Bundessozialgericht Anhängige Rechtsfragen des 8. Senats Stand: 8. April 2015 B 8 SO 1/14 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 23 SO 38/10 KL Zur Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs über die Übernahme gesondert berechenbarer Investitionskosten bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen durch den Sozialhilfeträger. B 8 SO 2/14 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 23 SO 39/10 KL Zur Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs über die Übernahme gesondert berechenbarer Investitionskosten bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen durch den Sozialhilfeträger. B 8 SO 3/14 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 23 SO 40/10 KL Zur Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs über die Übernahme gesondert berechenbarer Investitionskosten bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen durch den Sozialhilfeträger. B 8 SO 4/14 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 1 SO 50/11 Hat eine Einrichtung Anspruch auf Übernahme der noch ungedeckten Kosten für die erbrachten Pflegeleistungen aus § 28 Abs 2 BSHG (seit 1.1.2005 § 19 Abs 6 SGB 12) auch in den Fällen, in denen dem Leistungsberechtigten vor seinem Tod Leistungen (bindend) bewilligt wurden und der Einrichtung die Höhe der bewilligten Leistungen bekannt war? B 8 SO 6/14 R Vorinstanz: LSG Essen, L 20 SO 222/12 Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch den Sozialhilfeträger nach bestandskräftiger Bewilligung sog unechter Sozialhilfe gem § 19 Abs 5 SGB 12. B 8 SO 7/14 R Vorinstanz: LSG Schleswig, L 9 SO 50/13 Zur örtlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bei Unterbringung in einer teilstationären Einrichtung. B 8 SO 8/14 R Vorinstanz: LSG Schleswig, L 9 SO 85/12 Zur örtlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bei Wechsel vom Maßregelvollzug in eine teilstationäre Einrichtung. B 8 SO 10/14 R Vorinstanz: LSG Essen, L 20 SO 401/13 Zum Anspruch eines volljährigen dauerhaft voll erwerbsgeminderten Kindes auf Leistungen für Unterkunft und Heizung, das im Haushalt seiner Eltern lebt, mit diesen jedoch weder eine Einsatzgemeinschaft iS des SGB 12 noch eine sog gemischte Bedarfsgemeinschaft iS des SGB 2 und des SGB 12 bildet. B 8 SO 11/14 R Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 9 SO 52/10 Kommt die Gewährung von Altenhilfe auch für Bedarfe in Betracht, die dem Grunde nach bereits vom Regelbedarf erfasst werden, wenn im Hinblick auf diese Bedarfe altersbedingte Mehrkosten geltend gemacht werden (hier: Besuchsfahrten zu Angehörigen und Fahrten zur Grabpflege)? B 8 SO 13/14 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 2 SO 20/14 Ist im Rahmen des § 35 SGB 12 eine Kürzung der tatsächlich zu entrichtenden Miet- und Nebenkosten um einen pauschalen Anteil für die Kosten der Haushaltsenergie durch den Sozialhilfeträger zulässig? B 8 SO 14/14 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 2 SO 21/14 Ist im Rahmen des § 35 SGB 12 eine Kürzung der tatsächlich zu entrichtenden Miet- und Nebenkosten um einen pauschalen Anteil für die Kosten der Haushaltsenergie durch den Sozialhilfeträger zulässig? B 8 SO 15/14 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 1 SO 47/12 Hat eine Einrichtung Anspruch auf Übernahme der noch ungedeckten Kosten für die erbrachten Pflegeleistungen aus § 19 Abs 6 SGB 12 auch in den Fällen, in denen dem Leistungsberechtigten vor seinem Tod Leistungen (bindend) bewilligt wurden und der Einrichtung die Höhe der bewilligten Leistungen bekannt war? B 8 SO 17/14 R Vorinstanz: SG Schleswig, S 17 SO 147/12 Ist § 98 Abs 2 SGB 12 auf teilstationäre Leistungen analog anzuwenden? B 8 SO 18/14 R Vorinstanz: LSG Halle, L 8 SO 30/12 Kann ein Promotionsstudium als "Hilfe zur Ausbildung für einen angemessenen Beruf" iS des § 54 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 12 oder als sonstige Maßnahme eine vom Sozialhilfeträger zu zahlende Leistung der Eingliederungshilfe darstellen? B 8 SO 20/14 R Vorinstanz: LSG Essen, L 9 SO 497/11 Kann Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 12 in Verbindung mit § 13 Eingliederungshilfeverordnung als Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich einer Hochschulausbildung zu leisten sein, wenn der Hilfebedürftige bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt? B 8 SO 21/14 R Vorinstanz: LSG Saarbrücken, L 11 SO 1/12 KL Sind die Grundsätze des sog externen Vergleichs nach der Rechtsprechung des BSG zum SGB 11 auch für die Überprüfung der Entscheidung einer Schiedsstelle nach dem SGB 12 maßgeblich? B 8 SO 22/14 R Vorinstanz: LSG München, L 8 SO 166/12 Sind bei Schwerstpflegebedürftigen die Kosten für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst während eines vollstationären Krankenhausaufenthalts vom Sozialhilfeträger zu übernehmen? B 8 SO 23/14 R Vorinstanz: LSG Essen, L 20 SO 411/12 Zum Vorliegen eines Eilfalls und zum Umfang der zu erstattenden Aufwendungen iS des § 25 S 1 SGB 12 (Nothelferanspruch). B 8 SO 24/14 R Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 8 SO 212/11 Auf welchen Zeitpunkt ist in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB 10 für die Prüfung fortbestehender Bedürftigkeit abzustellen? B 8 SO 25/14 R Vorinstanz: LSG Essen, L 9 SO 263/13 Ist der Ersatz von Kosten für den in einer Einrichtung erbrachten Lebensunterhalt seiner Höhe nach durch den notwendigen Lebensunterhalt nach § 27b Abs 1 S 2 SGB 12 iVm § 42 Nr 1, 2, 4 SGB 12 unabhängig vom Einkommen der nach § 19 Abs 3 SGB 12 Verpflichteten auf 100 % der für den minderjährigen Leistungsberechtigten maßgeblichen Regelbedarfsstufe begrenzt? B 8 SO 1/15 R Vorinstanz: LSG Essen, L 20 SO 381/14 ER Zur Aufhebung einer Bewilligung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland für die Zukunft wegen zu erwartender Leistungen des Aufenthaltslandes. B 8 SO 2/15 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 2 SO 1027/14 Besteht ein Anspruch auf Übernahme der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wegen schuldhafter Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit nicht, wenn ein schwerst pflegebedürftiger, behinderter Leistungsberechtigter, der bislang privat krankenversichert war, für die Dauer der Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben von seinem Recht auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch gemacht hat? B 8 SO 3/15 R Vorinstanz: LSG Essen, L 20 SO 254/12 Sind russische Rentenleistungen, zB eine Invalidenrente wegen Kriegsteilnahme oder wegen des Lebens unter der Blockade Leningrads durch die deutsche Wehrmacht, und sonstige materielle Unterstützungen (sog DEMO-Leistung) in entsprechender Anwendung des § 82 Abs 1 S 1 SGB 12 von der Anrechnung als Einkommen ausgenommen? B 8 SO 4/15 R Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 8 SO 356/12 Sind die Grundsätze des sog externen Vergleichs nach der Rechtsprechung des BSG zum SGB 11 auch für die Festsetzung des Investitionsbetrages durch eine Schiedsstelle nach dem SGB 12 maßgeblich? Darf sich die Schiedsstelle zur Begründung ihrer Entscheidung auf einen zeitlich vorhergehenden Schiedsspruch beziehen? Ist zum Nachweis der Beschlussfähigkeit der Schiedsstelle erforderlich, dass sich aus dem Protokoll über die Schiedsstellenverhandlung oder dem Schiedsspruch die Mitglieder der Schiedsstelle namentlich ergeben, die den Schiedsspruch getroffen haben?
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