Europäische Kommission - Factsheet Fragen und Antworten: Ein Instrument für Soforthilfe innerhalb der Union Brüssel, 2. März 2016 Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt Worum handelt es sich bei dem neuen Vorschlag? Wie wird er umgesetzt? Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt, die im Fall außergewöhnlicher Krisensituationen oder Katastrophen in den EUMitgliedstaaten, die mit gravierenden humanitären Folgen verbunden sind, die Bereitstellung von Soforthilfe vorsieht. Die vorgeschlagene Soforthilfe wird auf der Grundlage von Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bereitgestellt. Dadurch kann im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten - möglichst rasch und umfassend Unterstützung geleistet werden. Angesichts der derzeitigen Flüchtlingskrise in Europa wird die Kommission konkrete Unterstützungsmaßnahmen beschließen und sich dabei auf Vorschläge von Durchführungsorganisationen mit dem erforderlichen Fachwissen stützen, dazu gehören u. a. UNOrganisationen, NRO, internationale Organisationen oder spezialisierte Dienste der Mitgliedstaaten. Gemäß einem bewährten Grundsatz der bei allen Maßnahmen der Katastrophenhilfe Anwendung findet, wird die humanitäre Hilfe als Ergänzung und zur Unterstützung von Maßnahmen der zuständigen Behörden des betroffenen Landes geleistet. Welche Art von Maßnahmen und Unterstützungsleistungen soll mit dem neuen Instrument bereitgestellt werden? Die bereitgestellte Soforthilfe soll durch bedarfsorientierte Nothilfe die Maßnahmen der betroffenen Mitgliedstaaten ergänzen und stärken. Die Unterstützung umfasst Hilfe- und Schutzmaßnahmen, die Leben retten, Leid lindern und zur Wahrung der menschlichen Würde beitragen sollen. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung grundlegender Hilfsgüter und Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Schutz und damit verbundene Dienstleistungen, von Material für Notunterkünfte, Wasser- und Sanitärversorgung und alle sonstigen dringend benötigten Hilfeleistungen. In der aktuellen Flüchtlingskrise kann Soforthilfe auch - aber nicht nur - die Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Unterkünften, Gesundheitsversorgung und anderen Gütern zur Deckung des grundlegenden Bedarfs der hohen Zahl ankommender Männer, Frauen und Kinder einschließen. In welcher Hinsicht unterscheiden sich die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen von der humanitären Hilfe, die für Länder außerhalb der EU geleistet wird? Mit diesem Vorschlag für Soforthilfe soll eine Lücke geschlossen werden, da die derzeit verfügbaren Hilfsinstrumente der Union nicht zur Deckung von humanitärem Bedarf innerhalb der EU bestimmt sind. Ebenso wie die humanitären Maßnahmen im Rahmen der Außenhilfe der EU wird sich auch die vorgeschlagene humanitäre Hilfe innerhalb der EU im Einklang mit den internationalen humanitären Grundsätzen ausschließlich am Bedarf orientieren. Soll das vorgeschlagene Instrument für Soforthilfe nur für die derzeitige Flüchtlingskrise eingesetzt werden? Das Instrument soll zwar zunächst unmittelbar zur Bereitstellung humanitärer Hilfe in den Mitgliedstaaten eingesetzt werden, die einen plötzlichen und massiven Zustrom von Drittstaatsangehörigen in ihrem Gebiet bewältigen müssen. Allerdings soll die vorgeschlagene Soforthilfe nicht auf die derzeitige Flüchtlingskrise beschränkt werden. Auf sie kann zum Beispiel auch in anderen Notfällen mit weitreichenden humanitären Folgen wie Nuklear- oder Chemieunfällen, Terroranschlägen oder Cyberangriffen und Epidemien zurückgegriffen werden. Wie lange wird dieses Soforthilfe Instrument zur Verfügung stehen? Das vorgeschlagene Instrument ist zeitlich nicht begrenzt. Wieviel Geld wird für dieses Instrument bereitgestellt? Aufgrund der aktuell verfügbaren Zahlen zu dem Flüchtlingsstrom aus Drittstaaten und in der berechtigten Annahme, dass auch andere Stellen zur Deckung des Bedarfs beitragen werden, ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass ein Anfangsbudget von 700 Mio. EUR im Zeitraum 20162018 erforderlich wäre, um den zunehmenden humanitären Bedarf in der Europäischen Union, insbesondere in den Ländern entlang der Westbalkanroute zu decken. Aufgrund der mit mehreren EUMitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Bedarfsbewertungen wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat umgehend einen Berichtigungshaushaltsplan zum EUHaushaltsplan 2016 vorschlagen, um die entsprechende Haushaltslinie für das Instrument zu schaffen. Damit sollen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Deckung des humanitären Bedarfs der Flüchtlinge im Jahr 2016 ergänzt und unterstützt werden. Die für 2016 erforderlichen Mittel werden auf 300 Mio. EUR veranschlagt. Weitere 200 Mio. EUR werden jeweils für die Jahre 2017 und 2018 eingeplant. Wird diese Soforthilfe auch in reicheren Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt oder nur in Staaten mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten? Die Soforthilfe kann für alle Partner bereitgestellt werden, die in Mitgliedstaaten tätig sind, deren Kapazitäten durch außergewöhnliche Krisen oder Katastrophen mit schwerwiegenden humanitären Folgen überfordert sind. Umfang und Höhe der Soforthilfe hängen vom konkreten Bedarf des jeweiligen Mitgliedstaates ab. Dies entspricht dem üblichen Verfahren der EU für die außerhalb der EU geleistete humanitäre Hilfe, die von dem in den jeweiligen Bedarfsbewertungen ermittelten humanitären Bedarf abhängt. Können mit dieser Hilfe auch EU-Bürger unterstützt werden? Über den Europäischen Hilfsfond für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) werden Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur materiellen Unterstützung bedürftiger Personen direkt gefördert. Nationale Behörden können auch immaterielle Hilfsangebote unterstützen, um den am stärksten benachteiligten Personen die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern. Wer führt die Soforthilfemaßnahmen durch? Diese Maßnahmen werden von humanitären Hilfsorganisationen durchgeführt, zu denen u. a. die UNOrganisationen, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen gehören. Natürlich ist auch eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden wichtig, um eine größtmögliche Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Warum werden nicht einfach Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) eingesetzt? Bis zum Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnung, wird die Kommission auf Mittel des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) zurückgreifen, um gegebenenfalls weiterhin den humanitären Bedarf in den Mitgliedstaaten zu decken. Obwohl sie in erster Linie zur Unterstützung langfristiger und struktureller Maßnahmen zur Stärkung der dauerhaften Kapazitäten der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Migration und Sicherheit bestimmt sind, können Mittel des AMIF und des ISF in Krisensituationen auch eingesetzt werden, um ein breites Spektrum kurzfristiger (einschließlich humanitärer) Bedürfnisse zu decken, insbesondere im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens. Die jüngsten Ereignisse haben jedoch verdeutlicht, dass die Mittel aus dem AMIF und dem ISF allein nicht ausreichen und dass für die Bereitstellung von Soforthilfe ein Antrag des Mitgliedstaats und der Beschluss eines Sachverständigengremiums vorliegen muss. Das Verfahren ist recht schnell, aber im Fall ernster humanitärer Krisen nicht schnell genug. Darüber hinaus sind die nationalen Behörden weiterhin für die Bereitstellung der Mittel aus dem AMIF und dem ISF verantwortlich und müssen daher in der Lage sein, sie zu verwalten. Die vorhandenen Instrumente für humanitäre Hilfe innerhalb der Union müssen daher durch einen speziellen Soforthilfemechanismus ergänzt werden. Welche Maßnahmen hat die EU bislang im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens als Reaktion auf die Flüchtlingskrise ergriffen? Das Katastrophenschutzverfahren kann eingesetzt werden um sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union materielle Unterstützung zu mobilisieren. Allerdings sieht das Verfahren keine finanzielle Unterstützung vor, sondern ist auf freiwillige Hilfsangebote aus den Mitgliedstaaten angewiesen, die derzeit alle mit sehr ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Kosten für die Beförderung dieser materiellen Hilfsmittel werden bis zu 85 % aus dem EU-Haushalt finanziert. Über die Lieferung hinaus ist keine weitere Hilfsstruktur vorgesehen, um z. B. Unterstützung beim Aufbau von Zelten oder beim Anschluss von mobilen Wohneinheiten an das Stromnetz zu leisten. Seit September 2015 wurde das Katastrophenschutzverfahren von Kroatien, Griechenland, Slowenien und Serbien aktiviert. Daraufhin wurden von 15 EU-Mitgliedstaaten, nämlich Österreich, Zypern, der Tschechischen Republik, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Rumänien, die Slowakei, Spanien und das Vereinigte Königreich fast 780 000 einzelne Hilfsgüter angeboten. Anfang 2015 hatte auch Ungarn bereits dieses Verfahren aktiviert. Später wurde das Hilfeersuchen jedoch zurückgezogen, weil das Land ausreichende Unterstützung erhalten hatte. Die bereitgestellte Hilfe umfasst u. a. Schutzkleidung, Unterkünfte, Bettwäsche, Hygieneprodukte und medizinische Ausrüstung. Weitere Informationen IP/16/482 Kommission schlägt neues Soforthilfeinstrument für schnellere Krisenreaktion innerhalb der EU vor Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Europäischen Union Communication of the Commission Visual factsheet Die Europäische Migrationsagenda Website des EU-Kommissars für humanitäre Hilfe und Krisenreaktion Christos Stylianides: http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/stylianides_en MEMO/16/483 Kontakt für die Medien: Alexandre POLACK (+32 2 299 06 77) Daniel PUGLISI (+32 2 296 91 40) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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