Vorlage Titelblatt DIN A4 mit Siegel

TUTORIUM STRAFRECHT IN DE R MITTELPHASE
ZUR VOR BEREITUNG AUF DIE ÜBUN G FÜR FORTGE SC HRITTENE
WACHSMANN /WERKMEISTER
TUTORIUM STRAFRECHT IN DER MITTELPHASE
WINTERSEMESTER 2016/17
Einheit 11: Untreue
Fall 1:
V vermietet A das Erdgeschoss seines Hauses zur gewerblichen Nutzung.
Dem B vermietet V die Wohnung im ersten Stock. A und B überwiesen zu Beginn der Mietzeit
jeweils 1500 EUR auf ein Sparkonto, das V extra zu diesem Zweck eröffnet hat. Als V einige Zeit
später dringend Geld für eine Reparatur seines Pkw benötigt, marschiert er schnurstracks zum
Bankschalter, hebt, ohne A und B zu fragen , jeweils die vollen 1500 EUR von dem Kautionskonto
ab und verwendet es für die Reparatur.
Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des V? (nach BGHSt 52, 182)
Fall 2:
Gauner A übergibt seinem Kumpel B 1000 EUR in bar. Mit diesem Geld soll B das von C im
Auftrag des A gedruckte Falschgeld bezahlen und abholen. B entschließt sich jedoch tags darauf,
die 1000 EUR lieber zu verjubeln und sich aus dem Staub zu machen.
Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des B? Die §§ 146 ff. sind nicht zu prüfen.
Fall 3:
K ist Bereichsvorstand der „S-Power-Generation“ (S-AG) und damit in der Hierarchieebene
direkt unter dem Vorstand der S-AG beschäftigt. K hatte die interne Autorisierung, Zahlungen
in unbegrenzter Höhe anzuweisen. In seine Zuständigkeit fällt auch die Umsetzung der
Compliance-Vorschriften
des
Unternehmens,
die
jegliche
Form
der
Bestechung
im
geschäftlichen Verkehr untersagen.
Bereits unter seinem Vorgänger existierte ein Konto, eine sogenannte „Schwarze Kasse“. Das
Geld auf dem Konto will K, wie seine Vorgänger, ausschließlich zu Zwecken verwenden, die der
S-AG zugutekommen. Hauptsächlich wurde das Geld für Schmiergeldzahlungen zur Erlangung
von Aufträgen verwendet.
K führt das Konto weiter, ohne den Vorstand der S -AG über die Existenz der Konten zu
informieren. In den Bilanzen tauchen sie ebenfalls nicht auf. Einige Zeit später veranlasst K von
diesem Konto eine Überweisung i.H.v. 500.000 EUR an den Vorstandsvorsitzenden der ENELPower-ltd., um diesen zu bestechen. Dieser sorgt prompt dafür, dass die S-AG einen lukrativen
Auftrag erhält.
Bearbeitervermerk: Strafbarkeit des K wegen Untreue, § 266 I St GB? (nach BGHSt 52, 323 =
BGH NJW 2009, 89 - Siemensfall)
Anmerkung:
Rein
wirtschaftlich
ist
die
schwarze
Kasse
Anwendbarkeit deutschen Strafrechts ist nicht zu prüfen.
Einheit 11
der
S-AG
zuzurechnen.
Die