Gutachten bestätigt CSU-Position

(http://www.csu.de/)
Meldung
Artikel vom 12.01.2016
Gutachten bestätigt CSU-Position
Grenzen schützen – Zuwanderung
begrenzen
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Hier finden Sie das Gutachten von Prof.
di Fabio "Migrationskrise als föderales
Verfassungsproblem"
(http://www.bayern.de/wpcontent/uploads/2016/01/Gutachten_P
rof_Di_Fabio.pdf)
Hier finden Sie das Positionspapier der
Bayerischen Staatsregierung zum
Gutachten von Prof. di Fabio
(http://bayern.de/wpcontent/uploads/2016/01/Positionspapi
Der renommierte Staatsrechtler und frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio hat
in einem Rechtsgutachten die Meinung der CSU und der bayerischen
Staatsregierung bestätigt, dass die Grenzöffnung für Flüchtlinge nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar sei. Das Gutachten kommt auch zu dem Schluss, dass es
keine Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern von Bürgerkrieg
gebe.
In dem Gutachten stellt di Fabio klar: „Der Bund ist … verpflichtet, wirksame
Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame
europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder
dauerhaft gestört ist.“ Außerdem stellt das Gutachten fest: „Eine
völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines
Bürgerkriegs oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres
Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der
Verfassungsordnung.“
„Auch ein reiches und weltoffenes Land kann so ein Problem auf Dauer nicht
lösen. Die Begrenzung der Zuwanderung ist alternativlos. Wir in Bayern tun alles,
aber wir müssen permanent auf Berlin warten. Die Zeit läuft davon. Derzeit reden
wir zu viel über die Folgen der enormen Zuwanderung und betreiben
Symptombehandlung. Wir müssen das Problem an der Wurzel packen und endlich
die Begrenzung der Zuwanderung durchsetzen“, sagte CSU-Parteichef Horst
Seehofer.
CSU- Generalsekretär Andreas Scheuer bekräftigte: "Das Gutachten zeigt all die
Widersprüche und Defizite auf, die Bayern immer wieder angeprangert hat. Wir
müssen endlich wieder zurück zu Recht und Ordnung kommen!“
Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
Der Freistaat wird sich dafür einsetzen, dass die Liste der sicheren
Herkunftsstaaten deutlich erweitert wird. Asylanträge von Menschen aus diesen
Staaten werden in der Regel abgelehnt, weil dort niemand politisch verfolgt
wird. Die entsprechenden Asylverfahren werden für gewöhnlich sehr schnell
abgewickelt. „Wir halten das im Grundgesetz verankerte Konzept des sicheren
Herkunftsstaates für besonders geeignet, aussichtslose Asylverfahren schnell
abzuschließen und so Asylmissbrauch wirksam zu bekämpfen“, sagte Bayerns
Innenminister Joachim Herrmann.
Zu sicheren Herkunftsstaaten sollen vor allem solche Länder werden, aus denen
eine hohe Zahl von Asylbewerbern nach Deutschland kommt, deren Schutzquote
im Asylverfahren aber gering ist: „Damit würde Menschen aus diesen Ländern ein
wesentlicher Anreiz für einen Zuzug nach Deutschland genommen werden. Ein
Beschäftigungsverbot verhindert von vornherein, dass Asylbewerber aus
sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland wirtschaftlich Fuß fassen, obwohl sie
in nahezu 100 Prozent der Fälle hier nicht dauerhaft bleiben werden,“ betonte
Herrmann. Zu den Kandidaten für den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten
zählen Algerien, Armenien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali,
Mongolei, Nigeria, die Republik Moldau und die Ukraine.
Rückkehr zur vollständigen Einzelfallprüfung
Innenminister Joachim Herrmann fordert auch die Wiederaufnahme der
vollständigen Einzelfallprüfung bei syrischen Flüchtlingen: „Syrische
Bürgerkriegsflüchtlinge sind regelmäßig nicht individuell politisch verfolgt.
Ihnen darf deshalb grundsätzlich nur noch sogenannter subsidiärer Schutz
zuerkannt werden für die Zeit, in der ihnen im Herkunftsland ernsthafter
Schaden wie etwa eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens droht“,
sagte Herrmann.