Ein Vermögensverwaltungsgesetz macht FIDLEG/FINIG überflüssig

Dachorganisation der Schweizer KMU
Organisation faîtière des PME suisses
Organizzazione mantello delle PMI svizzere
Umbrella organization of Swiss SME
Nummer 1 der Schweizer KMU-Wirtschaft
Medienmitteilung
Bern, 7. April 2016
Ein Vermögensverwaltungsgesetz macht FIDLEG/FINIG überflüssig
Bestehende Gesetzesgrundlagen und ein Vermögensverwaltungsgesetz machen die neuen
Finanzdienstleistungsgesetze FIDLEG und FINIG überflüssig. Diese Grossgesetze sind unverhältnismässig und führen zu jährlichen Regulierungskosten von 300 Millionen Franken. Der
Finanzplatz ist bereits stark reguliert. Eine stärkere Aufsicht, mehr Kundenschutz und ein besserer Marktzugang können ohne die überdimensionierten Finanzdienstleistungsgesetze einfacher und ohne negative Auswirkungen für KMU und Privatkunden erreicht werden.
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sind zwei überdimensionierte Grossgesetze, die es in dieser Form zur Erreichung der anvisierten Ziele gar nicht
braucht. Im Gegenteil: sie führen zum Ausschluss von KMU als Kunden und Anbieter des Finanzplatzes Schweiz und verursachen unnötige Regulierungskosten von rund 300 Millionen Franken jährlich.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter VSV
und das Forum Schweizer Selbstregulierungsorganisationen (Forum SRO) fordern die Rückweisung
der beiden Gesetze. Als Gegenvorschlag fordern sie einfache Anpassungen im Börsen- und Effektenhändler-Gesetz und ein schlankes Gesetz für Vermögensverwalter.
Der Schweizer Finanzplatz ist bereits stark reguliert. Die Ziele, die mit den neuen Finanzdienstleistungsgesetzen erreicht werden sollen, können einfacher und ohne finanziellen und strukturellen Schaden bei KMU und Privatkunden erreicht werden. „Besserer Kundenschutz und eine stärkere Aufsicht
bespielsweise von Vermögensverwaltern kann mit einer Anpassung der bestehenden Grundlagen und
einfachen Regulierungen der Vermögensverwalter erreicht werden“, sagt Martin Neese, Präsident des
Forums SRO.
„FIDLEG und FINIG sind als Querschnittsgesetze nicht geeignet, den Marktzugang zur EU für Finanzdienstleister zu erreichen“, ergänzt Alexander Rabian, Vorsitzender der Selbstregulierungsorganisation des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter VSV. Auch mit den neuen Gesetzen entscheidet jedes EU-Land separat, ob Finanzdienstleister aus der Schweiz Zugang erhalten oder nicht.
„Das Ziel des Marktzugangs zur EU erreichen wir schlanker und einfacher mit der Revision bestehender Gesetze“, so Rabian.
„Die Finanzdienstleistungsgesetze dürfen nicht zum Selbstzweck eingeführt werden“, fordert auch
Henrique Schneider vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv. „Wir bekennen uns zu hohen Standards beim Kundenschutz und zu einer griffigen und starken Aufsicht der Finanzdienstleister. Das
erreichen wir mit dem Gegenvorschlag des Gewerbes besser als mit FIDLEG und FINIG.“
Schweizerischer Gewerbeverband
Union suisse des arts et métiers
Unione svizzera delle arti e mestieri
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Weitere Auskünfte
Henrique Schneider, Ressortleiter Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Tel. 031 380 14 14,
Mobile 079 237 60 82
Martin Neese, Präsident Forum Schweizer Selbstregulierungsorganisationen, Tel. 041 727 75 75
Alexander Rabian, Vorsitzender des Selbstregulierungsorganisation des Verbandes Schweizer
Vermögensverwalter VSV, Mobile 079 222 29 74
Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt
der sgv 250 Verbände und gegen 300 000 Unternehmen.
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