniger strengen Regeln unterliegen. Sie verlangen seit Jahren eine auf ihre Tätigkeit zugeschnittene
gesetzliche Ordnung, wie sie für Banken, Effektenhändler, Versicherungen und die im Kollektivanlagengesetz geregelten Institute ja auch besteht – und nach der heutigen Konzeption des FINIGEntwurfs auch beibehalten werden soll.
UVV wollen nicht mit Unternehmen, die – wie Effektenhändler und Fondsleitungen – Vermögen von
Kunden in eigenem Namen halten, über einen regulatorischen Leisten geschlagen werden. Sie verlangen eine Regelung ihres Berufes, die sich am vorherrschenden Modell des Kleinstunternehmens
mit durchschnittlich weniger als vier Mitarbeitenden orientiert. Und schliesslich wollen sie, dass sie
ihren Beruf auch weiterhin auf einer Kostenbasis ausüben können, die ihnen ein Einkommen
ermöglicht, von dem sie leben können. Des Weiteren sollen UVV-Kunden nicht Kosten für endlosen
Papierkrieg und administrativen Leerlauf aufgebürdet werden. FINIG erfüllt diese Anforderungen nicht,
sondern konfrontiert unabhängige Vermögensverwalter mit Kosten für den Governance- und
Compliance-Apparat einer kleineren Privatbank sowie administrativem Aufwand einer kleinen
Fondsleitung. Davon profitieren weder Anleger noch wird dadurch die Vermögensverwaltung per se
besser.
FINIG – ursprünglich angetreten, um die institutsbezogene Regulierung in einem sektorübergreifenden Gesetz zu vereinheitlichen – hat seinen ehrgeizigen Anspruch längst aufgegeben. Banken und
Versicherungen als grösste Akteure sind davon bereits ausgenommen. Das Gesetz ist nicht nur viel
zu komplex, es ist vor allem überflüssig.
07.04.2016
Stures Beharren des EFD
Die Wirtschaftskommission des Ständerats hatte das Eidgenössische Finanzdepartement im Februar
unter anderem aufgefordert, alternative Lösungsmöglichkeiten für die Regulierung der UVV aufzuzeigen.
Exponenten des VSV haben sich zu diesem Zweck im März 2016 nochmals mit Vertretern des
Rechtsdiensts des EFD getroffen. Das Ergebnis war ernüchternd. Das Departement hat offenbar gar
nicht die Absicht, andere Ansätze zur Unterstellungsfrage der UVV zu präsentieren, obschon diese
seit längerem bekannt sind. Bedauerlicherweise will das EFD offenbar nur Anpassungen zu einzelnen
Bestimmungen von FIDLEG und FINIG vorstellen – und diese wohl der WAK zur Ablehnung
empfehlen.
Der nun seit 25 Jahren andauernde Kampf um eine faire, branchengerechte Regulierung der UVV in
der Schweiz geht nun in seine entscheidende Phase. Es ist zu hoffen, dass sich die Kommissionen
und Kammern unseres Parlaments nicht der sturen Beharrlichkeit der Bundesverwaltung unterwerfen.
Mehr Informationen
Zürich:
Verband Schweizerischer Vermögensverwalter | VSV
Alexander Rabian
Tel.
079 222 29 74
E-Mail
[email protected]
Genf:
Association Suisse des Gérants de Fortune | ASG
Patrick Dorner
Tel.
022 347 62 40
E-Mail
[email protected]
Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) ist der führende Branchenverband der unabhängigen
Vermögensverwalter in der Schweiz. Er wurde 1986 gegründet und vertritt die Brancheninteressen gegenüber Politik,
Regulierungsbehörden und weiteren Finanzakteuren. Von rund 1000 Mitgliedern getragen, erlässt der VSV Standesregeln und
schafft so ein Gütesiegel für die unabhängige Vermögensverwaltung. Seit 1999 ist der VSV anerkannte
Selbstregulierungsorganisation im Bereich der Geldwäscherei.
Das Forum SRO als Interessengemeinschaft der schweizerischen Selbstregulierungsorganisationen des Nichtbankensektors
und der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter überwachen 90% der in der Schweiz tätigen unabhängigen
Vermögensverwalter hinsichtlich der Einhaltung der geldwäschereirechtlichen Pflichten und der von der FINMA anerkannten
Verhaltenspflichten in der Vermögensverwaltung mit kollektiven Kapitalanlagen. Dies schliesst alle unabhängigen Vermögensverwalter in der Deutschschweiz und im Tessin sowie über 70% der Vermögensverwalter in der Romandie ein.
07.04.2016