Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/456
19.05.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 11.05.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Schulessen hat seinen Preis oder: Warum kündigen die Schul-Caterer?
Als vor ziemlich genau drei Jahren der Boykott der Berliner Schul-Caterer
nahezu täglich die Medien beschäftigte, galt Hamburg neben Bayern als
positives Beispiel für eine vernünftig kalkulierte Schulverpflegung. Auch die
im November 2014 vorgestellte und vom Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen von „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ in Auftrag gegebene bislang größte Studie zur „Qualität der Schulverpflegung in Deutschland“ bestätigte, dass der Hamburger Preis von 3,50 Euro pro Mittagessen inklusive
Dessert deutlich über dem von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
e.V. (DGE) veranschlagten Mindestsatz von drei Euro pro Mahlzeit liegt.
Dennoch sind in den letzten Monaten immer mehr Fälle bekannt geworden,
in denen Schul-Caterer „den Löffel geschmissen haben“, weil sie für den
Preis von 3,50 Euro pro Mahlzeit nicht mehr kostendeckend kochen und liefern können und damit die klar geforderte Qualität der Mahlzeiten in Gefahr
wäre.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Auf welcher konkreten Basis wurde der heute geltende Satz von 3,50
Euro pro Mittagessen kalkuliert und inwieweit wurden bei der Kalkulation
die Personal- und Infrastrukturkosten der Caterer in angemessenem
Maße und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Inflationsrate et
cetera einbezogen?
Der geltende Satz von 3,50 Euro pro Mittagessen wurde auf Basis der vorhandenen
Erfahrungswerte kalkuliert. Die Gültigkeit dieser Annahmen wurde in der Zwischenzeit
durch mehrere Studien, insbesondere die in der Vorbemerkung der Fragestellerin
erwähnte, verifiziert.
2.
Welche Auswirkungen hat die Einführung des Mindestlohns auf diese
Basiskalkulation und wie kann/soll diesen Auswirkungen begegnet werden?
Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine validen Erkenntnisse vor.
3.
Hat die Basiskalkulation auch nach den neuesten Erkenntnissen und
insbesondere mit Blick auf die oben genannte Studie zur Schulverpflegung noch Gültigkeit oder muss hier nachgebessert werden?
Wenn ja, wie und wie ist hier der konkrete Planungsstand?
Siehe Antworten zu 1. und 2.
4.
Wie viele Fälle von Caterer-Kündigungen an Schulen in den vergangenen zwei Jahren seit dem Schuljahr 2012/2013 sind dem Senat bezie-
Drucksache 21/456
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
hungsweise der zuständigen Behörde bekannt? Wie viele dieser Kündigungen basierten auf der zu knappen Kalkulation, welche anderen
Gründe wurden vorgetragen? Bitte jeweils Caterer, betroffene Schulen
und jeweilig vorgetragenen Kündigungsgrund angeben.
Diese Daten werden bei der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Die Durchführung einer Schulabfrage war aufgrund der Hamburger Schulferien in der für die
Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich
5.
Inwiefern stehen nach Ansicht der Schulbehörde auf Grundlage der bisherigen Basiskalkulation auch heute noch die berechtigten Interessen
sowohl der zu versorgenden Kinder (gehobene Qualität, gesunde Ernährung zum Erhalt und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, Vermeidung
von Adipositaserkrankungen et cetera) als auch der Caterer in einem
angemessenen Verhältnis?
Den Caterern stehen Einnahmen von bis zu 3,50 Euro pro ausgegebenem Mittagessen zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Schulverpflegung von den zuständigen
Behörden unter anderem subventioniert durch Investitionen in den Bau von Schulküchen und -kantinen, die Übernahme von Unterhaltungskosten der Schulküchen und
-kantinen sowie die Gewährung von Zuschüssen zu Reinigungskosten. Die ab dem
Schuljahr 2012/2013 von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellten und von
Schulen und Caterern genutzten Musterverträge setzen die Einhaltung der Qualitätsstandards für Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung voraus.
Mit den vorhandenen Ressourcen kann die Qualität gemäß des Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Standard) bei der Schulverpflegung durch
Caterer gewährleistet werden.
6.
Wann und in welchen zukünftigen zeitlichen Intervallen und nach welchen Kriterien gedenkt die Schulbehörde die Basiskalkulation anzupassen?
Eine Anpassung der Basiskalkulation ist derzeit nicht vorgesehen.
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