4. Senat - Bundessozialgericht

Bundessozialgericht
Anhängige Rechtsfragen des 4. Senats
Stand: 6. August 2015
B 4 AS 59/13 R
Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 7 AS 474/13
Zu den Voraussetzungen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 für
Unionsbürger.
B 4 AS 24/14 R
Vorinstanz: LSG Essen, L 6 AS 130/13
Zu den Voraussetzungen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 für
Unionsbürger.
B 4 AS 47/14 R
Vorinstanz: SG Altenburg, S 27 AS 4108/11
Werden Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage seit dem 1.1.2011 vom Regelbedarf
nach § 20 Abs 1 S 1 SGB 2 umfasst oder sind sie auch weiterhin als Kosten der Unterkunft und
Heizung nach § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 zu berücksichtigen?
B 4 AS 49/14 R
Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 6 AS 422/12
Können bei einem 60-jährigen Kläger Tilgungsraten für die Finanzierung eines zum Schonvermögen
zählenden selbst genutzten Hausgrundstückes gem § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 übernommen werden,
wenn die Resttilgung 18,7 % des Kaufpreises beträgt?
B 4 AS 2/15 R
Vorinstanz: LSG Chemnitz, L 2 AS 161/11
Zur Frage, ob Kinder getrennt lebender Eltern eigene Ansprüche auf Leistungen für Unterkunft und
Heizung haben während ihres Aufenthalts in der Wohnung eines nur umgangsberechtigten
Elternteils, der als Studierender dem Leistungsausschluss des § 7 Abs 5 SGB 2 unterliegt?
B 4 AS 12/15 R
Vorinstanz: LSG Halle, L 4 AS 777/13
Führt die Anwendung des § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 zu einer dauerhaften Deckelung der
Unterkunftskosten auf die bisher angemessenen Aufwendungen oder entfällt die
Begrenzungswirkung mit Zeitablauf bzw sind die gedeckelten Beträge zumindest zu dynamisieren?
B 4 AS 13/15 R
Vorinstanz: LSG Halle, L 4 AS 166/14
Führt die Anwendung des § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 zu einer dauerhaften Deckelung der
Unterkunftskosten auf die bisher angemessenen Aufwendungen oder entfällt die
Begrenzungswirkung mit Zeitablauf bzw sind die gedeckelten Beträge zumindest zu dynamisieren?
B 4 AS 14/15 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 20 AS 261/13
Zur Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch Aufrechnung mit 10 % des
maßgeblichen Regelbedarfs.
B 4 AS 16/15 R
Vorinstanz: LSG Essen, L 2 AS 1828/14
Zur Zulässigkeit der Berufung, wenn der Gegenstand eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB
10 den Wert von 750 Euro nicht übersteigt, aber Alg-II-Bewilligungsbescheide für mehrere
Bewilligungsabschnitte umfasst, die zusammen Leistungen für mehr als ein Jahr betreffen.
B 4 AS 17/15 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 29 AS 1501/11
Hat bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 eine
Saldierung von Gewinn und Verlust aus zwei verschiedenen Gewerbebetrieben zu erfolgen?
B 4 AS 18/15 R
Vorinstanz: LSG Halle, L 2 AS 955/12
Besteht der Anspruch auf einen Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB 2 weiterhin, wenn der
Arbeitgeber wegen einer zur Insolvenz führenden Zahlungsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt an den
geförderten Arbeitnehmer leistet?
B 4 AS 19/15 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 29 AS 3139/12
Ist die volle Anrechnung des Elterngeldes auf die Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende bei fehlendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt nach § 11 Abs 1 S 1
SGB 2 iVm § 10 Abs 5 S 2 BEEG mit Verfassungsrecht vereinbar?
B 4 AS 22/15 R
Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 18 AS 713/13
Zur Anerkennung einer Heizkostennachforderung als Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22
Abs 1 S 1 SGB 2, wenn in dem Jahr, auf das sich die Abrechnung bezieht, Leistungen für die
Unterkunft, nicht aber für die Heizkosten über den angemessenen Betrag hinaus gewährt wurden.
B 4 AS 25/15 R
Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 9 AS 417/13
Ist die Berücksichtigung des Elterngeldes als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeld
II, wenn das Elterngeld aus Gründen des § 2 Abs 4 S 2 BEEG in Höhe des Mindestbetrags von 300
Euro ausgezahlt wird, mit Verfassungsrecht vereinbar?
B 4 AS 27/15 R
Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 1 AS 5146/13
Bemisst sich der Zuschuss zu den Unterkunftskosten für Auszubildende auch nach der neuen
Rechtslage gem § 27 Abs 3 SGB 2 idF der Bekanntmachung vom 13.5.2011 (BGBl I, 850) nach
dem ungedeckten Unterkunftsbedarf iS des SGB 2, unter Berücksichtigung von erzieltem
Einkommen einschließlich der Ausbildungsförderungsleistung, begrenzt durch die Differenz
zwischen dem Unterkunftsbedarf nach dem SGB 2 und dem in der Ausbildungsförderungsleistung
enthaltenen Unterkunftsanteil, wie es vom BSG nach der Rechtslage gem § 22 Abs 7 SGB 2 idF
des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung vom 20.7.2006 (BGBl I, 1706) entwickelt
worden ist (Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 69/09 R = SozR 4-4200 § 22 Nr 32)?
Wie bemisst sich der Unterkunftsbedarf nach § 27 Abs 3 SGB 2, wenn der Auszubildende in einer
Bedarfsgemeinschaft lebt?
B 4 KG 2/14 R
Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 15 BK 1/13
Ist die volle Anrechnung des Elterngeldes bei der Einkommensberechnung nach § 6a BKGG 1996
iVm § 11 SGB 2 bei fehlendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt (§ 10 Abs 5 BEEG)
mit Verfassungsrecht vereinbar?