Kommission schlägt neues Soforthilfeinstrument für

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission schlägt neues Soforthilfeinstrument für schnellere
Krisenreaktion innerhalb der EU vor
Brüssel, 2. März 2016
Angesichts des durch die Flüchtlingskrise wachsenden Drucks auf viele EU-Mitgliedstaaten
unterbreitet die Kommission einen Vorschlag, wie bei weitreichenden humanitären Krisen in
der EU rascher Unterstützung geleistet werden kann.
Die Europäische Kommission hat heute ein Soforthilfeinstrument vorgeschlagen, das innerhalb der
Europäischen Union zum Einsatz kommen und eine raschere, zielgerichtetere Unterstützung bei
größeren Krisen ermöglichen soll, wozu auch die Bewältigung eines großen Flüchtlingszustroms durch
die Mitgliedstaaten zählt.
Die Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Flüchtlingskrise ein ungekanntes Ausmaß erreicht
und in mehreren Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet sich große Mengen von Flüchtlingen aufhalten,
Soforthilfe geleistet werden muss.
Die Kommission hat sich von Beginn an dazu verpflichtet, die Mitgliedstaaten mit allen erforderlichen
Mitteln zu unterstützen. Der Vorschlag ist eine unmittelbare Folgemaßnahme zur Tagung des
Europäischen Rates vom 18. und 19. Februar, auf der die Regierungen die Kommission aufgefordert
haben, eine Kapazität für interne Nothilfe aufzubauen.
Der für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige EU-Kommissar Christos Stylianides
erklärte: „ Dieser Vorschlag wird dazu beitragen, dass in Krisensituationen innerhalb der Europäischen
Union Soforthilfe viel rascher geleistet werden kann als bislang. Im Augenblick wird diese zweifellos
besonders dringend zur Unterstützung von Flüchtlingen benötigt. Wir dürfen keine Zeit verlieren bei
der Bereitstellung aller erforderlichen Mittel, um humanitäres Leid innerhalb unserer Grenzen
abzuwenden. Mit dem heutigen Vorschlag werden 700 Mio. EUR bereitgestellt, um dort zu helfen, wo
es am dringendsten erforderlich ist. Es ist nun an den europäischen Regierungen und dem
Europäischen Parlament, den Vorschlag rasch zu unterstützen.“
Dieses neue Instrument könnte den Mitgliedstaaten nutzen, deren eigene Hilfskapazitäten angesichts
eines dringenden Bedarfs und außergewöhnlicher Umstände, wie durch den plötzlichen
Flüchtlingszustrom oder andere ernsthafte Notfälle, überlastet sind. Die Bereitstellung von Soforthilfe
erfolgt auf der Grundlage von Artikel 122 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union. So kann - im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten - möglichst rasch
und umfassend Unterstützung geleistet werden. Die Soforthilfe würde in enger Zusammenarbeit mit
den Mitgliedstaaten und (unter anderem) UN-Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und
internationalen Organisationen gewährt und die Grundversorgung der vielen derzeit in EU-Ländern
ankommenden Kinder, Frauen und Männer mit Lebensmitteln, Unterkünften und medizinischen
Hilfsgütern umfassen.
Die Kommission wird den Haushaltsbehörden – Europäisches Parlament und Rat – umgehend einen
Nachtragshaushalt für 2016 für eine Budgetlinie für dieses Instrument vorschlagen. Der geschätzte
Bedarf für 2016 beträgt 300 Mio. EUR, sowie weitere 200 Mio. EUR jährlich für jeweils 2017 und 2018.
Für die Finanzierung würden daher keine Mittel aus bestehenden EU-Programmen für externe
humanitäre Hilfe abgezogen. Die EU ist entschlossen, weiterhin die Führungsrolle bei den
internationalen humanitären Bemühungen zur Bewältigung der Folgen der Syrien-Krise zu übernehmen
und wie in anderen Notsituationen in aller Welt mit ihrer humanitären Hilfe Leben zu retten.
Hintergrund
Die Kommission kündigte bereits am 10. Februar ihre Absicht an, die Kapazitäten der EU für
humanitäre Hilfe auch intern zugänglich zu machen und die Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates vom 19. Februar haben dieses Vorhaben unterstützt. Gestützt auf die Erfahrung der
Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz soll die humanitäre Hilfe darauf
ausgerichtet sein, den großen humanitären Bedarf von Flüchtlingen und Migranten in EUMitgliedstaaten zu decken.
Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise in der EU wurden bislang bereits von einer Reihe anderer
Instrumente, beispielsweise dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), dem Fonds für die
innere Sicherheit (ISF) und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
(FEAD), erhebliche Finanzmittel für die Unterstützung innerhalb Europas bereitgestellt. Diese
Instrumente haben sich als nützlich erwiesen, sind jedoch nicht für die Deckung von humanitärem
Bedarf in großem Maßstab ausgelegt.
Mithilfe des EU-Katastrophenschutzverfahrens wurden materielle Unterstützung, beispielsweise
Unterkünfte, Hygieneartikel und medizinische Hilfsgüter, sowie Fachkenntnisse mobilisiert, um Ungarn,
Griechenland, Slowenien, Kroatien und Serbien bei der Bewältigung des wachsenden Zustroms von
Personen zu unterstützen. Dieser Solidaritätsmechanismus ist jedoch für Notfallsituationen in einem
Mitgliedstaat ausgelegt. In seinem Rahmen werden keine Finanzmittel bereitgestellt und er ist von
freiwilligen Angeboten der Mitgliedstaaten abhängig, deren eigene Kapazitäten zur Unterstützung
derzeit möglicherweise überbeansprucht sind.
Mit dem Vorschlag zur Soforthilfe soll daher eine Lücke geschlossen und auf Unionsebene ein
Instrument geschaffen werden, das besser geeignet ist, den humanitären Bedarf auf dem Gebiet der
EU zu decken.
Weitere Informationen
MEMO/16/483 : Maßnahmen zur Bewältigung humanitärer Krisen in der Europäischen Union
MEMO/16/483: Addressing humanitarian crises within the European Union
Proposal for a Council Regulation on the provision of emergency support within the Union
Communication of the Commission
Visual factsheet
Die Europäische Migrationsagenda
Website of Christos Stylianides, Commissioner for Humanitarian Aid & Crisis Management:
http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/stylianides_en
IP/16/482
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