Vorlage Titelblatt DIN A4 mit Siegel

TUTORIUM ZUR VOR GERÜ C KTENÜBUN G IM STRAFR ECHT
WINTERSEMESTER 2015/ 2016
DR. VICTORIA IBOLD
Einheit 4: Klausurenmethodik, Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifizierte Delikte
Fall 1:
A und O sind beste Freundinnen. Sie studieren Violine an der Münchner Musikhochschule.
A ist neidisch auf O, da diese begabter ist. Als sich ihre Gefühle zu Hass steigern, beschließt A, die O
umzubringen. Im Waffengeschäft
des X hat
Dolch IM
besorg
(vgl.
TUTORIUM
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C K TENÜBUNG
STRAFR
ECHTEinheit 2).
Kurz darauf lädt A die O zu einem Plausch zu sich nach Hause ein. O kommt am selben Abend vorbei. In
WINTERSEMESTER 2015/ 2016
einem günstigen Moment nähert
sich die A der O von hinten und sticht ihr in den Hals. A verfehlt die
Halsschlagader um 2 cm, durchtrennt aber einen Nerv. O ergreift blutend die Flucht Richtung Krankenhaus.
SEBASTIAN WACHSMANN, DR. VICTORIA I BOLD
O wird ärztlich versorgt, Lebensgefahr bestand nie. Für ihren rechten Arm können die Ärzte allerdings
nichts mehr tun. Er bleibt für immer taub und unbeweglich.
Bearbeitervermerk: Strafbarkeit der A nach dem StGB?
Fall 2:
T schlägt O und fügt ihm erhebliche Verletzungen zu. Als O vor ihrem Peiniger über den Balkon fliehen will,
stürzt sie tödlich ab.
Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des T gemäß §§ 223, 227? [Rötzelfall]
Fall 3 (zur selbstständigen Bearbeitung):
T wirft den Hochsitz, auf dem sein Onkel O sitzt, mit Verletzungs- aber ohne Tötungsvorsatz um; dieser
bricht sich ein Bein. Wegen eines leicht fahrlässigen Behandlungsfehlers eines Arztes kommt O im
Krankenhaus um.
Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des T gemäß §§ 223, 227 StGB? (Hochsitzfall)