EU verbessert Überwachung der Trinkwasserqualität

Europäische Kommission - Pressemitteilung
EU verbessert Überwachung der Trinkwasserqualität
Brüssel, 28. Oktober 2015
Zur wirksameren Überwachung der Trinkwasserqualität in Europa treten jetzt neue EUVorschriften in Kraft, mit denen die Versorgung mit sauberem Trinkwasser EU-weit
verbessert werden soll.
Die Kommission hat heute als Reaktion auf die europäischen Bürgerinitiative Right2Water in einem
ersten Schritt neue Vorschriften erlassen, die den Mitgliedstaaten Flexibilität geben, selbst zu
entscheiden, wie die Wasserqualität in den ungefähr 100 000 Wasserversorgungsgebieten in Europa
überwacht wird. Auf diese Weise kann die Überwachung gezielter und risikogerechter gestaltet und
zugleich der Schutz der öffentlichen Gesundheit in vollem Umfang gewährleistet werden.
Hierzu erklärte EU-Kommissar Vella: „ Hochwertiges, sicheres Trinkwasser ist eine entscheidende
Voraussetzung für Wohlbefinden und Gesundheit. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass hier EU-weit
hohe Standards gelten. Das neue Überwachungs- und Kontrollsystem hilft, überflüssige
Untersuchungen zu vermeiden und gezielt nur die Kontrollen vorzunehmen, auf die es wirklich
ankommt."
Mit der Änderung der Trinkwasserrichtlinie wird der Forderung der Bürger und des Europäischen
Parlaments entsprochen, Rechtsvorschriften für eine bessere, faire und flächendeckende
Trinkwasserversorgung zu erlassen. Durch die Streichung unnötiger Auflagen ermöglichen sie den
Mitgliedstaaten, die EU-Vorschriften besser umzusetzen. Jetzt können die Mitgliedstaaten auf der
Grundlage einer Risikobewertung selbst entscheiden, welche Parameter überwacht werden müssen,
denn in einigen Wasserversorgungsgebieten besteht keine Gefahr einer Belastung mit
gesundheitsschädlichen Stoffen. Ebenso steht es den Mitgliedstaaten jetzt frei, die Häufigkeit der
Probenahmen zu erhöhen oder zu reduzieren oder bei Problemen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit die Liste der Stoffe zu erweitern, die überwacht werden müssen.
Die zusätzliche Flexibilität bei der Überwachung von Parametern und der Häufigkeit der Probenahme
sind aber an bestimmte Bedingungen geknüpft, mit denen sichergestellt werden soll, dass die
Gesundheit der Bürger geschützt wird. Die neuen Vorschriften orientieren sich an den Grundsätzen der
„Gefahrenanalyse und Bestimmung kritischer Kontrollpunkte“ (HACCP), die bereits bei den Vorschriften
für die Lebensmittelhygiene zur Anwendung kommen, sowie an den Leitlinien der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Trinkwasserqualität.
Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen dieser neuen Richtlinie innerhalb von zwei Jahren
umsetzen.
Außerdem bewertet die Kommission derzeit die Trinkwasserrichtlinie. Die Ergebnisse der öffentlichen
Konsultation können unter diesem Link abgerufen werden.
Hintergrund
Die im Jahr 1998 erlassene Trinkwasserrichtlinie sieht eine regelmäßige Überprüfung ihrer Anhänge
vor. Mit der jetzigen erstmaligen Änderung wird eine wichtige Anpassung an den wissenschaftlichtechnischen Fortschritt vorgenommen.
Die Bewertung der gesamten Richtlinie ist Teil des „ Arbeitsprogramms der Kommission 2015 – Ein
neuer Start“ im Rahmen der umfassenderen Reaktion auf die europäische Bürgerinitiative
"Right2Water". Die Studie wird Ende 2015 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen
Projektwebsite zur Bewertungsstudie
IP/15/5940
Kontakt für die Medien:
Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72)
Iris PETSA (+32 2 299 33 21)
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