Bundessozialgericht Anhängige Rechtsfragen des 10. Senats Stand: 6. August 2015 B 10 EG 3/14 R Vorinstanz: LSG München, L 12 EG 5/13 Ist die Tatbestandsvoraussetzung des § 1 Abs 1 Nr 4 BEEG "wer keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt" erfüllt, wenn der Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub in Anspruch nimmt? B 10 EG 6/14 R Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 5 EG 13/11 Sind bei der Ermittlung des Erwerbseinkommens im Rahmen der Bemessung von Elterngeld auch fiktive Betriebsausgaben in Form von steuerlichen Abschreibungen (hier Absetzung für Abnutzung = AfA) zu berücksichtigen? B 10 EG 1/15 R Vorinstanz: SG Aachen, S 13 EG 11/14 BG Ist das Wort "zustehen" in § 4d Abs 1 S 2 BEEG (vorgezogener Beginn des Bezugs von Betreuungsgeld) so auszulegen, dass die Elterngeldbeträge den Eltern "dem Grunde nach" zustehen müssen? Besteht der Anspruch auf Elterngeld und Betreuungsgeld auch für Grenzgänger iS der EGV 883/2004 sowie deren Familienangehörige, bei denen zwar ein Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt vorhanden ist, die aber weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben? B 10 EG 2/15 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 11 EG 1709/14 Steht die Regelung des § 27 Abs 3 S 1 BEEG, wonach das Betreuungsgeld nicht für vor dem 1.8.2012 geborene Kinder gezahlt wird, mit der Verfassung im Einklang? B 10 EG 3/15 R Vorinstanz: LSG München, L 12 EG 11/14 Sind Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen während des Elterngeldbezugs bei der Berechnung der Elterngeldhöhe auch dann mit einem Zwölftel des jährlichen Gewinnanteils für jeden Bezugsmonat zu berücksichtigen, wenn die Verringerung des Tätigkeitsumfangs in den Bezugsmonaten nach dem Gesellschaftsvertrag zu einer Reduzierung des jährlichen Gewinnanteils geführt hat? B 10 EG 4/15 R Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 2 EG 4/14 Ist das vorgeburtliche Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit auch dann nach § 2b Abs 2 S 1 BEEG anhand des letzten steuerlichen Gewinnermittlungszeitraums zu bestimmen, wenn eine Ermittlung des vorgeburtlichen Einkommens nach § 2b Abs 1 S 1 BEEG anhand der letzten zwölf Kalendermonate zu einem mindestens 20 % höheren Elterngeldanspruch führen würde? B 10 ÜG 1/15 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 37 SF 255/13 EK U Ist bei Entschädigungsklagen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGG, juris: ÜberlVfRSchG) bereits anhängig waren, auch die Feststellung der unangemessenen Verfahrensdauer durch das Entschädigungsgericht nach § 198 Abs 4 GVG von der unverzüglichen Erhebung einer Verzögerungsrüge iS des Art 23 S 2 ÜGG abhängig (vgl BGH, Urteil vom 10.4.2014 - III ZR 335/13)? B 10 ÜG 2/15 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 37 SF 37/12 EK VH Inwieweit ist es bei der Feststellung der unangemessenen Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen, dass im Laufe des Verfahrens zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschiedene, teils wechselnde materiell-rechtliche Ansprüche erhoben und gerichtlich einer Entscheidung zugeführt worden sind? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines noch laufenden Gerichtsverfahrens zu erhalten (vgl BGH, Urteil vom 23.1.2014 - III ZR 37/13)?
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