BAYERN VERLANGT KONSEQUENTE GRENZSICHERUNG

12. Januar 2016
RECHTSGUTACHTEN BESTÄTIGT SEEHOFERS KURS
BAYERN VERLANGT KONSEQUENTE GRENZSICHERUNG
Ministerpräsident Horst Seehofer hat den bekannten
Staatsrechtler und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio mit der Erstellung eines Gutachtens zur Flüchtlingspolitik des
Bundes beauftragt. Das Gutachten kommt zum eindeutigen Ergebnis, dass die bayerischen Einwände
hinsichtlich des massenhaften und unkontrollierten
Zustroms von Flüchtlingen absolut berechtigt sind.
„Auch ein reiches und weltoffenes Land kann so ein
Problem auf Dauer nicht lösen. Die Begrenzung der
Zuwanderung ist alternativlos. Wir in Bayern tun alles,
aber wir müssen permanent auf Berlin warten. Die Zeit
läuft davon. Derzeit reden wir zu viel über die Folgen
der enormen Zuwanderung und betreiben Symptombehandlung. Wir müssen das Problem an der Wurzel
packen und endlich die Begrenzung der Zuwanderung durchsetzen“, so Parteichef Seehofer.
Seehofers Obergrenze bestätigt
CSU-Chef Seehofer hat eine Obergrenze von 200.000
Flüchtlingen pro Jahr für Deutschland gefordert. Das
sei eine Orientierungsgröße, die ein Land hinsichtlich
der Integrationsleistung verkraften könne.
Seehofers Forderung wird durch das Di-FabioGutachten bestärkt: Das Grundgesetz garantiere jedem Menschen in Deutschland eine menschenwürdige Behandlung. „Das Grundgesetz garantiert jedoch
nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche
unbegrenzte Rechtspflicht besteht weder europa-
rechtlich noch völkerrechtlich.“ Das Gutachten bestätigt damit, dass es sehr wohl eine Obergrenze des
Asylrechts gibt. „Eine völkerrechtliche Verpflichtung
zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatszerfall besteht nicht“, so
das Gutachten weiter.
Bund muss Grenzen sichern
Das Gutachten bestätigt auch: „Der Bund ist verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen
wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs– und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“
Für Seehofer ist es völlig unverständlich, warum der
Bund das Angebot der Staatsregierung zur Unterstützung bei der Grenzsicherung nicht annimmt. „Die
Sicherheit beginnt an der Grenze. Nach dem Grundgesetz lässt sich die Sicherung unserer Grenzen problemlos auf andere übertragen. Deshalb haben wir
mehrfach angeboten, dass bayerische Polizisten
Grenzübergänge kontrollieren könnten, die noch nicht
gesichert sind“, so Seehofer.
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer:
„Das Gutachten zeigt all die Widersprüche und Defizite
auf, die Bayern immer wieder angeprangert hat. Wir
müssen endlich wieder zurück zu Recht und Ordnung
kommen!“
12. Januar 2016
Handlungsoptionen des Bundes


Di Fabio sieht entweder das individuelle Recht
auf Asyl als Maßstab für das weitere Vorgehen
des Bundes in der Flüchtlingspolitik. Dies setze
aber eine Einzelfallprüfung bei Flüchtlingen
sowie das Anwenden der Drittstaatenregelung
voraus.
Alternativ könne der Bund einen internationalen Flüchtlingsbegriff zugrunde legen. Dann
sei er aber zu einer Kontingentierung und zu
Kapazitätsgrenzen verpflichtet.
Service
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.csu.de
Impressum
CSU-Landesleitung
Franz Josef Strauß-Haus
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München
Verantwortlicher
Dr. Hans Michael Strepp, Hauptgeschäftsführer