(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 12.01.2016 Gutachten bestätigt CSU-Position Grenzen schützen – Zuwanderung begrenzen Mehr lesen Hier finden Sie das Gutachten von Prof. di Fabio "Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem" (http://www.bayern.de/wpcontent/uploads/2016/01/Gutachten_P rof_Di_Fabio.pdf) Hier finden Sie das Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung zum Gutachten von Prof. di Fabio (http://bayern.de/wpcontent/uploads/2016/01/Positionspapi Der renommierte Staatsrechtler und frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio hat in einem Rechtsgutachten die Meinung der CSU und der bayerischen Staatsregierung bestätigt, dass die Grenzöffnung für Flüchtlinge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das Gutachten kommt auch zu dem Schluss, dass es keine Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern von Bürgerkrieg gebe. In dem Gutachten stellt di Fabio klar: „Der Bund ist … verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“ Außerdem stellt das Gutachten fest: „Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkriegs oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung.“ „Auch ein reiches und weltoffenes Land kann so ein Problem auf Dauer nicht lösen. Die Begrenzung der Zuwanderung ist alternativlos. Wir in Bayern tun alles, aber wir müssen permanent auf Berlin warten. Die Zeit läuft davon. Derzeit reden wir zu viel über die Folgen der enormen Zuwanderung und betreiben Symptombehandlung. Wir müssen das Problem an der Wurzel packen und endlich die Begrenzung der Zuwanderung durchsetzen“, sagte CSU-Parteichef Horst Seehofer. CSU- Generalsekretär Andreas Scheuer bekräftigte: "Das Gutachten zeigt all die Widersprüche und Defizite auf, die Bayern immer wieder angeprangert hat. Wir müssen endlich wieder zurück zu Recht und Ordnung kommen!“ Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten Der Freistaat wird sich dafür einsetzen, dass die Liste der sicheren Herkunftsstaaten deutlich erweitert wird. Asylanträge von Menschen aus diesen Staaten werden in der Regel abgelehnt, weil dort niemand politisch verfolgt wird. Die entsprechenden Asylverfahren werden für gewöhnlich sehr schnell abgewickelt. „Wir halten das im Grundgesetz verankerte Konzept des sicheren Herkunftsstaates für besonders geeignet, aussichtslose Asylverfahren schnell abzuschließen und so Asylmissbrauch wirksam zu bekämpfen“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Zu sicheren Herkunftsstaaten sollen vor allem solche Länder werden, aus denen eine hohe Zahl von Asylbewerbern nach Deutschland kommt, deren Schutzquote im Asylverfahren aber gering ist: „Damit würde Menschen aus diesen Ländern ein wesentlicher Anreiz für einen Zuzug nach Deutschland genommen werden. Ein Beschäftigungsverbot verhindert von vornherein, dass Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland wirtschaftlich Fuß fassen, obwohl sie in nahezu 100 Prozent der Fälle hier nicht dauerhaft bleiben werden,“ betonte Herrmann. Zu den Kandidaten für den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten zählen Algerien, Armenien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Mongolei, Nigeria, die Republik Moldau und die Ukraine. Rückkehr zur vollständigen Einzelfallprüfung Innenminister Joachim Herrmann fordert auch die Wiederaufnahme der vollständigen Einzelfallprüfung bei syrischen Flüchtlingen: „Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge sind regelmäßig nicht individuell politisch verfolgt. Ihnen darf deshalb grundsätzlich nur noch sogenannter subsidiärer Schutz zuerkannt werden für die Zeit, in der ihnen im Herkunftsland ernsthafter Schaden wie etwa eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens droht“, sagte Herrmann.
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