Existiert die Beschränkung eines direkten EU

Existiert die Beschränkung eines direkten EU-Marktzugangs für Schweizer
Vermögensverwalter auch in der Zukunft?
Stephan Blohm, von der Heydt Invest SA
Aus EU-Sicht ist es nicht nur erst seit heute sicher: Es ist den Schweizer Vermögensverwaltern strikt
untersagt, direkt in die EU-Länder zu reisen um dort geschäftlich tätig zu werden. Insbesondere sind
auch ausschließliche Bestandskundenbesuche durch die jeweiligen Finanzaufsichten der EU-Länder
untersagt. Es existiert hierfür kein Bestandsschutz. Die Erlangung eines EU-Passes auf direktem Weg
durch die Schweizer Vermögensverwalter zur Ausübung ihrer Tätigkeit in den EU-Ländern ist heute
praktisch nicht möglich.
Der Markt und Tätigkeitsbereich für „einfache Vermögensverwalter“ in der Schweiz ist aus EU-Sicht
maßgeblich unreguliert, obwohl er sich jedoch aufgrund der ab 2017 anstehenden gesetzlichen
Änderungen (FINIG/FIDLEG) im Umbruch befindet. Der Inhalt der Gesetzesnovelle ist final noch nicht
konkretisiert, allerdings ist zu erwarten, dass die „einfachen Vermögensverwalter“ mit erheblich
steigenden Anforderungen an ihre Substanz, insbesondere der Personalsubstanz rechnen müssen.
Es werden beispielsweise Compliance- und Risikomanagementfunktionen benötigt, wobei diese
Funktionen nicht durch den Vermögensverwalter in Personalunion ausgeübt werden dürfen. Weiterhin
müssen adäquate interne Reporting- und Kontrollsysteme aufgesetzt werden und auch eine
Steuerkonformität der Kunden muss sichergestellt sein. Ob sich die EU allerdings durch diese neuen
gesetzlichen Änderungen und Regulierungsbestrebungen der Schweiz für Vermögensverwalter
beeindrucken lässt, oder gar für sie den EU-Marktzugang durch die neue Gesetzeslage in der Schweiz
zulässt bzw. legalisiert, steht für die kommenden Jahre in den Sternen und ist mehr als ungewiss.
Aufgrund der heute schon weitestgehend hergestellten Steuerkonformität für die deutschsprachigen
EU-Kunden dieser Vermögensverwalter, erscheint es aus heutiger Sicht auch wenig wahrscheinlich,
dass beispielsweise steuerkonforme Kunden aus EU-Ländern noch in die Schweiz reisen möchten, um
ihre Vermögensangelegenheiten direkt mit dem Vermögensverwalter zu regeln. Ein Kundenschwund
und Abfließen der Kundengelder aus der Schweiz in die Herkunftsländer ist zu befürchten, wenn nicht
sofort legale Lösungsmöglichkeiten zur direkten Kundenbetreuung und aktiven Kundenakquise
außerhalb der Schweiz gefunden werden. Eine Möglichkeit sich dieser Herausforderung zu stellen, um
die Beschränkung der „Reisefreiheit“ der Schweizer Vermögensverwalter aufzuheben und den direkten
EU-Marktzugang zu ermöglichen, könnte das „Deutsche Haftungsdach mit EU-Pass“ darstellen.
Die Ergebnisse dieser Prüfung und Antworten auf die Eingangsfrage werden exklusiv während des
diesjährigen isa-Kongresses diskutiert.