TUTORIUM ZUR VOR GERÜ C KTENÜBUN G IM STRAFR ECHT WINTERSEMESTER 2015/ 2016 DR. VICTORIA IBOLD Einheit 4: Klausurenmethodik, Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifizierte Delikte Fall 1: A und O sind beste Freundinnen. Sie studieren Violine an der Münchner Musikhochschule. A ist neidisch auf O, da diese begabter ist. Als sich ihre Gefühle zu Hass steigern, beschließt A, die O umzubringen. Im Waffengeschäft des X hat Dolch IM besorg (vgl. TUTORIUM ZUR sie VORsich GERÜeinen C K TENÜBUNG STRAFR ECHTEinheit 2). Kurz darauf lädt A die O zu einem Plausch zu sich nach Hause ein. O kommt am selben Abend vorbei. In WINTERSEMESTER 2015/ 2016 einem günstigen Moment nähert sich die A der O von hinten und sticht ihr in den Hals. A verfehlt die Halsschlagader um 2 cm, durchtrennt aber einen Nerv. O ergreift blutend die Flucht Richtung Krankenhaus. SEBASTIAN WACHSMANN, DR. VICTORIA I BOLD O wird ärztlich versorgt, Lebensgefahr bestand nie. Für ihren rechten Arm können die Ärzte allerdings nichts mehr tun. Er bleibt für immer taub und unbeweglich. Bearbeitervermerk: Strafbarkeit der A nach dem StGB? Fall 2: T schlägt O und fügt ihm erhebliche Verletzungen zu. Als O vor ihrem Peiniger über den Balkon fliehen will, stürzt sie tödlich ab. Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des T gemäß §§ 223, 227? [Rötzelfall] Fall 3 (zur selbstständigen Bearbeitung): T wirft den Hochsitz, auf dem sein Onkel O sitzt, mit Verletzungs- aber ohne Tötungsvorsatz um; dieser bricht sich ein Bein. Wegen eines leicht fahrlässigen Behandlungsfehlers eines Arztes kommt O im Krankenhaus um. Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des T gemäß §§ 223, 227 StGB? (Hochsitzfall)
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