Ein Vermögensverwaltungsgesetz macht FIDLEG/FINIG überflüssig Anpassungen an bestehenden Gesetzen und ein neues Vermögensverwaltergesetz machen die neuen Finanzdienstleistungsgesetze FIDLEG und FINIG überflüssig. Der Finanzplatz ist bereits genügend reguliert. Eine stärkere Aufsicht, mehr Kundenschutz und ein besserer Marktzugang können ohne die überdimensionierten Finanzdienstleistungsgesetze einfacher und ohne negative Auswirkungen für KMU und Privatkunden erreicht werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerates ist auf die FIDLEG/FINIG-Vorlage Mitte Februar 2016 einstimmig eingetreten. Ab nächster Woche will die Kommission weiterberaten. Der VSV hat mit dem Forum SRO und dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv die Anliegen der unabhängigen Vermögensverwalter und anderer KMU-Branchen im Finanzsektor analysiert, um deren Interessen gesamtschweizerisch zu koordinieren. Insbesondere sollen die Interessen der UVV noch klarer und besser positioniert werden. Deshalb wurde heute anlässlich einer Medienorientierung eine klare Gegenposition zu den überdimensionierten und unnötigen Gesetzesprojekten FIDLEG/FINIG präsentiert. Kern dieser Position ist es, einfache Anpassungen im Börsen- und Effektenhändlergesetz vorzunehmen und ein schlankes Gesetz für Vermögensverwalter vorzulegen. Eigenständiges Vermögensverwaltungsgesetz Die UVV in der Schweiz sind keine ultraliberalen Phantasten, die sich der Illusion hingeben, dass für sie nur die Regeln des Marktes gelten sollen, während alle anderen Finanzdienstleister mehr oder weniger strengen Regeln unterliegen. Sie verlangen seit Jahren eine auf ihre Tätigkeit zugeschnittene gesetzliche Ordnung, wie sie für Banken, Effektenhändler, Versicherungen und die im Kollektivanlagengesetz geregelten Institute ja auch besteht – und nach der heutigen Konzeption des FINIGEntwurfs auch beibehalten werden soll. UVV wollen nicht mit Unternehmen, die – wie Effektenhändler und Fondsleitungen – Vermögen von Kunden in eigenem Namen halten, über einen regulatorischen Leisten geschlagen werden. Sie verlangen eine Regelung ihres Berufes, die sich am vorherrschenden Modell des Kleinstunternehmens mit durchschnittlich weniger als vier Mitarbeitenden orientiert. Und schliesslich wollen sie, dass sie ihren Beruf auch weiterhin auf einer Kostenbasis ausüben können, die ihnen ein Einkommen ermöglicht, von dem sie leben können. Des Weiteren sollen UVV-Kunden nicht Kosten für endlosen Papierkrieg und administrativen Leerlauf aufgebürdet werden. FINIG erfüllt diese Anforderungen nicht, sondern konfrontiert unabhängige Vermögensverwalter mit Kosten für den Governance- und Compliance-Apparat einer kleineren Privatbank sowie administrativem Aufwand einer kleinen Fondsleitung. Davon profitieren weder Anleger noch wird dadurch die Vermögensverwaltung per se besser. FINIG – ursprünglich angetreten, um die institutsbezogene Regulierung in einem sektorübergreifenden Gesetz zu vereinheitlichen – hat seinen ehrgeizigen Anspruch längst aufgegeben. Banken und Versicherungen als grösste Akteure sind davon bereits ausgenommen. Das Gesetz ist nicht nur viel zu komplex, es ist vor allem überflüssig. 07.04.2016 Stures Beharren des EFD Die Wirtschaftskommission des Ständerats hatte das Eidgenössische Finanzdepartement im Februar unter anderem aufgefordert, alternative Lösungsmöglichkeiten für die Regulierung der UVV aufzuzeigen. Exponenten des VSV haben sich zu diesem Zweck im März 2016 nochmals mit Vertretern des Rechtsdiensts des EFD getroffen. Das Ergebnis war ernüchternd. Das Departement hat offenbar gar nicht die Absicht, andere Ansätze zur Unterstellungsfrage der UVV zu präsentieren, obschon diese seit längerem bekannt sind. Bedauerlicherweise will das EFD offenbar nur Anpassungen zu einzelnen Bestimmungen von FIDLEG und FINIG vorstellen – und diese wohl der WAK zur Ablehnung empfehlen. Der nun seit 25 Jahren andauernde Kampf um eine faire, branchengerechte Regulierung der UVV in der Schweiz geht nun in seine entscheidende Phase. Es ist zu hoffen, dass sich die Kommissionen und Kammern unseres Parlaments nicht der sturen Beharrlichkeit der Bundesverwaltung unterwerfen. Mehr Informationen Zürich: Verband Schweizerischer Vermögensverwalter | VSV Alexander Rabian Tel. 079 222 29 74 E-Mail [email protected] Genf: Association Suisse des Gérants de Fortune | ASG Patrick Dorner Tel. 022 347 62 40 E-Mail [email protected] Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) ist der führende Branchenverband der unabhängigen Vermögensverwalter in der Schweiz. Er wurde 1986 gegründet und vertritt die Brancheninteressen gegenüber Politik, Regulierungsbehörden und weiteren Finanzakteuren. Von rund 1000 Mitgliedern getragen, erlässt der VSV Standesregeln und schafft so ein Gütesiegel für die unabhängige Vermögensverwaltung. Seit 1999 ist der VSV anerkannte Selbstregulierungsorganisation im Bereich der Geldwäscherei. Das Forum SRO als Interessengemeinschaft der schweizerischen Selbstregulierungsorganisationen des Nichtbankensektors und der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter überwachen 90% der in der Schweiz tätigen unabhängigen Vermögensverwalter hinsichtlich der Einhaltung der geldwäschereirechtlichen Pflichten und der von der FINMA anerkannten Verhaltenspflichten in der Vermögensverwaltung mit kollektiven Kapitalanlagen. Dies schliesst alle unabhängigen Vermögensverwalter in der Deutschschweiz und im Tessin sowie über 70% der Vermögensverwalter in der Romandie ein. 07.04.2016
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