5. Senat - Bundessozialgericht

Bundessozialgericht
Anhängige Rechtsfragen des 5. Senats
Stand: 6. August 2015
B 5 AL 1/15 R (alt: B 12 AL 2/15 R)
Vorinstanz: LSG München, L 9 AL 303/11
Ist eine Entgeltersatzleistung auch dann bezogen iS von § 28a Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 3 idF vom
28.5.2008, wenn lediglich ein Stammrecht auf Arbeitslosengeld besteht, der Auszahlungsanspruch
aber infolge einer Sperrzeit nach § 144 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3 ruht?
B 5 R 22/14 R
Vorinstanz: LSG Chemnitz, L 4 KN 809/12
Sind Versicherungszeiten, in denen ein Versicherter in einem Bergbausanierungsbetrieb
nichtknappschaftliche Arbeiten verrichtet hat, der knappschaftlichen Rentenversicherung
zuzuordnen?
B 5 R 26/14 R
Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 2/12 R 382/11
Wird eine Verpflichtung der Bank zur Rücküberweisung der für Zeiträume nach dem Tode des
Berechtigten noch überwiesenen Rentenbezüge nach § 118 Abs 3 S 2 SGB 6 entgegen den
Vorgaben des § 118 Abs 3 S 3 SGB 6 bereits begründet, wenn zwar über den entsprechenden
Betrag bei Eingang der Rückforderung bereits anderweitig verfügt worden war, die Bank jedoch
schon vor Eingang dieser Rückforderung Kenntnis vom Tod des Rentenempfängers hatte?
B 5 RE 22/14 R (alt: B 12 R 10/14 R) Vorinstanz: LSG Schleswig, L 7 R 2/13
Zum Vorliegen bzw Fortbestehen eines Beschäftigungsverhältnisses unter den Voraussetzungen
einer Ruhensvereinbarung auf der Grundlage des § 11 des Tarifvertrages über sozialverträgliche
Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr im Rahmen der
Beurteilung des Vorliegens von Versicherungspflicht (hier: bei einer nicht erwerbsmäßig tätigen
Pflegeperson) in der gesetzlichen Rentenversicherung, die einhergeht mit der Freistellung des
Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung unter Gewährung einer verminderten monatlichen
Ausgleichszahlung statt Vergütung oder Lohn.
B 5 RE 1/15 R
Vorinstanz: LSG Schleswig, L 1 R 158/11
Erfordert die sozialhilferechtliche Rechtsprechung des BSG zur Gewährung von Leistungen für die
Vergangenheit eine von der ständigen Rechtsprechung abweichende Begründung des atypischen
Falls im Sinne des § 48 Abs 1 S 2 SGB 10 bei rückblickend eintretender bzw gesteigerter
Hilfebedürftigkeit?
B 5 RE 2/15 R
Vorinstanz: LSG Mainz, L 2 R 549/12
Ist hinsichtlich des Zeitpunkts der Fälligkeit von Beiträgen für Pflegepersonen vor Beginn des
Verwaltungsverfahrens, das zur (deklaratorischen) Feststellung der Versicherungs- und
Beitragspflicht führt, die Regelung des § 23 Abs 1 S 5 SGB 4 idF vom 25.9.1996 anzuwenden?
B 5 RE 3/15 R
Vorinstanz: LSG München, L 19 R 453/11
Zu den unterschiedlichen Auswirkungen der Differenzierung zwischen eintragungspflichtigen und
eintragungsfreien Handwerken auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
nach § 2 S 1 Nr 8 SGB 6.
B 5 RE 4/15 R
Vorinstanz: LSG München, L 14 R 775/12
Ist ein bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellter, zur Rechtsanwaltschaft zugelassener
Jurist, der unabhängig und eigenverantwortlich in konkreten fremden steuerrechtlichen
Angelegenheiten Rechtsdienstleistungen gegenüber fremden Dritten (Mandanten seines
Arbeitgebers) erbringt, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu
befreien?
B 5 RS 5/14 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 8 R 83/13
Ist Verpflegungsgeld, das ein Bediensteter der Zollverwaltung im Beitrittsgebiet während der
Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Zollverwaltung erhalten hat, als
tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt iS der §§ 6 Abs 1 S 1 und 8 Abs 1 S 2 AAÜG festzustellen?
B 5 RS 6/14 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 8 R 426/12
Ist Verpflegungsgeld, das ein Bediensteter der Zollverwaltung im Beitrittsgebiet während der
Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Zollverwaltung erhalten hat, als
tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt iS der §§ 6 Abs 1 S 1 und 8 Abs 1 S 2 AAÜG festzustellen?
Ist ein Reinigungszuschuss, den ein Bediensteter der Zollverwaltung im Beitrittsgebiet während der
Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Zollverwaltung erhalten hat, als
tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt iS der §§ 6 Abs 1 S 1 und 8 Abs 1 S 2 AAÜG festzustellen?
B 5 RS 7/14 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 8 R 476/12
Ist Verpflegungsgeld, das ein Bediensteter der Zollverwaltung im Beitrittsgebiet während der
Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Zollverwaltung erhalten hat, als
tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt iS der §§ 6 Abs 1 S 1 und 8 Abs 1 S 2 AAÜG festzustellen?
B 5 RS 8/14 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 8 R 26/13
Ist Verpflegungsgeld, das ein Bediensteter der Zollverwaltung im Beitrittsgebiet während der
Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Zollverwaltung erhalten hat, als
tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt iS der §§ 6 Abs 1 S 1 und 8 Abs 1 S 2 AAÜG festzustellen?
B 5 RS 1/15 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 2 R 224/13
Ist der Begriff der Zugehörigkeit in § 1 Abs 1 S 1 AAÜG in gleicher Weise auszulegen wie im
Rahmen der Vorschrift des § 5 Abs 1 S 1 AAÜG?