12. Januar 2016 RECHTSGUTACHTEN BESTÄTIGT SEEHOFERS KURS BAYERN VERLANGT KONSEQUENTE GRENZSICHERUNG Ministerpräsident Horst Seehofer hat den bekannten Staatsrechtler und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio mit der Erstellung eines Gutachtens zur Flüchtlingspolitik des Bundes beauftragt. Das Gutachten kommt zum eindeutigen Ergebnis, dass die bayerischen Einwände hinsichtlich des massenhaften und unkontrollierten Zustroms von Flüchtlingen absolut berechtigt sind. „Auch ein reiches und weltoffenes Land kann so ein Problem auf Dauer nicht lösen. Die Begrenzung der Zuwanderung ist alternativlos. Wir in Bayern tun alles, aber wir müssen permanent auf Berlin warten. Die Zeit läuft davon. Derzeit reden wir zu viel über die Folgen der enormen Zuwanderung und betreiben Symptombehandlung. Wir müssen das Problem an der Wurzel packen und endlich die Begrenzung der Zuwanderung durchsetzen“, so Parteichef Seehofer. Seehofers Obergrenze bestätigt CSU-Chef Seehofer hat eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr für Deutschland gefordert. Das sei eine Orientierungsgröße, die ein Land hinsichtlich der Integrationsleistung verkraften könne. Seehofers Forderung wird durch das Di-FabioGutachten bestärkt: Das Grundgesetz garantiere jedem Menschen in Deutschland eine menschenwürdige Behandlung. „Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht weder europa- rechtlich noch völkerrechtlich.“ Das Gutachten bestätigt damit, dass es sehr wohl eine Obergrenze des Asylrechts gibt. „Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatszerfall besteht nicht“, so das Gutachten weiter. Bund muss Grenzen sichern Das Gutachten bestätigt auch: „Der Bund ist verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs– und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“ Für Seehofer ist es völlig unverständlich, warum der Bund das Angebot der Staatsregierung zur Unterstützung bei der Grenzsicherung nicht annimmt. „Die Sicherheit beginnt an der Grenze. Nach dem Grundgesetz lässt sich die Sicherung unserer Grenzen problemlos auf andere übertragen. Deshalb haben wir mehrfach angeboten, dass bayerische Polizisten Grenzübergänge kontrollieren könnten, die noch nicht gesichert sind“, so Seehofer. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer: „Das Gutachten zeigt all die Widersprüche und Defizite auf, die Bayern immer wieder angeprangert hat. Wir müssen endlich wieder zurück zu Recht und Ordnung kommen!“ 12. Januar 2016 Handlungsoptionen des Bundes Di Fabio sieht entweder das individuelle Recht auf Asyl als Maßstab für das weitere Vorgehen des Bundes in der Flüchtlingspolitik. Dies setze aber eine Einzelfallprüfung bei Flüchtlingen sowie das Anwenden der Drittstaatenregelung voraus. Alternativ könne der Bund einen internationalen Flüchtlingsbegriff zugrunde legen. Dann sei er aber zu einer Kontingentierung und zu Kapazitätsgrenzen verpflichtet. Service Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.csu.de Impressum CSU-Landesleitung Franz Josef Strauß-Haus Mies-van-der-Rohe-Str. 1 80807 München Verantwortlicher Dr. Hans Michael Strepp, Hauptgeschäftsführer
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