Fall 4 A fährt leidenschaftlich gern Auto. Er fährt zwar nicht

Anfängerpflichtübung aus Strafrecht
Univ.-Ass. Mag. Clara Ifsits
Wintersemester 2015
Fall 4
A fährt leidenschaftlich gern Auto. Er fährt zwar nicht besonders gut, dafür aber mit Vorliebe sehr
schnell. Eines Tages rast er auf einer Landstraße (150km/h statt vorgeschriebenen 70km/h) und
überholt den schreckhaften X mit einem sehr gewagten Manöver. X erschrickt so sehr, dass er auf
der Stelle einen Herzinfarkt erleidet und stirbt.
Prüfen Sie die Strafbarkeit des A!
Variante a) X verreißt das Lenkrad und fährt in einen Straßengraben, dabei bricht er sich beide Beine.
A sieht, dass X Hilfe bräuchte und fährt dennoch weiter. Der vorbeikommende Y alarmiert die
Rettung. Im Krankenhaus übersieht der behandelnde Arzt B eine schwere innere Verletzung des X,
der aufgrund dessen stirbt. Wäre X rechtzeitig behandelt worden, hätte er überlebt.
Prüfen Sie die Strafbarkeit des A!
Fall 5
D ist zu einer Geburtstagsfeier in einem Gasthaus eingeladen. Er weiß, dass er dort bestimmt einige
Gläser Wein trinken wird. Trotzdem fährt er mit dem Auto zu der Einladung. Nachdem D bereits
leicht betrunken ist (1,2 ‰), steigt er dennoch in sein Auto, um den Heimweg anzutreten. Er fährt
mit überhöhter Geschwindigkeit (70 km/h statt vorgeschriebenen 50 km/h). Plötzlich springt der
Fußgänger Z zwischen zwei geparkten Autos hervor und auf die Fahrbahn. D kann aufgrund der
überhöhten Geschwindigkeit nicht mehr bremsen und überfährt Z, der auf der Stelle stirbt. Wäre D
wie vorgeschrieben 50km/h gefahren, hätte er noch rechtzeitig bremsen können.
Prüfen Sie die Strafbarkeit des D!
Variante a) Auch wenn D wie vorgeschrieben 50km/h gefahren wäre, hätte er nicht mehr rechtzeitig
bremsen können.
Prüfen Sie die Strafbarkeit des D!
Literatur: Fuchs, Allgemeiner Teil I8 (2012) 103-108, 109-125, 200-202, 230-233; Fuchs/Reindl-Krauskopf,
4
Besonderer Teil I (2014) 27-35, 34-41, 69-72.