Vorlage Titelblatt DIN A4 mit Siegel

TUTORIUM ZUR VOR GERÜ C KTENÜBUN G IM STRAFR ECHT
WINTERSEMESTER 2015/ 2016
DR. VICTORIA IBOLD
Einheit 9 – Straßenverkehrsdelikte
Fall 1
Referendar R war bei einer Veranstaltung der Staatsanwaltschaft, bei der angehende Juristen die
verheerenden Folgen von Alkoholkonsum am eigenen Leib erfahren sollten. Der nur leicht betrunkene (0,3
‰) R leiht sich für den Nachhauseweg das Auto (Wert € 1000,-) seines Freundes F. Zwar nimmt er
billigend in Kauf, aufgrund des vorangegangenen Alkoholkonsums nicht mehr so ganz fahrtüchtig zu sein,
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allerdings vertraut er darauf, dass alles gut geht. Bereits kurz nachdem er losgefahren ist, kommt er
aufgrund eines alkoholbedingten Fahrfehlers von der Straße ab und überschlägt sich. Dabei geht das im
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Kofferraum befindliche Cello des F (Wert € 2000,-) zu Bruch; R erleidet ein Schleudertrauma.
SEBASTIAN WACHSMANN, DR. VICTORIA I BOLD
Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des R?
Fall 2
Nach dem flüchtigen Bankräuber B wird schon seit geraumer Zeit gefahndet, ein Haftbefehl liegt vor. Eines
Abends beginnt die Polizei nach einem anonymen Hinweis Straßensperren um B’s Versteck zu errichten. B
bekommt hiervon jedoch Wind und noch bevor die Straßensperren errichtet sind, will er mit seinem Auto
die Flucht ergreifen. Er setzt sich hinter das Steuer und fährt los, wird jedoch dabei vom Polizeibeamten P
entdeckt, der sich ihm am Ende der Straße in Weg stellt. B will sich davon jedoch nicht aufhalten lassen und
fährt mit Vollgas auf P zu. Dabei vertraut er darauf, dass P rechtzeitig zur Seite springt, was dieser
schließlich auch tut.
Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des R?
Fall 3
Nach einer intensiven Kneipentour entschließt sich Trunkenbold T mit dem Auto nach Hause zu fahren (1,1
‰). Er nimmt dabei zwar billigend in Kauf, fahruntüchtig zu sein, jedoch vertraut er darauf, dass ihm
nichts passiert. Bereits an der ersten Kurve fährt er einen Stromverteilungskasten über den Haufen und
verursacht einen Schaden in Höhe von € 2000,-. Er hält an, betrachtet kurz „sein Werk“ und entschließt
sich, aus Angst entdeckt zu werden, weiterzufahren. 15 Minuten später trifft er zu Hause ein, legt sich ins
Bett und unternimmt nichts weiter.
Abwandlung: T touchiert den Stromverteilungskasten nur leicht. Erst zu Hause angekommen entdeckt er
die Spuren, unternimmt jedoch nichts weiter.
Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des T?
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNI VERSITÄT MÜNCHEN
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Fall 4
Z will unbedingt nach Hause und dabei definitiv nicht zu Fuß gehen. Sie überredet ihren Verehrer V, der für
jeden offensichtlich schon zu viel Bier getrunken hat (1,1 ‰), sie nach Hause zu fahren. V nimmt dabei in
Kauf, dass hierbei Z’s Leben in Gefahr geraten kann. V verursacht einen Beinahe-Unfall, bei dem Z’s Leben
in Gefahr gerät (ansonsten wird nichts und niemand verletzt, beschädigt oder gefährdet).
Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des V? (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte bleiben außer Betracht)