Europäische Kommission - Factsheet Fragen und Antworten: zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise Brüssel, 30. September 2015 Fragen und Antworten: zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise Letzte Woche hat die Kommission die Bereitstellung weiterer 801 Mio. EUR für die Flüchtlingskrise angekündigt. Warum steht dieser Betrag nicht im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans? Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans ist das Instrument, mit dem die Kommission Änderungen an bereits beschlossenen Haushaltsplänen, in diesem Fall am Haushaltsplan für 2015, vorschlägt. Das Europäische Parlament und der Rat müssen dann den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Diese Änderungen spiegeln die neuen politischen Herausforderungen wider und gewährleisten, dass der Haushalt sehr schnell und flexibel auf die aktuellen politischen Prioritäten der Europäischen Union reagieren kann. In den heute angekündigten Berichtigungen („Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7/2015“) ist ein Gesamtbetrag von 401,3 Mio. EUR zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgesehen, wovon 330,7 Mio. EUR auf zusätzlich zu bindende Mittel entfallen und 70,6 Mio. EUR auf Mittel, die aus anderen Haushaltsprogrammen umgeschichtet werden. Das bedeutet, dass Gelder, die ursprünglich für andere Zwecke vorgesehen waren, nun zur Bewältigung der Flüchtlingskrise verwendet werden. Dass für die übrigen 400 Mio. EUR von den insgesamt 801,3 Mio. EUR keine Änderung des Haushaltsplans erforderlich ist, liegt daran, dass diese Mittel ursprünglich als Reserve oder für Maßnahmen in ähnlichen Tätigkeitsbereichen vorgesehen waren und nun speziell zur Bewältigung der Flüchtlingskrise eingesetzt werden. Wie lassen sich die Maßnahmen im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7 aufschlüsseln? Der heute vorgeschlagene Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans sieht Folgendes vor: - 100 Mio. EUR für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) für im Jahr 2015 zu leistende Soforthilfe für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten; - 1,3 Mio. EUR zur Aufstockung der Mittel für 2015 für die drei einschlägigen EU-Agenturen, mit denen 60 zusätzliche Stellen für Frontex, 30 zusätzliche Stellen für das EASO und 30 zusätzliche Stellen für Europol finanziert werden; - 300 Mio. EUR zur Stärkung des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI), um den regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise aufzustocken und Drittländer, die Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen, im Jahr 2015 unterstützen zu können. Woher kommen diese „neuen“ 401,3 Mio. EUR? Von diesen 401,3 Mio. EUR stammen 70,6 Mio. EUR aus Umschichtungen aus anderen Programmen und Maßnahmen: - 7,4 Mio. EUR aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, - 2 Mio. EUR aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds, - 15,5 Mio. EUR aus den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei, - 12 Mio. EUR aus dem Programm Lebens- und Futtermittel, - 33,7 Mio. EUR aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union. Bei den übrigen 330,7 Mio. EUR handelt es sich um zusätzlich bereitzustellende Mittel, die im Jahr 2015 gebunden, aber hauptsächlich im Jahr 2016 ausgezahlt werden. Diese Mittel werden daher im Haushaltsplan für 2016 enthalten sein. Selbst mit diesen zusätzlichen Mitteln bleiben die Haushaltsmittel für außenpolitische Maßnahmen unter den Höchstbeträgen (Obergrenzen) für das Jahr 2015. Was ist mit den übrigen 400 Mio. EUR? Zusätzlich zu der im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7/2015 vorgesehenen Aufstockung in Höhe von 401,3 Mio. EUR werden weitere 400 Mio. EUR innerhalb der bereits für 2015 beschlossenen Haushaltsmittel für außenpolitische Maßnahmen umgeschichtet. Diese Mittel werden nun für die direkte Bewältigung der Flüchtlingskrise eingesetzt und wie folgt zugewiesen: - 200 Mio. EUR werden unmittelbar bereitgestellt, um den Bedarf des UNHCR, des Welternährungsprogramms und anderer einschlägiger Organisationen zu decken. Auf diese Weise erhalten Flüchtlinge unmittelbare Unterstützung. Diese Mittel waren bereits für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz eingeplant und werden nun gezielt zur Bewältigung der Flüchtlingskrise eingesetzt. Ein Teil der Mittel ist in einer Reserve für Soforthilfen (EAR) veranschlagt, und die Kommission hat beantragt, dass 175 Mio. EUR aus dieser Reserve zur Verstärkung der humanitären Hilfsmaßnahmen verwendet werden. - 200 Mio. EUR werden eingesetzt, um den regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise nochmals aufzustocken. Zusammen mit den 300 Mio. EUR im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans werden die Mittel für den Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise dank dieser Neuzuweisung auf insgesamt mehr als 500 Mio. EUR aufgestockt. Diese 200 Mio. EUR werden hauptsächlich aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) umgeschichtet. Ist für diese weiteren 400 Mio. EUR ein weiterer Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans erforderlich? Nein, da keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Die 400 Mio. EUR stammen aus der Umwidmung von im verabschiedeten Haushaltsplan für 2015 bereits vorgesehenen Programmen oder aus Reserven (die Reserve für Soforthilfen). Um diese Mittel zu mobilisieren, übermittelt die Kommission dem Parlament und dem Rat gleichzeitig mit dem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans 7 einen Antrag auf eine Mittelübertragung. Mit diesem Dokument werden die beiden Organe gebeten, die Verwendung der Mittel aus der Reserve für Soforthilfen speziell zu diesem Zweck zu genehmigen. Werden die Mitgliedstaaten im Jahr 2015 mehr zahlen müssen? Die Mitgliedstaaten werden nicht aufgefordert werden, einen höheren Beitrag zum Haushaltsplan 2015 zu leisten als bereits vorgesehen. Werden die Mitgliedstaaten im Jahr 2016 mehr zahlen müssen? Die Gesamtausgaben des Haushaltsplans 2016 werden im weiteren Verlauf dieses Jahres in den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission festgelegt werden. Wann wird das Geld zur Verfügung gestellt werden? Ohne vorherige Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates kann die Kommission den Haushaltsplan nicht ändern und daher auch die Mittel den verschiedenen Begünstigten nicht zur Verfügung stellen. Für die Soforthilfe bedeutet dies, dass das Geld den potenziellen Antragstellern zugänglich gemacht werden kann, sobald der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen wurde. Die Kommission vertraut darauf, dass die Haushaltsbehörde (das Europäische Parlament und der Rat) diese Maßnahmen – wie vergangene Woche angekündigt – im Wege des beschleunigten Verfahrens annimmt. Die nicht im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans enthaltenen 400 Mio. EUR werden ebenfalls noch vor Jahresende für die betreffenden Empfänger gebunden werden. Wann werden die übrigen, in der vergangenen Woche angekündigten 900 Mio. EUR verfügbar sein? Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat im Oktober 2015 vorschlagen, diesen Betrag in den Haushaltsplan für 2016 aufzunehmen. Falls die beiden Organe rechtzeitig ihre Zustimmung erteilen, könnten die Gelder ab Anfang 2016, wenn die gesamten Haushaltsmittel für 2016 verfügbar werden, zur Verfügung stehen. Wie lassen sich die 801,3 Mio. EUR, die die Kommission heute vorgeschlagen hat, aufschlüsseln? Woher stammen diese Mittel? Maßnahme Beträge Herkunft veranschlagt in Verfügbarkeit (Mittel für Verpflichtungen) Sofortmaßnahmen (AMIF, ISF) personelle Aufstockung der Agenturen (60 neue Stellen für Frontex, 30 für das EASO und 30 für Europol) Aufstockung des Europäischen Nachbarschaftsinstruments für den Treuhand-fonds für Syrien Mittelumschichtung zugunsten des Treuhandfonds für Syrien Verstärkung der humanitären Hilfe für Flüchtlinge INSGESAMT AMIF/ISF, personelle Aufstockung der Agenturen 100 Mio. EUR 1,3 Mio. EUR 300 Mio. EUR Umschichtungen im aktuellen Haushaltsplan 2015 in Höhe von 70,6 Mio. EUR EBH Nr. 7 330,7 Mio. EUR an (Haushaltsplan zusätzlichen Mitteln (zu 2015) binden im Jahr 2015, Auszahlung im Jahr 2016) nach Annahme des EBH durch das Europäische Parlament und den Rat 200 Mio. EUR Mittelumschichtung innerhalb des laufenden Programms aktueller Haushaltsplan 2015 200 Mio. EUR 175 Mio. EUR (Reserve für Soforthilfen) 15 Mio. EUR (Mittelübertragung unterliegt der Zustimmung von Rat und Parlament) 10 Mio. EUR (aus der operativen Reserve aktueller nach Billigung der Haushaltsplan 2015 für Mittel für Mittelüber-tragung Ver-pflichtungen durch Rat und Parlament sofort 801,3 Mio. EUR 600 Mio. EUR zusätzliche Mittel humanitäre Hilfe für Flüchtlinge 300 Mio. EUR INSGESAMT GESAMTBETRAG 900 Mio. EUR 1,7 Mrd. EUR Berichtigungsschreiben Nr. 2 zum Entwurf des Haushalts-plans nach Annahme des 2016 Haushalts-plans 2016 (voraussichtli-che Annahme: Mitte Oktober) Wie lassen sich die finanziellen Maßnahmen, die die Kommission zur Bewältigung der Flüchtlingskrise für die Jahre 2015 und 2016 vorgeschlagen hat, aufschlüsseln? a) 4,5 Mrd. EUR waren ursprünglich für Migration und einschlägige externe Maßnahmen für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen: - 22,5 Mio. EUR pro Jahr für die Budgets der gemeinsamen Frontex-Operationen Triton und Poseidon; - 1 779 Mio. EUR im Rahmen des AMIF und des ISF zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Bereich der Migration und des Grenzmanagements sowie 176 Mio. EUR für Maßnahmen der Union (direkte Maßnahmen); - 44 Mio. EUR für finanzielle Soforthilfe im Jahr 2015 im Rahmen des AMIF (26,5 Mio. EUR) und des ISF (17,8 Mio. EUR) und 37 Mio. EUR im Jahr 2016; - 2,5 Mrd. EUR für Außenhilfe (Rubrik 4 Europa in der Welt), darunter ein Anfangsbeitrag zum Treuhandfonds für Syrien in Höhe von 38 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt und 3 Mio. EUR von den Mitgliedstaaten: - 295 Mio. EUR im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI); - 66 Mio. EUR im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA); - 95 Mio. EUR im Rahmen des Instruments für Stabilität und Frieden (IcSP); - 277 Mio. EUR im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI); - 1 742 Mio. EUR im Rahmen der humanitären Hilfe; - 50 Mio. EUR im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Missionen zu Migrationsfragen); b) 1,2 Mrd. EUR sind für die bereits vor dem Herbst angekündigten Maßnahmen für 2015 und 2016 vorgesehen: - 25 Mio. EUR pro Jahr zur Verdoppelung der finanziellen Soforthilfe für die Mitgliedstaaten im Rahmen des AMIF; - 5 Mio. EUR pro Jahr für zusätzliche finanzielle Soforthilfe für die Mitgliedstaaten im Rahmen des ISF; - 50 Mio. EUR für die Neuansiedlungen im Zeitraum 2015-2016; - 71 Mio. EUR zur Verdreifachung der Budgets der gemeinsamen Frontex-Operationen Triton und Poseidon für die letzten 7 Monate des Jahres 2015 und für 2016; - 30 Mio. EUR für die Milchprodukteaktion 2016 (Milch für Flüchtlinge) aus Rubrik 2 (Landwirtschaft) im Zuge der anstehenden Aktualisierung der Einnahmen und Ausgaben der GAP (Berichtigungsschreiben Nr. 2/2016); - 240 Mio. EUR für den ersten Umverteilungsplan (40 000 Personen) (150 Mio. EUR für 2016 und 90 Mio. EUR für 2017); - 780 Mio. EUR für den zweiten Umverteilungsplan (120 000 Personen). c) 1,7 Mrd. EUR sind für die Ende September 2015 angekündigten neuen Maßnahmen für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen: - 100 Mio. EUR für zusätzliche Soforthilfe im Rahmen des AMIF und des ISF; - 1,3 Mio. EUR für das Jahr 2015 für 120 neue Stellen für die drei wichtigsten Agenturen (60 für Frontex, 30 für das EASO und 30 für Europol); - zusätzliche Mittel für das Europäische Nachbarschafts-instrument (300 Mio. EUR) und Umschichtung anderer EU-Mittel, damit der EU-Treuhandfonds für Syrien mit mindestens 500 Mio. EUR ausgestattet werden kann; - 200 Mio. EUR zur Aufstockung der humanitären Hilfe für die sofortige Unterstützung von Flüchtlingen, insbesondere im Rahmen des UNHCR und des Welternährungsprogramms sowie anderer Organisationen der Vereinten Nationen und international tätiger NRO; - 600 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln für Verpflichtungen für das Jahr 2016 (Rubrik 3) für eine verstärkte finanzielle Soforthilfe, zur Aufstockung der Mittel für Frontex, das EASO und Europol sowie für die zusätzliche finanzielle Unterstützung der Hotspots und der am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten; - 300 Mio. EUR zur weiteren Aufstockung der humanitären Hilfe für 2016 für die Deckung von Grundbedürfnissen von Flüchtlingen wie Nahrungsmittel und Unterkunft. d) 1,8 Mrd. EUR (im September angekündigt) sind für den Treuhandfonds für Afrika für den Zeitraum bis 2020 vorgesehen. Die zur Bewältigung der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 bereitzustellenden Mittel belaufen sich somit auf über 9,2 Mrd. EUR. Ferner kündigte die Kommission an, dass bis zu 1 Mrd. EUR der Mittel für die Türkei umgewidmet werden könnten, sofern die Türkei dies wünscht und dieser Umwidmung zustimmt. Und schließlich könnten 17 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen für Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bereitgestellt werden, um diese Nachbarländer bei der Bewältigung der Herausforderungen der Flüchtlingskrise zu unterstützen. MEMO/15/5730 Kontakt für die Medien: Alexander WINTERSTEIN (+32 2 299 32 65) Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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