Neu beginnende Strafverfahren ab 14.09.2015

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Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
14.09.2015 bis zum 18.09.2015
Stand: 07.09.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
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Montag, 14. September 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277,
mit Fortsetzung am 25. Sept. 2015, 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
7 Ns 31/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 55jährige Angeklagte X aus Hildesheim.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 31. Januar 2014 wegen
Untreue in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren. Das Landgericht Osnabrück
verwarf die Berufung der Angeklagten mir Urteil vom 24. Sept. 2014 mit der Maßgabe, dass
die Angeklagte unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Landgerichts Hannover zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt wurde. Auf die Revision der Angeklagten
hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 04. Febr. 2015 das Urteil des
Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an
eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück.
Die Angeklagte soll im Jahr 2011 als Unternehmensberaterin durch Inserate auf sich
aufmerksam gemacht haben und mit Unterstützung in Insolvenzverfahren geworben haben.
Im November 2011 soll sich der Geschäftsführer A einer Möbelfirma mit der Angeklagten in
Verbindung gesetzt haben, nachdem er für seine Firma einen Insolvenzantrag gestellt hatte.
Die Angeklagte soll erklärt haben, mit Banken und Gläubigern über eine
Forderungsreduzierung zu verhandeln. Im Dezember 2011 soll A den Insolvenzantrag auf
Initiative der Angeklagten zurückgenommen haben. Am gleichen Tage soll A als
Geschäftsführer abberufen und die Angeklagte als neue Geschäftsführerin bestellt worden
sein. Zu einer erfolgreichen Sanierung soll es in der Folgezeit nicht gekommen sein, sondern
zu einem erneuten Insolvenzantrag. In ihrer Zeit als Geschäftsführerin soll die Angeklagte
vom Konto der Gesellschaft zunächst 20.000,00 € abgehoben und 15.000,00 € davon für
sich behalten bzw. verwendet haben. Im Januar 2012 soll sie bei der gleichen Sparkasse
zunächst 20.000,00 € und später 30.000,00 € abgehoben und einen wesentlichen Teil für
eigene Zwecke verwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 7 Zeugen geladen.
-------------14:00 Uhr:
7 Ns 30/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 71jährige Angeklagte X aus Meppen.
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte die Angeklagte am 13. Okt. 2014 wegen Diebstahl
und Betrug und Urkundenfälschung und vorsätzlichen Gebrauchens eines Fahrzeuges ohne
den erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag in 68 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe
von 140 Tagessätzen zu je 10,00 €. Im Übrigen wurde sie freigesprochen. Der Angeklagten
wurde die Fahrerlaubnis entzogen, ihr Führerschein wurde eingezogen. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihr vor Ablauf von 6 Monaten keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben und zwar:
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Im Oktober 2013 soll sie in einer Tiefgarage in Meppen das vordere amtliche
Kennzeichenschild des Pkw der Zeugin A entwendet haben, um dieses für sich zu
verwenden.
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-
Daraufhin soll sie die Zulassungsplaketten aus dem Kennzeichenschild
herausgeschnitten und sie auf das zwangsentstempelte Kennzeichen des
Fahrzeuges ihres Ehemannes geklebt haben, um so nach außen den Anschein einer
ordnungsgemäßen Zulassung des ihr zur Verfügung stehenden Pkw zu erwecken.
-
In der Folgezeit soll sie sodann mehrfach mit dem Pkw ihren Ehemann von Zuhause
zum Krankenhaus und wieder zurückgefahren haben. In der gesamten Zeit soll das
Fahrzeug nicht haftpflichtversichert gewesen sein
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Montag, 14. , 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Temming,
Saal 176
09:15 Uhr:
13 Ns 11/5
Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten X aus Weener.
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 26. Juni 2015 wegen
unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Von einer Strafe wurde abgesehen. Dem Angeklagten
wurde auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 600,00 € an die Verkehrswacht zu zahlen.
Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen; sein Führerschein wurde eingezogen.
Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 6 Monaten keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Im Februar 2014 soll es auf einem Parkplatz in Papenburg zu einem Zusammenstoß
zwischen dem Angeklagten und dem Pkw des Zeugen A gekommen sein. An diesem Pkw
soll ein erheblicher Sachschaden in Höhe von 2.251,88 € entstanden sein. Dennoch soll der
Angeklagte nach dem Unfall den Unfallort verlassen haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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10:30 Uhr:
13 Ns 12/15
Die 13. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einer Berufungssache gegen den jetzt 20jährigen Angeklagten X aus Haren.
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 13. Juli 2015 wegen Beleidigung
in 2 Fällen zu einer Geldauflage von 300,00 €. Dem Angeklagten wurde aufgegeben, an 10
ambulanten Alkoholberatungsgesprächen teilzunehmen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2015 auf dem Gebiet des Ferienparks Dankern
die dortigen Wachleute A und B mehrfach als „Nigger“ bezeichnet zu haben. Bei dem
Angeklagten soll eine später durchgeführte Atemalkoholkontrolle einen Wert von 1,36 ‰
ergeben haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Montag, 14. September 2015, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz:
VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1
10:30 Uhr:
21 Ns 21/15
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 22-jährigen
Angeklagten X aus Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 14. Apr. 2015 wegen
gemeinschaftlichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit
vorsätzlicher Körperverletzung sowie Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9
Monaten.
Der Angeklagte soll im April 2014 von dem gesondert verfolgten Y darüber informiert worden
sein, dass dieser zwei leere 50l-Fässer im Bereich eines Jugendtreffs in Georgsmarienhütte
gefunden hatte. Der Angeklagte und der gesondert verfolgte Y sollen daraufhin versucht
haben, die leeren Bierfässer mit einem Pfandwert von ca. 40,00 € in verschiedenen
Getränkemärkten abzugeben.
Im September 2014 sollen die Polizeibeamten A und B wegen Ruhestörung zu der Wohnung
der Eltern des Angeklagten in Georgsmarienhütte gerufen worden sein. Nach mehreren
erfolglosen Versuchen soll ein ruhiges Gespräch mit dem Angeklagten nicht mehr möglich
gewesen sein. Der Angeklagte soll auch keine Bereitschaft gezeigt haben, seine Gäste nach
Hause zu schicken. Mit den bereits verurteilten Y und Z soll er versucht haben, die Beamten
aus der Wohnungstür zu drängen. Gegen das darauf folgende Ergreifen durch den
Polizeibeamten B soll sich der Angeklagte mit heftigen Fußtritten gewehrt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------13:30 Uhr:
21 Ns 6/15
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten X aus Syke, z. Zt. JVA Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. Sept. 2014 wegen
Raubes im minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte soll im Juni 2014 mit dem bereits verurteilten Y im Bereich des
Haseuferwegs in Osnabrück auf den Zeugen A getroffen sein. Nach einem kurzen Gespräch
soll der Angeklagte die Hand des A ergriffen und den anderen Arm um dessen Schulter
gelegt haben. Dabei soll er versucht haben, den Zeugen nach unten zu drücken und ihm ein
Bein zu stellen. Im Rahmen dieser körperlichen Annäherung soll es dem Angeklagten
gelungen sein, das Handy des Zeugen zu entwenden. Bei der darauf folgenden Flucht soll
sich der Zeuge an der Achillessehne verletzt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 5 Zeugen
geladen.
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Dienstag, 15. September 2015, 2. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -,
Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 176, mit Fortsetzungen am 16. Sept., 17. Sept. und 07.
Okt. 2015, jeweils um 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
2 Kls 2/15
Die 2. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 39-jährigen
Angeklagten X aus Osnabrück, den jetzt 39-jährigen Angeklagten Y aus Hasbergen und die
jetzt 39-jährige Angeklagte Z aus Hasbergen wegen Betruges.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar:
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Im Mai 2011 sollen die Angeklagten X und Y. gemeinsam gegenüber der Zeugin A
bewusst wahrheitswidrig erklärt haben, sie seien in der Lage, ihnen zur Verfügung
gestellte Gelder sicher und rentierlich und ohne Risiko anzulegen und dabei eine
Rendite von 100 % bei einer Laufzeit von ca. 8 Wochen zu erzielen. Daraufhin soll die
Zeugin eine Anlagesumme vom 100.000,00 € auf das Konto der Angeklagten Z
überwiesen haben. Dabei sollen die Angeklagten von Anfang an beabsichtigt haben,
dass Geld zur Begleichung privater Verbindlichkeiten und zur Bestreitung ihres
Lebensunterhaltens zu verwenden. Eine Rückzahlung an A soll bislang nicht erfolgt
sein.
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Im April 2012 soll der Angeklagte Y dem Geschädigten B bewusst wahrheitswidrig
vorgegeben haben, er sein in der Lage, eine so genannte „CMO-Obligation“ im
Nominalwert von 1 Milliarde Euro zu beschaffen, die bei einer „Monetarisierung“ von
10 % einen monatlichen Mindestertrag von 25 % bei einer Laufzeit von 40 Wochen
garantiere.
Es soll daraufhin vereinbart worden sein, dass die dazu benötigten
Beschaffungskosten zu einem Teil von 125.000,00 € von dem Geschädigten und zum
Teil von 275.000,00 € von dem Angeklagten Y getragen werden sollten. Im Vertrauen
auf die Richtigkeit der gemachten Angaben soll B verschiedene Personen aus seinem
Bekanntenkreis veranlasst haben, ihm die Gelder als Darlehen zur Verfügung zu
stellen und diese Gelder jeweils direkt auf das von dem Angeklagten Y angegebene
Konto seiner Ehefrau Z zu überweisen. In der Folgezeit sollen die Angeklagten auch
dieses Geld zur Bestreitung der privaten Lebenshaltung benutzt haben. Auch hier
sollen bislang keine Rückzahlungen erfolgt sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-------------Dienstag, 15. September 2015, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer,
Saal 1, mit Fortsetzungen am 16. Sept., 29. Sept., 30. Sept. 14. Okt. und 15. Okt. 2015,
jeweils um 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
3 KLs 28/15
Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen
Angeklagten X aus Oschersleben wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 1 Zeuge, 1
Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.
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Donnerstag, 17. September 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming,
Saal 188
09:15 Uhr:
10 KLs 13/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 33-jährige
Angeklagte X aus Göttingen und die jetzt 23-jährige Angeklagte Y aus Geeste wegen
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Der Angeklagten X wird vorgeworfen, zwischen November 2013 und April 2014 in insgesamt
4 Fällen der gesondert verfolgten Z in Lingen Marihuana in Mengen zwischen 1 g und 5 g
zum Grammpreis von 10 € verkauft zu haben.
Im April 2015 soll die Angeklagte X als Beifahrerin der Angeklagten Y im Besitz einer weißen
Plastiktüte mit insgesamt 193,74 g Marihuana gewesen sein, welches sie zuvor vor einer
Diskothek in Schüttorf erworben habe. Weiterhin soll die Angeklagte X eine Dose CS-Gas,
einen Elektroschocker und einen Teleskopschlagstock mit sich geführt haben. Die
Angeklagte Y soll das Fahrzeug geführt haben, obwohl sie unter dem Einfluss von zuvor
konsumiertem Kokain gestanden haben soll. Auch soll ihr bewusst gewesen sein, dass die
Angeklagte X eine hohe Menge Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben
hatte.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen.
-------------Donnerstag, 17. September 2015, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken,
Saal 176
09:15 Uhr:
22 Ns 16/15
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26jährigen Angeklagten X aus Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 25. Febr. 2015 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten.
Nachdem es bereits Streitigkeiten zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen A gegeben
hatte, soll der Angeklagte diesen auf dem Parkplatz der Kirchengemeinde St. Peter und Paul
in Georgsmarienhütte aufgefordert haben, das Fahrzeug zu verlassen. Als A sich weigerte,
soll der Angeklagte dem A durch das geöffnete Fenster der Beifahrertür zweimal mit der
Faust ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin soll sich der Fahrer des Pkw B aus seinem
Fahrzeug zum Angeklagten begeben haben. Dort soll es dann zu einer Auseinandersetzung
zwischen B und einem Begleiter des Angeklagten gekommen sein. Als auch A das Fahrzeug
verlassen wollte, soll der Angeklagte die Beifahrertür zugeschlagen und zugetreten haben.
Dabei soll die Hand des A eingeklemmt worden sein. A soll eine Nasenbeinfraktur und eine
Fraktur des Mittelhandknochens erlitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen, 1 Nebenkläger, 1
Nebenklägervertreter und 1 Bewährungshelfer geladen.
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