Fragen und Antworten: Ein Instrument für Soforthilfe

Europäische Kommission - Factsheet
Fragen und Antworten: Ein Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union
Brüssel, 2. März 2016
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates vorgelegt
Worum handelt es sich bei dem neuen Vorschlag? Wie wird er umgesetzt?
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates vorgelegt, die im Fall außergewöhnlicher Krisensituationen oder Katastrophen in den EUMitgliedstaaten, die mit gravierenden humanitären Folgen verbunden sind, die Bereitstellung von
Soforthilfe vorsieht. Die vorgeschlagene Soforthilfe wird auf der Grundlage von Artikel 122 Absatz 1
Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bereitgestellt. Dadurch kann im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten - möglichst rasch und umfassend Unterstützung
geleistet werden.
Angesichts der derzeitigen Flüchtlingskrise in Europa wird die Kommission konkrete
Unterstützungsmaßnahmen beschließen und sich dabei auf Vorschläge von
Durchführungsorganisationen mit dem erforderlichen Fachwissen stützen, dazu gehören u. a. UNOrganisationen, NRO, internationale Organisationen oder spezialisierte Dienste der Mitgliedstaaten.
Gemäß einem bewährten Grundsatz der bei allen Maßnahmen der Katastrophenhilfe Anwendung findet,
wird die humanitäre Hilfe als Ergänzung und zur Unterstützung von Maßnahmen der zuständigen
Behörden des betroffenen Landes geleistet.
Welche Art von Maßnahmen und Unterstützungsleistungen soll mit dem neuen Instrument
bereitgestellt werden?
Die bereitgestellte Soforthilfe soll durch bedarfsorientierte Nothilfe die Maßnahmen der betroffenen
Mitgliedstaaten ergänzen und stärken. Die Unterstützung umfasst Hilfe- und Schutzmaßnahmen, die
Leben retten, Leid lindern und zur Wahrung der menschlichen Würde beitragen sollen. Dazu gehört
beispielsweise die Bereitstellung grundlegender Hilfsgüter und Dienstleistungen in den Bereichen
Gesundheit, Bildung und Schutz und damit verbundene Dienstleistungen, von Material für
Notunterkünfte, Wasser- und Sanitärversorgung und alle sonstigen dringend benötigten
Hilfeleistungen. In der aktuellen Flüchtlingskrise kann Soforthilfe auch - aber nicht nur - die
Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Unterkünften, Gesundheitsversorgung und anderen Gütern zur
Deckung des grundlegenden Bedarfs der hohen Zahl ankommender Männer, Frauen und Kinder
einschließen.
In welcher Hinsicht unterscheiden sich die von der Kommission vorgeschlagenen
Maßnahmen von der humanitären Hilfe, die für Länder außerhalb der EU geleistet wird?
Mit diesem Vorschlag für Soforthilfe soll eine Lücke geschlossen werden, da die derzeit verfügbaren
Hilfsinstrumente der Union nicht zur Deckung von humanitärem Bedarf innerhalb der EU bestimmt
sind. Ebenso wie die humanitären Maßnahmen im Rahmen der Außenhilfe der EU wird sich auch die
vorgeschlagene humanitäre Hilfe innerhalb der EU im Einklang mit den internationalen humanitären
Grundsätzen ausschließlich am Bedarf orientieren.
Soll das vorgeschlagene Instrument für Soforthilfe nur für die derzeitige Flüchtlingskrise
eingesetzt werden?
Das Instrument soll zwar zunächst unmittelbar zur Bereitstellung humanitärer Hilfe in den
Mitgliedstaaten eingesetzt werden, die einen plötzlichen und massiven Zustrom von
Drittstaatsangehörigen in ihrem Gebiet bewältigen müssen.
Allerdings soll die vorgeschlagene Soforthilfe nicht auf die derzeitige Flüchtlingskrise beschränkt
werden. Auf sie kann zum Beispiel auch in anderen Notfällen mit weitreichenden humanitären Folgen
wie Nuklear- oder Chemieunfällen, Terroranschlägen oder Cyberangriffen und Epidemien
zurückgegriffen werden.
Wie lange wird dieses Soforthilfe Instrument zur Verfügung stehen?
Das vorgeschlagene Instrument ist zeitlich nicht begrenzt.
Wieviel Geld wird für dieses Instrument bereitgestellt?
Aufgrund der aktuell verfügbaren Zahlen zu dem Flüchtlingsstrom aus Drittstaaten und in der
berechtigten Annahme, dass auch andere Stellen zur Deckung des Bedarfs beitragen werden, ist die
Kommission zu dem Schluss gelangt, dass ein Anfangsbudget von 700 Mio. EUR im Zeitraum 20162018 erforderlich wäre, um den zunehmenden humanitären Bedarf in der Europäischen Union,
insbesondere in den Ländern entlang der Westbalkanroute zu decken. Aufgrund der mit mehreren EUMitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Bedarfsbewertungen wird die Kommission dem
Europäischen Parlament und dem Rat umgehend einen Berichtigungshaushaltsplan zum EUHaushaltsplan 2016 vorschlagen, um die entsprechende Haushaltslinie für das Instrument zu schaffen.
Damit sollen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Deckung des humanitären Bedarfs der Flüchtlinge
im Jahr 2016 ergänzt und unterstützt werden. Die für 2016 erforderlichen Mittel werden auf 300 Mio.
EUR veranschlagt. Weitere 200 Mio. EUR werden jeweils für die Jahre 2017 und 2018 eingeplant.
Wird diese Soforthilfe auch in reicheren Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt oder nur in
Staaten mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten?
Die Soforthilfe kann für alle Partner bereitgestellt werden, die in Mitgliedstaaten tätig sind, deren
Kapazitäten durch außergewöhnliche Krisen oder Katastrophen mit schwerwiegenden humanitären
Folgen überfordert sind.
Umfang und Höhe der Soforthilfe hängen vom konkreten Bedarf des jeweiligen Mitgliedstaates ab.
Dies entspricht dem üblichen Verfahren der EU für die außerhalb der EU geleistete humanitäre Hilfe,
die von dem in den jeweiligen Bedarfsbewertungen ermittelten humanitären Bedarf abhängt.
Können mit dieser Hilfe auch EU-Bürger unterstützt werden?
Über den Europäischen Hilfsfond für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) werden
Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur materiellen Unterstützung bedürftiger Personen direkt gefördert.
Nationale Behörden können auch immaterielle Hilfsangebote unterstützen, um den am stärksten
benachteiligten Personen die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.
Wer führt die Soforthilfemaßnahmen durch?
Diese Maßnahmen werden von humanitären Hilfsorganisationen durchgeführt, zu denen u. a. die UNOrganisationen, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen gehören. Natürlich
ist auch eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden wichtig, um eine größtmögliche
Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.
Warum werden nicht einfach Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
(AMIF) und dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) eingesetzt?
Bis zum Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnung, wird die Kommission auf Mittel des Asyl-,
Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) zurückgreifen,
um gegebenenfalls weiterhin den humanitären Bedarf in den Mitgliedstaaten zu decken. Obwohl sie in
erster Linie zur Unterstützung langfristiger und struktureller Maßnahmen zur Stärkung der dauerhaften
Kapazitäten der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Migration und Sicherheit bestimmt sind, können
Mittel des AMIF und des ISF in Krisensituationen auch eingesetzt werden, um ein breites Spektrum
kurzfristiger (einschließlich humanitärer) Bedürfnisse zu decken, insbesondere im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens.
Die jüngsten Ereignisse haben jedoch verdeutlicht, dass die Mittel aus dem AMIF und dem ISF allein
nicht ausreichen und dass für die Bereitstellung von Soforthilfe ein Antrag des Mitgliedstaats und der
Beschluss eines Sachverständigengremiums vorliegen muss. Das Verfahren ist recht schnell, aber im
Fall ernster humanitärer Krisen nicht schnell genug. Darüber hinaus sind die nationalen Behörden
weiterhin für die Bereitstellung der Mittel aus dem AMIF und dem ISF verantwortlich und müssen daher
in der Lage sein, sie zu verwalten. Die vorhandenen Instrumente für humanitäre Hilfe innerhalb der
Union müssen daher durch einen speziellen Soforthilfemechanismus ergänzt werden.
Welche Maßnahmen hat die EU bislang im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens als
Reaktion auf die Flüchtlingskrise ergriffen?
Das Katastrophenschutzverfahren kann eingesetzt werden um sowohl innerhalb als auch außerhalb der
Europäischen Union materielle Unterstützung zu mobilisieren. Allerdings sieht das Verfahren keine
finanzielle Unterstützung vor, sondern ist auf freiwillige Hilfsangebote aus den Mitgliedstaaten
angewiesen, die derzeit alle mit sehr ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
Die Kosten für die Beförderung dieser materiellen Hilfsmittel werden bis zu 85 % aus dem EU-Haushalt
finanziert. Über die Lieferung hinaus ist keine weitere Hilfsstruktur vorgesehen, um z. B. Unterstützung
beim Aufbau von Zelten oder beim Anschluss von mobilen Wohneinheiten an das Stromnetz zu leisten.
Seit September 2015 wurde das Katastrophenschutzverfahren von Kroatien, Griechenland, Slowenien
und Serbien aktiviert. Daraufhin wurden von 15 EU-Mitgliedstaaten, nämlich Österreich, Zypern, der
Tschechischen Republik, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Lettland, Luxemburg, die
Niederlande, Rumänien, die Slowakei, Spanien und das Vereinigte Königreich fast 780 000 einzelne
Hilfsgüter angeboten. Anfang 2015 hatte auch Ungarn bereits dieses Verfahren aktiviert. Später wurde
das Hilfeersuchen jedoch zurückgezogen, weil das Land ausreichende Unterstützung erhalten hatte.
Die bereitgestellte Hilfe umfasst u. a. Schutzkleidung, Unterkünfte, Bettwäsche, Hygieneprodukte und
medizinische Ausrüstung.
Weitere Informationen
IP/16/482 Kommission schlägt neues Soforthilfeinstrument für schnellere Krisenreaktion innerhalb
der EU vor
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Europäischen
Union
Communication of the Commission
Visual factsheet
Die Europäische Migrationsagenda
Website des EU-Kommissars für humanitäre Hilfe und Krisenreaktion Christos Stylianides:
http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/stylianides_en
MEMO/16/483
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