Europäische Kommission - Pressemitteilung Europäisches Semester 2016: Kommission erinnert Mitgliedstaaten an ihre fiskalischen Verpflichtungen Brüssel, 9. März 2016 Die Kommission hat die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters 2016 und im Anschluss an ihre jüngste Winterprognose heute an die Maßnahmen erinnert, die diese treffen müssen, um ihren Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) nachzukommen. Die Einhaltung des Pakts wird kontinuierlich über das gesamte Jahr hinweg bewertet. Für Spanien, das derzeit Gegenstand des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) ist, erfolgt die heutige Mahnung in Form einer autonomen Empfehlung der Kommission. Diese mit der „Zweierpaket“ Verordnung ("Two-Pack") eingeführten Empfehlungen sind ein regelmäßig eingesetztes Instrument zur frühzeitigen Warnung von Mitgliedstaaten des Euroraums im Rahmen der korrektiven Komponente. Sie ergehen innerhalb des Europäischen Semesters zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Maßnahmen ergriffen werden können, um eine rechtzeitige Korrektur des übermäßigen Defizits vorzunehmen. Die Kommission hat auch Belgien, Finnland, Italien, Kroatien und Rumänien ihre Bedenken bezüglich der Einhaltung der fiskalischen Verpflichtungen mitgeteilt. Dazu sagte der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis: „Wir haben bei sechs Ländern festgestellt, dass ihre Haushaltsstrategien Risiken bergen könnten, was die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt angeht. Es ist noch früh genug, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, und deshalb senden wir heute entsprechende Frühwarnsignale. Wir sind zu einem konstruktiven Dialog mit diesen Ländern bereit, um diese Risiken zu minimieren.“ Kommissar Pierre Moscovici, zuständig für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: „Die heutigen Schritte ergeben sich aus der Neubewertung der Haushaltsentwicklung in mehreren Ländern im Anschluss an die Winterprognose der Kommission. Wir haben alles in unserer Macht Stehende getan, um die nationalen Behörden auf das Risiko von Verstößen gegen die Vorschriften aufmerksam zu machen. Nun ist es an ihnen, diese Beiträge bei der Vorlage ihrer mittelfristigen Haushaltsplanungen im April zu berücksichtigen.“ Die Kommission hatte nach ihrer Winterprognose 2014 bereits autonome Empfehlungen an Frankreich und Slowenien gerichtet. Diese Länder haben daraufhin spezifische Maßnahmen ergriffen, denen die Kommission bei der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen an diese Mitgliedstaaten im Jahr 2014 Rechnung getragen hat. Als Teil des Semesterzyklus wird die Kommission im Frühjahr gegebenenfalls weitere Vorschläge für Empfehlungen des Rates zur Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten unterbreiten. Auf diese Weise können die Angaben der Mitgliedstaaten in ihren nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen (sowie etwaige Folgemaßnahmen zu dem heutigen Paket) berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden sich die Empfehlungen auf die Frühjahrsprognose der Kommission stützen, in die die von Eurostat validierten endgültigen Haushaltszahlen einfließen werden. Nächste Schritte Die Kommission wird im Anschluss an ihre Mitteilung vom 8. März 2016 über das Europäische Semester 2016 Gespräche mit den Regierungen, nationalen Parlamenten, Sozialpartnern und sonstigen Interessenträgern aufnehmen. In den Monaten März und April wird die Kommission auch weitere bilaterale Gespräche mit den Mitgliedstaaten führen. Diese bieten die Gelegenheit, die Länderberichte mit den nationalen Behörden zu erörtern. Im April sollen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Reformprogramme und ihre Stabilitätsprogramme (für Mitglieder des Euroraums) bzw. Konvergenzprogramme (für die übrigen EU-Länder) einschließlich etwaiger Folgemaßnahmen zum Winterpaket vorlegen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission im Frühjahr ihre Vorschläge für neue, maßgeschneiderte länderspezifische Empfehlungen vorlegen, die die wichtigsten anstehenden Herausforderungen betreffen.Die Empfehlungen umfassen auch haushaltspolitische Leitlinien auf der Grundlage der Frühjahrsprognose der Kommission, in der die von Eurostat validierten endgültigen Haushaltszahlen für 2015 berücksichtigt sein werden. WEITERE INFORMATIONEN Kommunikation Memo Länderberichte Der Auftakt zum Europäischen Semester 2016: das November-Paket des Europäischen Semesters im Überblick Die wirtschaftspolitische Steuerung der EU im Überblick Warnmechanismusbericht 2016 Winterprognose 2016 IP/16/704 Kontakt für die Medien: Annika BREIDTHARDT (+ 32 2 295 61 53) Annikky LAMP (+32 2 295 61 51) Audrey AUGIER (+32 2 297 16 07) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2025 ExpyDoc