Fragen und Antworten: zusätzliche Mittel zur

Europäische Kommission - Factsheet
Fragen und Antworten: zusätzliche Mittel zur Bewältigung der
Flüchtlingskrise
Brüssel, 30. September 2015
Fragen und Antworten: zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
Letzte Woche hat die Kommission die Bereitstellung weiterer 801 Mio. EUR für die
Flüchtlingskrise angekündigt. Warum steht dieser Betrag nicht im Entwurf des
Berichtigungshaushaltsplans?
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans ist das Instrument, mit dem die Kommission Änderungen
an bereits beschlossenen Haushaltsplänen, in diesem Fall am Haushaltsplan für 2015, vorschlägt. Das
Europäische Parlament und der Rat müssen dann den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Diese
Änderungen spiegeln die neuen politischen Herausforderungen wider und gewährleisten, dass der
Haushalt sehr schnell und flexibel auf die aktuellen politischen Prioritäten der Europäischen Union
reagieren kann.
In den heute angekündigten Berichtigungen („Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7/2015“) ist ein
Gesamtbetrag von 401,3 Mio. EUR zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgesehen, wovon
330,7 Mio. EUR auf zusätzlich zu bindende Mittel entfallen und 70,6 Mio. EUR auf Mittel, die aus
anderen Haushaltsprogrammen umgeschichtet werden. Das bedeutet, dass Gelder, die ursprünglich für
andere Zwecke vorgesehen waren, nun zur Bewältigung der Flüchtlingskrise verwendet werden.
Dass für die übrigen 400 Mio. EUR von den insgesamt 801,3 Mio. EUR keine Änderung des
Haushaltsplans erforderlich ist, liegt daran, dass diese Mittel ursprünglich als Reserve oder für
Maßnahmen in ähnlichen Tätigkeitsbereichen vorgesehen waren und nun speziell zur Bewältigung der
Flüchtlingskrise eingesetzt werden.
Wie lassen sich die Maßnahmen im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7
aufschlüsseln?
Der heute vorgeschlagene Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans sieht Folgendes vor:
- 100 Mio. EUR für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Fonds für die innere
Sicherheit (ISF) für im Jahr 2015 zu leistende Soforthilfe für die am stärksten betroffenen
Mitgliedstaaten;
- 1,3 Mio. EUR zur Aufstockung der Mittel für 2015 für die drei einschlägigen EU-Agenturen, mit
denen 60 zusätzliche Stellen für Frontex, 30 zusätzliche Stellen für das EASO und 30 zusätzliche
Stellen für Europol finanziert werden;
- 300 Mio. EUR zur Stärkung des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI), um den regionalen
Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise aufzustocken und Drittländer, die
Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen, im Jahr 2015 unterstützen zu können.
Woher kommen diese „neuen“ 401,3 Mio. EUR?
Von diesen 401,3 Mio. EUR stammen 70,6 Mio. EUR aus Umschichtungen aus anderen Programmen
und Maßnahmen:
- 7,4 Mio. EUR aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums,
- 2 Mio. EUR aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds,
- 15,5 Mio. EUR aus den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei,
- 12 Mio. EUR aus dem Programm Lebens- und Futtermittel,
- 33,7 Mio. EUR aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union.
Bei den übrigen 330,7 Mio. EUR handelt es sich um zusätzlich bereitzustellende Mittel, die im Jahr 2015
gebunden, aber hauptsächlich im Jahr 2016 ausgezahlt werden.
Diese Mittel werden daher im Haushaltsplan für 2016 enthalten sein. Selbst mit diesen zusätzlichen
Mitteln bleiben die Haushaltsmittel für außenpolitische Maßnahmen unter den Höchstbeträgen
(Obergrenzen) für das Jahr 2015.
Was ist mit den übrigen 400 Mio. EUR?
Zusätzlich zu der im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7/2015 vorgesehenen Aufstockung in
Höhe von 401,3 Mio. EUR werden weitere 400 Mio. EUR innerhalb der bereits für 2015 beschlossenen
Haushaltsmittel für außenpolitische Maßnahmen umgeschichtet. Diese Mittel werden nun für die direkte
Bewältigung der Flüchtlingskrise eingesetzt und wie folgt zugewiesen:
- 200 Mio. EUR werden unmittelbar bereitgestellt, um den Bedarf des UNHCR, des
Welternährungsprogramms und anderer einschlägiger Organisationen zu decken. Auf diese Weise
erhalten Flüchtlinge unmittelbare Unterstützung. Diese Mittel waren bereits für humanitäre Hilfe
und Katastrophenschutz eingeplant und werden nun gezielt zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
eingesetzt. Ein Teil der Mittel ist in einer Reserve für Soforthilfen (EAR) veranschlagt, und die
Kommission hat beantragt, dass 175 Mio. EUR aus dieser Reserve zur Verstärkung der
humanitären Hilfsmaßnahmen verwendet werden.
- 200 Mio. EUR werden eingesetzt, um den regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die
Syrien-Krise nochmals aufzustocken. Zusammen mit den 300 Mio. EUR im Entwurf des
Berichtigungshaushaltsplans werden die Mittel für den Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die
Syrien-Krise dank dieser Neuzuweisung auf insgesamt mehr als 500 Mio. EUR aufgestockt. Diese
200 Mio. EUR werden hauptsächlich aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
umgeschichtet.
Ist für diese weiteren 400 Mio. EUR ein weiterer Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans
erforderlich?
Nein, da keine zusätzlichen Mittel beantragt werden. Die 400 Mio. EUR stammen aus der Umwidmung
von im verabschiedeten Haushaltsplan für 2015 bereits vorgesehenen Programmen oder aus Reserven
(die Reserve für Soforthilfen). Um diese Mittel zu mobilisieren, übermittelt die Kommission dem
Parlament und dem Rat gleichzeitig mit dem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans 7 einen Antrag
auf eine Mittelübertragung. Mit diesem Dokument werden die beiden Organe gebeten, die Verwendung
der Mittel aus der Reserve für Soforthilfen speziell zu diesem Zweck zu genehmigen.
Werden die Mitgliedstaaten im Jahr 2015 mehr zahlen müssen?
Die Mitgliedstaaten werden nicht aufgefordert werden, einen höheren Beitrag zum
Haushaltsplan 2015 zu leisten als bereits vorgesehen. Werden die Mitgliedstaaten im Jahr
2016 mehr zahlen müssen?
Die Gesamtausgaben des Haushaltsplans 2016 werden im weiteren Verlauf dieses Jahres in den
Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission festgelegt
werden.
Wann wird das Geld zur Verfügung gestellt werden?
Ohne vorherige Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates kann die Kommission den
Haushaltsplan nicht ändern und daher auch die Mittel den verschiedenen Begünstigten nicht zur
Verfügung stellen.
Für die Soforthilfe bedeutet dies, dass das Geld den potenziellen Antragstellern zugänglich gemacht
werden kann, sobald der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 vom Europäischen
Parlament und vom Rat förmlich angenommen wurde.
Die Kommission vertraut darauf, dass die Haushaltsbehörde (das Europäische Parlament und der Rat)
diese Maßnahmen – wie vergangene Woche angekündigt – im Wege des beschleunigten Verfahrens
annimmt.
Die nicht im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans enthaltenen 400 Mio. EUR werden ebenfalls noch
vor Jahresende für die betreffenden Empfänger gebunden werden.
Wann werden die übrigen, in der vergangenen Woche angekündigten 900 Mio. EUR
verfügbar sein?
Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat im Oktober 2015 vorschlagen, diesen
Betrag in den Haushaltsplan für 2016 aufzunehmen. Falls die beiden Organe rechtzeitig ihre
Zustimmung erteilen, könnten die Gelder ab Anfang 2016, wenn die gesamten Haushaltsmittel für
2016 verfügbar werden, zur Verfügung stehen.
Wie lassen sich die 801,3 Mio. EUR, die die Kommission heute vorgeschlagen hat,
aufschlüsseln? Woher stammen diese Mittel?
Maßnahme
Beträge
Herkunft
veranschlagt in Verfügbarkeit
(Mittel für Verpflichtungen)
Sofortmaßnahmen
(AMIF, ISF)
personelle Aufstockung
der Agenturen (60 neue
Stellen für Frontex, 30
für das EASO und 30 für
Europol)
Aufstockung des
Europäischen Nachbarschaftsinstruments
für den Treuhand-fonds
für Syrien
Mittelumschichtung
zugunsten des
Treuhandfonds für
Syrien
Verstärkung der
humanitären Hilfe für
Flüchtlinge
INSGESAMT
AMIF/ISF, personelle
Aufstockung der
Agenturen
100 Mio. EUR
1,3 Mio. EUR
300 Mio. EUR
Umschichtungen im
aktuellen Haushaltsplan 2015 in Höhe von
70,6 Mio. EUR
EBH Nr. 7
330,7 Mio. EUR an
(Haushaltsplan
zusätzlichen Mitteln (zu
2015)
binden im Jahr 2015,
Auszahlung im Jahr
2016)
nach Annahme des
EBH durch das
Europäische Parlament
und den Rat
200 Mio. EUR
Mittelumschichtung
innerhalb des
laufenden Programms
aktueller
Haushaltsplan
2015
200 Mio. EUR
175 Mio. EUR (Reserve
für Soforthilfen)
15 Mio. EUR
(Mittelübertragung
unterliegt der
Zustimmung von Rat
und Parlament)
10 Mio. EUR (aus der
operativen Reserve
aktueller
nach Billigung der
Haushaltsplan
2015 für Mittel für Mittelüber-tragung
Ver-pflichtungen durch Rat und
Parlament
sofort
801,3 Mio. EUR
600 Mio. EUR
zusätzliche Mittel
humanitäre Hilfe für
Flüchtlinge
300 Mio. EUR
INSGESAMT
GESAMTBETRAG
900 Mio. EUR
1,7 Mrd. EUR
Berichtigungsschreiben Nr. 2
zum Entwurf des
Haushalts-plans nach Annahme des
2016
Haushalts-plans 2016
(voraussichtli-che
Annahme: Mitte
Oktober)
Wie lassen sich die finanziellen Maßnahmen, die die Kommission zur Bewältigung der
Flüchtlingskrise für die Jahre 2015 und 2016 vorgeschlagen hat, aufschlüsseln?
a) 4,5 Mrd. EUR waren ursprünglich für Migration und einschlägige externe Maßnahmen für die Jahre
2015 und 2016 vorgesehen:
- 22,5 Mio. EUR pro Jahr für die Budgets der gemeinsamen Frontex-Operationen Triton und
Poseidon;
- 1 779 Mio. EUR im Rahmen des AMIF und des ISF zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im
Bereich der Migration und des Grenzmanagements sowie 176 Mio. EUR für Maßnahmen der Union
(direkte Maßnahmen);
- 44 Mio. EUR für finanzielle Soforthilfe im Jahr 2015 im Rahmen des AMIF (26,5 Mio. EUR) und des
ISF (17,8 Mio. EUR) und 37 Mio. EUR im Jahr 2016;
- 2,5 Mrd. EUR für Außenhilfe (Rubrik 4 Europa in der Welt), darunter ein Anfangsbeitrag zum
Treuhandfonds für Syrien in Höhe von 38 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt und 3 Mio. EUR von den
Mitgliedstaaten:
- 295 Mio. EUR im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI);
- 66 Mio. EUR im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA);
- 95 Mio. EUR im Rahmen des Instruments für Stabilität und Frieden (IcSP);
- 277 Mio. EUR im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit (DCI);
- 1 742 Mio. EUR im Rahmen der humanitären Hilfe;
- 50 Mio. EUR im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Missionen zu
Migrationsfragen);
b) 1,2 Mrd. EUR sind für die bereits vor dem Herbst angekündigten Maßnahmen für 2015 und 2016
vorgesehen:
- 25 Mio. EUR pro Jahr zur Verdoppelung der finanziellen Soforthilfe für die Mitgliedstaaten im
Rahmen des AMIF;
- 5 Mio. EUR pro Jahr für zusätzliche finanzielle Soforthilfe für die Mitgliedstaaten im Rahmen des
ISF;
- 50 Mio. EUR für die Neuansiedlungen im Zeitraum 2015-2016;
- 71 Mio. EUR zur Verdreifachung der Budgets der gemeinsamen Frontex-Operationen Triton und
Poseidon für die letzten 7 Monate des Jahres 2015 und für 2016;
- 30 Mio. EUR für die Milchprodukteaktion 2016 (Milch für Flüchtlinge) aus Rubrik 2 (Landwirtschaft)
im Zuge der anstehenden Aktualisierung der Einnahmen und Ausgaben der GAP
(Berichtigungsschreiben Nr. 2/2016);
- 240 Mio. EUR für den ersten Umverteilungsplan (40 000 Personen) (150 Mio. EUR für 2016 und
90 Mio. EUR für 2017);
- 780 Mio. EUR für den zweiten Umverteilungsplan (120 000 Personen).
c) 1,7 Mrd. EUR sind für die Ende September 2015 angekündigten neuen Maßnahmen für die Jahre
2015 und 2016 vorgesehen:
- 100 Mio. EUR für zusätzliche Soforthilfe im Rahmen des AMIF und des ISF;
- 1,3 Mio. EUR für das Jahr 2015 für 120 neue Stellen für die drei wichtigsten Agenturen (60 für
Frontex, 30 für das EASO und 30 für Europol);
- zusätzliche Mittel für das Europäische Nachbarschafts-instrument (300 Mio. EUR) und
Umschichtung anderer EU-Mittel, damit der EU-Treuhandfonds für Syrien mit mindestens
500 Mio. EUR ausgestattet werden kann;
- 200 Mio. EUR zur Aufstockung der humanitären Hilfe für die sofortige Unterstützung von
Flüchtlingen, insbesondere im Rahmen des UNHCR und des Welternährungsprogramms sowie
anderer Organisationen der Vereinten Nationen und international tätiger NRO;
- 600 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln für Verpflichtungen für das Jahr 2016 (Rubrik 3) für eine
verstärkte finanzielle Soforthilfe, zur Aufstockung der Mittel für Frontex, das EASO und Europol
sowie für die zusätzliche finanzielle Unterstützung der Hotspots und der am stärksten betroffenen
Mitgliedstaaten;
- 300 Mio. EUR zur weiteren Aufstockung der humanitären Hilfe für 2016 für die Deckung von
Grundbedürfnissen von Flüchtlingen wie Nahrungsmittel und Unterkunft.
d) 1,8 Mrd. EUR (im September angekündigt) sind für den Treuhandfonds für Afrika für den Zeitraum
bis 2020 vorgesehen.
Die zur Bewältigung der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 bereitzustellenden Mittel
belaufen sich somit auf über 9,2 Mrd. EUR.
Ferner kündigte die Kommission an, dass bis zu 1 Mrd. EUR der Mittel für die Türkei umgewidmet
werden könnten, sofern die Türkei dies wünscht und dieser Umwidmung zustimmt.
Und schließlich könnten 17 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen für Serbien und die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien bereitgestellt werden, um diese Nachbarländer bei der Bewältigung
der Herausforderungen der Flüchtlingskrise zu unterstützen.
MEMO/15/5730
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