6. Senat - Bundessozialgericht

Bundessozialgericht
Anhängige Rechtsfragen des 6. Senats
Stand: 6. August 2015
B 6 KA 33/14 R
Vorinstanz: SG Hamburg, S 27 KA 151/11
Verstößt die Regelung im Rahmen eines Honorarverteilungsmaßstabes gegen höherrangiges
Recht, wenn die für die Leistungen und Kostenerstattungen im Laborbereich nach den Vergütungen
verfügbaren Mittel des Vergütungsvolumens quotiert werden?
B 6 KA 34/14 R
Vorinstanz: SG Hamburg, S 27 KA 152/11
Ist eine Quotierung von Laborleistungen durch einen Honorarverteilungsmaßstab bei
Laborgemeinschaften im Hinblick auf die Kostenerstattungsregelung des Abschn 32.2 Nr 1 S 2 EBM
(juris: EBM-Ä 2008) zulässig?
B 6 KA 35/14 R
Vorinstanz: SG Potsdam, S 1 KA 57/10
Findet die Regelung des § 106 Abs 5c SGB 5 auch dann Anwendung, wenn es einer
Kassenärztlichen Vereinigung nicht mehr möglich ist, den auf sie übergegangenen Anspruch gegen
den Vertragsarzt wegen Einstellung der vertragsärztlichen Tätigkeit geltend zu machen?
B 6 KA 36/14 R
Vorinstanz: LSG Schleswig, L 4 KA 35/11
Ist eine Kassenärztliche Vereinigung berechtigt, Honorarbescheide nachträglich pauschal zu
korrigieren, wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse für die Verteilung des Honorarvolumens,
welches insgesamt für die Verteilung zur Verfügung stand, aufgrund einer Nachvergütung für
psychotherapeutische Leistungen ändern?
B 6 KA 37/14 R
Vorinstanz: LSG Mainz, L 7 KA 27/13
Reichen für die Ermächtigung zur vertragsärztlichen Tätigkeit in einer Zweigpraxis (hier: Facharzt für
Nuklearmedizin) minimale für die Versicherten kaum spürbare Veränderungen hinsichtlich des
Ausmaßes der Verbesserung der Versorgung aus?
B 6 KA 38/14 R
Vorinstanz: SG Hamburg, S 27 KA 76/14
Verstößt die Umwandlung einer angestellten Arztstelle in eine Zulassung allein mit dem Ziel, diese
sofort wieder unter Verzicht auf die Zulassung in eine Angestelltenstelle in einem anderen
Medizinischen Versorgungszentrum umzuwandeln, gegen höherrangiges Recht?
B 6 KA 39/14 R
Vorinstanz: SG Düsseldorf, S 14 KA 434/10
Ist die Beschränkung der Abrechenbarkeit der Kostenpauschale nach Nr 40100 EBM (juris: EBM-Ä
2008) durch die Partner des Bundesmantelvertrags ab dem 1.4.2009, wonach diese in den Fällen
nicht mehr angesetzt werden kann, in denen auch Gebührenordnungspositionen der Abschnitte
32.2.1 bis 32.2.7 EBM-Ä 2008 (Allgemeinlabor) abgerechnet werden, rechtmäßig?
B 6 KA 40/14 R
Vorinstanz: LSG Essen, L 11 KA 99/12
Ist ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassener oder auch ermächtigter Arzt bzw ein
entsprechend berechtigtes MVZ befugt, die Erteilung einer auf Anl 9.1 § 11 Abs 3 BMV-Ä
beruhenden Ermächtigung anzufechten?
B 6 KA 41/14 R
Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 3 KA 119/11
Ist ein seit Jahrzehnten in seinem Fachgebiet tätiger Facharzt für Psychotherapeutische Medizin zur
persönlichen Teilnahme am Notfalldienst geeignet?
Welche Folgerungen ergeben sich aus einer (ggf) fehlenden Eignung?
Hat eine Vertreterbestellung durch den Arzt selbst oder durch die KÄV zu erfolgen?
B 6 KA 42/14 R
Vorinstanz: SG Düsseldorf, S 14 KA 79/13
Verstößt die Beschränkung der Abrechenbarkeit der Gebührenordnungsposition 06225 EBM-Ä 2008
mit Beschluss des Bewertungsausschusses vom 31.8.2011 auf ausschließlich konservativ tätige
Augenärzte gegen höherrangiges Recht?
B 6 KA 43/14 R
Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 3 KA 33/12
Ist ein Vertragsarzt oder eine Berufsausübungsgemeinschaft gegenüber der Erteilung einer
Dialysegenehmigung durch eine Kassenärztliche Vereinigung drittanfechtungsberechtigt?
Sind bei der Genehmigung einer Dialysepraxis nach § 6 Abs 3 der Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV-Ä durch
eine Kassenärztliche Vereinigung auch Anzeichen für Versorgungsmängel in der bestehenden
Dialysepraxis zu berücksichtigen?
B 6 KA 44/14 R
Vorinstanz: SG Dresden, S 18 KA 167/11
Verstößt die Regelung im Rahmen eines Honorarverteilungsvertrages, wonach laboranalytische
Leistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche
Leistungen (juris: EBM-Ä) sowie die übrigen kurativen Leistungen (hier: humangenetische
Leistungen der DNA-Amplifikation nach Nr. 11321 EBM-Ä) quotiert werden, gegen die Vorgaben
des Bewertungsausschusses in seiner 218. Sitzung vom 26.3.2010 bzw gegen höherrangiges
Recht?
B 6 KA 45/14 R
Vorinstanz: LSG Schleswig, L 4 KA 13/12
Sind die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Anwendung einer vierjährigen
Ausschlussfrist für die Richtgrößenprüfung auch auf die nunmehr gesetzlich geregelte zweijährige
Ausschlussfrist in § 106 Abs 2 S 2 SGB 5 in der Fassung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
vom 26.3.2007 (BGBl I 2007, 378) anzuwenden?
B 6 KA 46/14 R
Vorinstanz: LSG Hamburg, L 5 KA 28/11
Zur Frage der Nichtigkeit einer im Quartal I/2005 gültigen Honorarverteilungsvereinbarung als
öffentlich-rechtlicher Vertrag, wenn zwingend erforderliche Vorgaben des Bewertungsausschusses
nicht vorlagen.
B 6 KA 47/14 R
Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 4 KA 3/13
Ist der Ausschluss der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten von der Abrechnung der Gebührenordnungsposition 01102 EBM-Ä
2008 (Aufwandserstattung für die Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen
7:00 und 14:00 Uhr) verfassungswidrig?
B 6 KA 2/15 R (alt: B 3 KR 11/15 R) Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 4 KR 244/10
Ist eine Krankenkasse berechtigt, einen Individualrabattvertrag mit einem dentaltechnischen Labor
abzuschließen?
B 6 KA 3/15 R
Vorinstanz: LSG München, L 12 KA 98/12
Verstößt ein Arzt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er ein Arzneimittel als Rezeptur von der
Apotheke anfordert, statt es in seiner Praxis (zB durch Einbringung in eine Kochsalzlösung) zur
Anwendung am Patienten gebrauchsfertig zu machen?
B 6 KA 4/15 R
Vorinstanz: LSG Hamburg, L 5 KA 76/13 WA
Zur Frage, ob Honorarverteilungsregelungen für die Quartale III/2004 bis I/2005 unter
Berücksichtigung der Vorgaben im Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004
deshalb gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstoßen und damit rechtwidrig
sind, weil sie unterdurchschnittlich kleinen Praxen keine ausreichende Möglichkeit bieten, den
Durchschnitt der Fachgruppe zu erreichen.
B 6 KA 5/15 R
Vorinstanz: LSG Celle-Bremen, L 3 KA 127/11
Steht einer Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag auch nach der Neufassung von § 20 Abs 1
S 1 Ärzte-ZV mit Wirkung vom 1.1.2012 durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
vom 22.12.2011 (BGBl I 2011, 2983) entgegen, dass der Arzt außerdem einer Beschäftigung
nachgeht, die gemeinsam mit der vertragsärztlichen Tätigkeit zu wöchentlichen Arbeitszeiten von
mehr als 52 Stunden führt?
B 6 KA 6/15 R
Vorinstanz: LSG München, L 12 KA 30/13
Darf die Ermächtigung eines Sozialpädiatrischen Zentrums gem § 119 SGB 5 mit einem sog
Facharztfilter (Überweisungsfilter) versehen werden?
B 6 KA 7/15 R
Vorinstanz: LSG Mainz, L 7 KA 24/14
Ist bei der Prüfung, ob die Wahrnehmung des Bereitschaftsdienstes durch einen Vertreter auf
eigene Kosten zumutbar ist, bei einem zur vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen
Versorgung zugelassenen Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie auch das Honorar aus
der vertragszahnärztlichen Tätigkeit zu berücksichtigen?
B 6 KA 8/15 R
Vorinstanz: SG Dresden, S 18 KA 101/13
Verbleibt aufgrund der Neuregelung der Abrechnungsprüfung durch § 106a SGB 5 für die
bundesmantelvertraglichen Vorschriften über den Ausgleich eines sog sonstigen Schadens noch ein
Anwendungsbereich?
B 6 KA 9/15 R
Vorinstanz: LSG München, L 12 KA 57/13
Ist für die Existenz einer fortführungsfähigen Praxis auch dann auf den Zeitpunkt des Antrags auf
Ausschreibung des Praxissitzes abzustellen, wenn zuvor bereits zwei Anträge auf Ausschreibung
zurückgenommen wurden, obwohl Bewerbungen vorlagen?
B 6 KA 10/15 R
Vorinstanz: LSG Mainz, L 7 KA 22/13
Ist die Beschränkung der Abrechenbarkeit der Kostenpauschale nach Nr 40100 EBM (juris: EBM-Ä
2008) durch die Partner des Bundesmantelvertrags ab dem 1.4.2009, wonach diese in den Fällen
nicht mehr angesetzt werden kann, in denen auch Gebührenordnungspositionen der Abschnitte
32.2.1 bis 32.2.7 EBM-Ä 2008 (Allgemeinlabor) abgerechnet werden, rechtmäßig?
B 6 KA 11/15 R
Vorinstanz: SG Dresden, S 18 KA 118/11
Ist eine Quotierung von Laborleistungen durch einen Honorarverteilungsmaßstab bei
Laborgemeinschaften im Hinblick auf die Kostenerstattungsregelung der Abschnitte 32.2 und 32.3
EBM (juris: EBM-Ä 2008) zulässig?
B 6 KA 12/15 R
Vorinstanz: SG Dresden, S 18 KA 180/11
Ist eine Quotierung von Laborleistungen durch einen Honorarverteilungsmaßstab bei
Laborgemeinschaften im Hinblick auf die Kostenerstattungsregelung der Abschnitte 32.2 und 32.3
EBM (juris: EBM-Ä 2008) zulässig?
B 6 KA 13/15 R
Vorinstanz: LSG Essen, L 11 KA 36/11
Sind Leistungen nach den Ziffern 25310 und 25340 EBM-Ä (juris: EBM-Ä 2008) für einen Facharzt
für diagnostische Radiologie wegen Fachfremdheit nicht abrechnungsfähig?
B 6 KA 14/15 R
Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 4 KA 73/13
Berechtigt § 17 Abs 1 S 5 EKV-Z zum endgültigen Einbehalt geltend gemachter Forderungen bei
Versäumung der dort genannten Fristen?
B 6 KA 15/15 R
Vorinstanz: SG Potsdam, S 1 KA 46/14
Ist eine Krankenkasse berechtigt, den gegenüber einem einzelnen Vertragsarzt festgestellten
Regress aus einer Richtgrößenprüfung von der Gesamtvergütung auch dann einzubehalten, wenn
es der betreffenden Kassenärztlichen Vereinigung nicht mehr möglich ist, den auf sie
übergegangenen Anspruch gegen den Vertragsarzt geltend zu machen und darf sie die von einer
Kassenärztlichen Vereinigung aufgrund bundesmantelvertraglicher Bestimmungen angebotene
Abtretungserklärung ablehnen?
B 6 KA 16/15 R
Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 4 KA 30/14
Liegt ein einheitlicher Behandlungsfall im Sinne des Splittingverbots vor, wenn ein Versicherter in
einem Quartal sowohl in der vertragsärztlichen Einzelpraxis eines MKG-Chirurgen als auch in der
vertragszahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft, der dieser MKG-Chirurg angehört, behandelt
wird?
B 6 KA 17/15 R
Vorinstanz: LSG Darmstadt, L 4 KA 42/14
Liegt ein einheitlicher Behandlungsfall im Sinne des Splittingverbots vor, wenn ein Versicherter in
einem Quartal sowohl in der vertragsärztlichen Einzelpraxis eines MKG-Chirurgen als auch in der
vertragszahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft, der dieser MKG-Chirurg angehört, behandelt
wird?
B 6 KA 18/15 R
Vorinstanz: LSG München, L 12 KA 21/11
Sind Arztgruppen, die nicht mehr nach der Weiterbildungsordnung zulassungsfähig sind, von dem
Geltungsbereich der Beschlüsse des (Erweiterten) Bewertungsausschusses ausgenommen, wenn
sie in diesen nicht explizit als Arztgruppe genannt sind?
B 6 KA 19/15 R
Vorinstanz: LSG München, L 12 KA 44/14
Steht einer Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag auch nach der Neufassung von § 20 Abs 1
S 1 Ärzte-ZV mit Wirkung vom 1.1.2012 durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
vom 22.12.2011 (BGBl I 2011, 2983) entgegen, dass der Arzt außerdem einer Vollzeitbeschäftigung
als Ordinarius und Chefarzt eines Universitätsklinikums nachgeht?
B 6 KA 20/15 R (alt: B 6 KA 41/11 R) Vorinstanz: LSG Saarbrücken, L 3 KA 9/13 ZVW
Zur Anfechtungsberechtigung einer Berufsausübungsgemeinschaft gegen die Genehmigung eines
besonderen Versorgungsauftrags für die Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten für
einen Dritten im Wege einer Konkurrentenklage im Hinblick auf eine Beschwer durch die mangelnde
Auslastung der Praxis.
B 6 KA 21/15 R
Vorinstanz: LSG München, L 12 KA 31/14
Ist eine Nachbesetzung nach § 103 Abs 4a S 3 SGB 5 auf den Umfang einer Teilzeitanstellung des
ausscheidenden Arztes beschränkt, auch wenn dieser ursprünglich auf eine Vollzulassung
verzichtet hat?
B 6 KA 22/15 R
Vorinstanz: LSG Hamburg, L 5 KA 1/14
Kann sich eine Krankenkasse im Streit um die Anschubfinanzierung nach § 140d Abs 1 S 1 SGB 5
in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung darauf berufen, jedenfalls einer der geschlossenen
Verträge zur integrierten Versorgung trage den gesamten Einbehalt?
B 6 KA 23/15 R
Vorinstanz: LSG Hamburg, L 5 KA 60/13
Sind Krankenkassen aufgrund der Vorschrift des § 140d Abs 1 S 8 SGB 5 iVm § 140d Abs 1 S 4
SGB 5 in der jeweiligen Fassung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes - GKV-WSG vom
26.3.2007 verpflichtet gewesen, alle Geldmittel, die sie im Wege des § 140d Abs 1 S 1 SGB 5
einbehalten hatten, an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung auszuzahlen, wenn sie deren
Verwendung nicht bis zum 31.3.2009 dargestellt hatten?
Kann sich eine Krankenkasse im Streit um die Berechtigung zum Einbehalt nach § 140d Abs 1 S 1
SGB 5 idF des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes - VÄndG vom 22.12.2006 darauf berufen,
bereits einer der von ihr geschlossenen Verträge trage den gesamten Einbehalt?
B 6 KA 24/15 R
Vorinstanz: LSG München, L 12 KA 66/14
Ist das am 21.9.2012 im Bundesanzeiger (BAnz AT 21.09.2012 B4) veröffentlichte prozedurale
Entscheidungsmoratorium des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 6.9.2012 rechtmäßig?