Europäische Kommission - Factsheet Fragen und Antworten: Erste Hilfsprojekte für die Flüchtlinge in Griechenland im Rahmen des neuen Instruments für Soforthilfe Brüssel, 19. April 2016 Fragen und Antworten: Erste Hilfsprojekte für die Flüchtlinge in Griechenland im Rahmen des neuen Instruments für Soforthilfe Mit wem hat die Kommission Verträge über die Leistung von Soforthilfe geschlossen? Am 19. April hat die Kommission mit dem VN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und mit sechs verschiedenen Nichtregierungsorganisationen Verträge unterzeichnet. Bei den Nichtregierungsorganisationen handelt es sich um das International Rescue Committee (IRC), den dänischen Flüchtlingsrat (DRC), Médecins du Monde, OXFAM, Save the Children und den Arbeiter-Samariter-Bund (SAB). Wie wird die sachgerechte Verwendung der Hilfsgelder sichergestellt? Alle Projekte wurden anhand gründlicher Bedarfsanalysen ausgewählt; dies ist gängige Praxis bei den humanitären Hilfseinsätzen der EU. Experten der Kommission, die nach Griechenland entsandt wurden, arbeiten eng mit den Hilfsorganisationen zusammen und überwachen die von der EU finanzierten Projekte, um dafür zu sorgen, dass diese effizient und mit größtmöglicher humanitärer Wirkung durchgeführt werden. Die Einrichtungen, denen die Finanzmittel bereitgestellt werden, sind anerkannte Hilfsorganisationen die bereits mit großem Erfolg Soforthilfe geleistet haben. Überweist die Kommission Finanzmittel für die Soforthilfe direkt an die griechische Regierung? Wie wird die Zusammenarbeit sichergestellt? Die griechische Regierung wird bereits durch andere Programme und Finanzierungsinstrumente finanziell unterstützt. Beim Instrument für Soforthilfe werden Maßnahmen von humanitären Organisationen, einschließlich VN-Agenturen, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, durchgeführt, die eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit der Europäischen Kommission geschlossen haben. Damit die Maßnahmen Wirkung zeigen, ist natürlich auch eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden erforderlich. Die meisten Partner haben bereits eng mit den Behörden und örtlichen NRO in Griechenland zusammengearbeitet. Am 11. März hat sich EU-Kommissar Stylianides mit dem griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras getroffen, um die umfassende Partnerschaft mit der Europäischen Kommission bei der Bereitstellung der humanitären Hilfe für die in Griechenland gestrandeten Flüchtlinge zu bekräftigen. Nähere Einzelheiten zu diesem Treffen finden sich unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16743_en.htm . Außerdem gab Kommissar Stylianides gemeinsam mit dem stellvertretenden Minister für Migration Giannis Mouzalas die ersten Projekte bekannt, die in Griechenland durchgeführt werden, um die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden zu unterstreichen. Wie wird die örtliche Bevölkerung einbezogen? Die Partner der Kommission bei der humanitären Hilfe werden diese Projekte gemeinsam mit griechischen NRO durchführen, die über die notwendige Ortskenntnis verfügen. Inwiefern ergänzt diese Hilfe die Mittel aus dem ASIF und dem ISF? Die Kommission wird auch künftig über den Fonds für Asyl, Migration Integration (AMIF) und den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) etwaigen humanitären Bedürfnissen in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Obwohl diese Fonds in erster Linie für die Förderung langfristiger und struktureller Maßnahmen bestimmt sind, die die ständigen Kapazitäten der Mitgliedstaaten in den Bereichen Migration und Sicherheit stärken sollen, können die Mittel auch in Notsituationen eingesetzt werden, um – insbesondere durch ihren Soforthilfemechanismus - auf ein breites Spektrum kurzfristiger Bedürfnisse (auch solche humanitärer Art) einzugehen. Durch Vermeidung von Doppelfinanzierung und die Nutzung von Synergien wird gewährleistet, dass die Soforthilfe sowie AMIF/ISF sich gegenseitig ergänzen. Dies erfolgt durch häufigen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Kommissionsdienststellen und Partnern vor Ort. Welche Maßnahmen und Hilfen werden mit dem Soforthilfeinstrument unterstützt? Das Soforthilfeinstrument hat zum Ziel, bedarfsorientierte Soforthilfe zu leisten und dabei die Maßnahmen der betroffenen Mitgliedstaaten zu ergänzen. Unterstützt werden Hilfs- und Schutzmaßnahmen zur Rettung von Menschenleben, Linderung von Leid und Wahrung der Menschenwürde. Dies umfasst z. B. die Bereitstellung grundlegender Hilfsgüter, Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Schutz, Lieferung von Material für Notunterkünfte und damit zusammenhängende Dienstleistungen, Wasser- und Sanitärversorgung sowie andere Arten dringend benötigter Hilfe. Welches ist die Rechtsgrundlage der EU-Soforthilfe in Griechenland? Die Verordnung (EU) 2016/369 des Rates schafft die Grundlage für die Bereitstellung von Soforthilfe als Reaktion auf außergewöhnliche Krisen oder Katastrophen in den EU-Mitgliedstaaten, die weitreichende humanitäre Folgen auslösen. Die Bereitstellung humanitärer Hilfe stützt sich auf Artikel 122 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser gestattet es, im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten umfassende und rasche Hilfe zu leisten. Die EU-Soforthilfe soll nationale Soforthilfemaßnahmen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Im Rahmen der gegenwärtig in Europa herrschenden Flüchtlingskrise werden die von der Kommission beschlossenen konkreten Hilfsmaßnahmen anhand von Vorschlägen der Durchführungsorganisationen beschlossen, die über das notwendige Fachwissen verfügen, wie z. B. die VN-Agenturen, oder die NRO, die mit der Europäischen Kommission eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung geschlossen haben, internationale Organisationen oder spezialisierte Dienststellen der Mitgliedstaaten. Entsprechend einem festen Grundsatz für alle Soforthilfemaßnahmen werden die humanitären Maßnahmen ergänzend und unterstützend zu den Maßnahmen des betroffenen Landes geleistet. Wie ist das EU-Katastrophenschutzverfahren bislang bei der Flüchtlingskrise in Griechenland zum Einsatz gekommen? Griechenland hat im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrensder EU bereits mehr als 87 000 Bedarfsartikel wie Decken, medizinische Hilfsgüter, Zelte, Betten oder Matratzen erhalten. Eine aktuelle Liste der Hifsgüter im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens fndet sich unter dem Link http://ec.europa.eu/echo/files/Refugee_Crisis/EUCPM_Support_en.pdf. Das Katastrophenschutzverfahren kann auch genutzt werden, um Hilfsgüter innerhalb und außerhalb der Europäischen Union anzufordern. Bis zu 85 % der Beförderungskosten dieser Hilfsgüter werden aus dem EU-Haushalt finanziert. Wie viel Geld wird durch das Soforthilfeinstrument für die Flüchtlingskrise bereitgestellt? Die Kommission hat für den Zeitraum 2016-2018 zunächst eine Mittelausstattung von 700 Mio. EUR vorgeschlagen, um dem wachsenden humanitären Bedarf in der Europäischen Union gerecht zu werden. Anhand von Bedarfsanalysen, die in Zusammenarbeit mit mehreren EU-Mitgliedstaaten und humanitären Organisationen vorgenommen wurden, schätzt die Kommission den Bedarf für 2016 auf 300 Mio. EUR. Diese Gelder werden für die Unterstützung und Ergänzung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten eingesetzt, mit denen der humanitäre Bedarf gedeckt werden soll. In den Jahren 2017 und 2018 sind weitere Mittel in Höhe von jeweils 200 Mio. EUR für diesen Zweck vorgesehen. Ist das Soforthilfeinstrument ausschließlich für die gegenwärtige Flüchtlingskrise bestimmt? Der Rat hat das Soforthilfeinstrument eingerichtet, um direkte humanitäre Hilfe in den EUMitgliedstaaten zu leisten, die plötzlich auf ihrem Gebiet einen starken Zustrom von Drittlandsangehörigen bewältigen müssen. Die Regelung trat am 16. März 2016 in Kraft und hat eine Geltungsdauer von drei Jahren. Der Einsatz des Soforthilfeinstruments ist jedoch nicht auf die derzeitige Flüchtlingskrise begrenzt. Es kann auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Rates auch in anderen großen Notfällen mit weitreichenden humanitären Folgen wie etwa Nuklear- oder Chemieunfällen, terroristischen oder Cyberangriffen oder auch Epidemien zur Anwendung kommen. Weitere Informationen IP/16/1447: EU provides €83 million to improve conditions for refugees in Greece Website von Christos Stylianides, EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement: http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/stylianides_en MEMO/16/1448 Kontakt für die Medien: Alexandre POLACK (+32 2 299 06 77) Daniel PUGLISI (+32 2 296 91 40) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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