10. Senat - Bundessozialgericht

Bundessozialgericht
Anhängige Rechtsfragen des 10. Senats
Stand: 6. August 2015
B 10 EG 3/14 R
Vorinstanz: LSG München, L 12 EG 5/13
Ist die Tatbestandsvoraussetzung des § 1 Abs 1 Nr 4 BEEG "wer keine oder keine volle
Erwerbstätigkeit ausübt" erfüllt, wenn der Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub in Anspruch
nimmt?
B 10 EG 6/14 R
Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 5 EG 13/11
Sind bei der Ermittlung des Erwerbseinkommens im Rahmen der Bemessung von Elterngeld auch
fiktive Betriebsausgaben in Form von steuerlichen Abschreibungen (hier Absetzung für Abnutzung =
AfA) zu berücksichtigen?
B 10 EG 1/15 R
Vorinstanz: SG Aachen, S 13 EG 11/14 BG
Ist das Wort "zustehen" in § 4d Abs 1 S 2 BEEG (vorgezogener Beginn des Bezugs von
Betreuungsgeld) so auszulegen, dass die Elterngeldbeträge den Eltern "dem Grunde nach"
zustehen müssen?
Besteht der Anspruch auf Elterngeld und Betreuungsgeld auch für Grenzgänger iS der
EGV 883/2004 sowie deren Familienangehörige, bei denen zwar ein Bezug zum deutschen
Arbeitsmarkt vorhanden ist, die aber weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland haben?
B 10 EG 2/15 R
Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 EG 1709/14
Steht die Regelung des § 27 Abs 3 S 1 BEEG, wonach das Betreuungsgeld nicht für vor dem
1.8.2012 geborene Kinder gezahlt wird, mit der Verfassung im Einklang?
B 10 EG 3/15 R
Vorinstanz: LSG München, L 12 EG 11/14
Sind Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen während des Elterngeldbezugs bei der Berechnung
der Elterngeldhöhe auch dann mit einem Zwölftel des jährlichen Gewinnanteils für jeden
Bezugsmonat zu berücksichtigen, wenn die Verringerung des Tätigkeitsumfangs in den
Bezugsmonaten nach dem Gesellschaftsvertrag zu einer Reduzierung des jährlichen Gewinnanteils
geführt hat?
B 10 EG 4/15 R
Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 2 EG 4/14
Ist das vorgeburtliche Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit auch dann nach § 2b Abs 2
S 1 BEEG anhand des letzten steuerlichen Gewinnermittlungszeitraums zu bestimmen, wenn eine
Ermittlung des vorgeburtlichen Einkommens nach § 2b Abs 1 S 1 BEEG anhand der letzten zwölf
Kalendermonate zu einem mindestens 20 % höheren Elterngeldanspruch führen würde?
B 10 ÜG 1/15 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 37 SF 255/13 EK U
Ist bei Entschädigungsklagen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei
überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGG, juris:
ÜberlVfRSchG) bereits anhängig waren, auch die Feststellung der unangemessenen
Verfahrensdauer durch das Entschädigungsgericht nach § 198 Abs 4 GVG von der unverzüglichen
Erhebung einer Verzögerungsrüge iS des Art 23 S 2 ÜGG abhängig (vgl BGH, Urteil vom 10.4.2014
- III ZR 335/13)?
B 10 ÜG 2/15 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 37 SF 37/12 EK VH
Inwieweit ist es bei der Feststellung der unangemessenen Dauer eines sozialgerichtlichen
Verfahrens zu berücksichtigen, dass im Laufe des Verfahrens zu unterschiedlichen Zeitpunkten
verschiedene, teils wechselnde materiell-rechtliche Ansprüche erhoben und gerichtlich einer
Entscheidung zugeführt worden sind?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Entschädigung wegen unangemessener
Dauer eines noch laufenden Gerichtsverfahrens zu erhalten (vgl BGH, Urteil vom 23.1.2014 - III ZR
37/13)?