Verband Schweizerischer Vermögensverwalter I VSV Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter l VSV ist der führende Branchenverband der unabhängigen Vermögensverwalter in der Schweiz. Er wurde 1986 gegründet und vertritt die Brancheninteressen gegenüber Politik, Regulierungsbehörden und weiteren Finanzakteuren. Von rund 1000 Mitgliedern getragen, erlässt der VSV Standesregeln und schafft so ein Gütesiegel für die unabhängige Vermögensverwaltung. Seit 1999 ist der VSV anerkannte Selbstregulierungsorganisation im Bereich der Geldwäscherei. Mögliche Zukunftslösungen für unabhängige Vermögensverwalter Bahnhofstrasse 35 CH-8001 Zürich Tel. 044 228 70 10 Fax 044 228 70 11 [email protected] www.vsv-asg.ch Chantepoulet 12 CH-1201 Genève Tél. 022 347 62 40 Fax 022 347 62 39 [email protected] www.vsv-asg.ch Via Landriani 3 CH-6900 Lugano Tel. 091 922 51 50 Fax 091 922 51 49 [email protected] www.vsv-asg.ch Donnerstag, 17. September 2015 09.15 – 12.15 Uhr Convention Point Selnaustrasse 30, 8021 Zürich Inhalt Tagungsablauf An diesem Seminar werden folgende Fragestellungen und Themen behandelt: – Aufzeigen verschiedener Wege, die UVV im Rahmen des sich verändernden regulatorischen und wirtschaftlichen Umfelds gehen können, wie zum Beispiel: Anschluss an eine Plattform, Fusion mit anderem UVV, Wachstum durch Übernahme von Mitbewerbern, Akquisition neuer Kundenberater etc. – Insbesondere soll erörtert werden, welche „Due Diligence Aspekte“ Vermögensverwalter bei den einzelnen Massnahmen beachten müssen und wo Chancen und Risiken der verschiedenen Lösungen liegen – Diskussion und Erfahrungsaustausch: VSV-Mitglieder berichten von Erfahrungen, die sie bei der praktischen Umsetzung solcher Lösungsmöglichkeiten gemacht haben. 09.15 Uhr Herausforderungen im aktuellen Wettbewerbsumfeld für unab hängige Vermögensverwalter sowie anorganische Wachstums- möglichkeiten Martin Schilling, PwC 10.05 Uhr Aspekte von Plattform-Lösungen Mario Baude, morgenbau consulting GmbH Zielgruppe Das Seminar richtet sich an alle unabhängigen Vermögensverwalter, die sich über mögliche Lösungen für ihre Zukunft und die damit verbundenen Chancen und Risiken informieren möchten. Referenten – Martin Schilling, PwC, Zürich – Mario Baude, morgenbau consulting GmbH, Sonthofen – Tristan Bregy, Valère Consulting AG, Zürich – Walter Arnold, EAM-Partners AG, Zürich 10.30 Uhr Kaffeepause 10.50 Uhr Erfahrungsberichte Walter Arnold, EAM-Partners AG Tristan Bregy, Valère Consulting AG 11.40 Uhr Diskussion Seminarpauschale Die Seminarkosten betragen CHF 250 (zuzüglich MWSt) für VSV-Mitglieder. NichtMitglieder bezahlen CHF 350 (zuzüglich MWSt). In den Seminarkosten inbegriffen sind Seminarunterlagen und Pausenerfrischungen. Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen beschränkt. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Auskünfte erteilt Brigitte Burkhardt, Telefon 044 228 70 10. ab 8.45 Uhr Kaffee und Gipfeli ca. 12.15 Uhr Ende der Veranstaltung Anmeldung Mögliche Zukunftslösungen für unabhängige Vermögensverwalter Donnerstag, 17. September 2015 09.15 – 12.15 Uhr Convention Point Selnaustrasse 30, 8021 Zürich, www.conventionpoint.ch Teilnehmer Name/Vorname Firma Adresse PLZ/Ort Telefon / E-Mail Datum/Unterschrift Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post (Verband Schweizerischer Vermögensverwalter | VSV, Bahnhofstrasse 35, 8001 Zürich), Fax (044 228 70 11) oder E-Mail ([email protected]). Sie können sich auch direkt auf der Website (www.vsvasg.ch) unter Agenda/Veranstaltungen anmelden. Anmeldeschluss ist der 11. September 2015. Wir betrachten Ihre Anmeldung als definitiv. Bei einer Abmeldung bis fünf Arbeitstage vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei der Abmeldung von weniger als fünf Arbeitstagen vor Durchführung werden CHF 100.- (zuzüglich MwSt) in Rechnung gestellt. Sollten Sie unerwartet an der Teilnahme verhindert sein, steht es Ihnen frei, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird der ganze Seminartarif in Rechnung gestellt. Es kann vorkommen, dass Seminare infolge ungenügender Anzahl Anmeldungen nicht durchgeführt werden. Die Veranstalter behalten sich in diesem Fall das Recht vor, das Seminar abzusagen. Die betroffenen Teilnehmer werden vorgängig informiert und erhalten die Möglichkeit, eine andere Veranstaltung zu besuchen. Andernfalls wird der Seminarpreis zurückerstattet.
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