Europäische Kommission - Pressemitteilung EU verbessert Überwachung der Trinkwasserqualität Brüssel, 28. Oktober 2015 Zur wirksameren Überwachung der Trinkwasserqualität in Europa treten jetzt neue EUVorschriften in Kraft, mit denen die Versorgung mit sauberem Trinkwasser EU-weit verbessert werden soll. Die Kommission hat heute als Reaktion auf die europäischen Bürgerinitiative Right2Water in einem ersten Schritt neue Vorschriften erlassen, die den Mitgliedstaaten Flexibilität geben, selbst zu entscheiden, wie die Wasserqualität in den ungefähr 100 000 Wasserversorgungsgebieten in Europa überwacht wird. Auf diese Weise kann die Überwachung gezielter und risikogerechter gestaltet und zugleich der Schutz der öffentlichen Gesundheit in vollem Umfang gewährleistet werden. Hierzu erklärte EU-Kommissar Vella: „ Hochwertiges, sicheres Trinkwasser ist eine entscheidende Voraussetzung für Wohlbefinden und Gesundheit. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass hier EU-weit hohe Standards gelten. Das neue Überwachungs- und Kontrollsystem hilft, überflüssige Untersuchungen zu vermeiden und gezielt nur die Kontrollen vorzunehmen, auf die es wirklich ankommt." Mit der Änderung der Trinkwasserrichtlinie wird der Forderung der Bürger und des Europäischen Parlaments entsprochen, Rechtsvorschriften für eine bessere, faire und flächendeckende Trinkwasserversorgung zu erlassen. Durch die Streichung unnötiger Auflagen ermöglichen sie den Mitgliedstaaten, die EU-Vorschriften besser umzusetzen. Jetzt können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer Risikobewertung selbst entscheiden, welche Parameter überwacht werden müssen, denn in einigen Wasserversorgungsgebieten besteht keine Gefahr einer Belastung mit gesundheitsschädlichen Stoffen. Ebenso steht es den Mitgliedstaaten jetzt frei, die Häufigkeit der Probenahmen zu erhöhen oder zu reduzieren oder bei Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit die Liste der Stoffe zu erweitern, die überwacht werden müssen. Die zusätzliche Flexibilität bei der Überwachung von Parametern und der Häufigkeit der Probenahme sind aber an bestimmte Bedingungen geknüpft, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Gesundheit der Bürger geschützt wird. Die neuen Vorschriften orientieren sich an den Grundsätzen der „Gefahrenanalyse und Bestimmung kritischer Kontrollpunkte“ (HACCP), die bereits bei den Vorschriften für die Lebensmittelhygiene zur Anwendung kommen, sowie an den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Trinkwasserqualität. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen dieser neuen Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umsetzen. Außerdem bewertet die Kommission derzeit die Trinkwasserrichtlinie. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation können unter diesem Link abgerufen werden. Hintergrund Die im Jahr 1998 erlassene Trinkwasserrichtlinie sieht eine regelmäßige Überprüfung ihrer Anhänge vor. Mit der jetzigen erstmaligen Änderung wird eine wichtige Anpassung an den wissenschaftlichtechnischen Fortschritt vorgenommen. Die Bewertung der gesamten Richtlinie ist Teil des „ Arbeitsprogramms der Kommission 2015 – Ein neuer Start“ im Rahmen der umfassenderen Reaktion auf die europäische Bürgerinitiative "Right2Water". Die Studie wird Ende 2015 abgeschlossen sein. Weitere Informationen Projektwebsite zur Bewertungsstudie IP/15/5940 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc