AHKM 0299 - IHK Südlicher Oberrhein

Außen
Handels
Kurz
Mitteilungen
05.2015
AHKM-AKTUELL
Frankreich bleibt Deutschlands wichtigster Handelspartner
Das Statistische Bundesamt hat im April das vorläufige Ergebnis der deutschen Außenhandelsstatistik 2014 vorgestellt. Wichtigster Handelspartner war demnach erneut unser Nachbarland Frankreich, bilateral wurden insgesamt Waren im Wert von 169,4 Milliarden Euro
gehandelt (Im- und Export). Das Land belegt die Nummer 1 bei den Ausfuhren aus Deutschland und ist an 3. Stelle hinter den Niederlanden und der Volksrepublik China bei den Einfuhren.
Insgesamt hat der deutsche Außenhandel damit im Vergleich zu 2013 wieder deutlich zugelegt, beim Export um 3,7% und importseitig um 2,1% und lag übertraf damit die bisherigen
Höchstwerte aus dem Jahr 2012.
Mit welchen Länder gehandelt wurde, oder welche Produkte die „Top-Seller“ im Export waren, all diese Informationen bereitet das Statistische Bundesamt auf und stellt diese im Internet zur Verfügung. Dabei begegnen dem interessierten Leser nicht nur Zahlen und Tabellen, der „Atlas der Außenhandelsstatistik“ zum Beispiel zeigt in Kartenansicht auf anschauliche Weise die Handelsbeziehungen Deutschlands weltweit - die ganze Welt auf einen Blick.
Informationen unter:
www.destatis.de -> Zahlen & Fakten -> Außenhandel
.
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Sitz und Hauptstelle: Schnewlinstr. 11–13 | 79098 Freiburg | Postfach 860 | 79008 Freiburg
Tel. (07 61) 38 58-0 | Fax (07 61) 38 58-2 22 | E-Mail: [email protected] | www.suedlicher-oberrhein.ihk.de
Hauptgeschäftsstelle: Lotzbeckstr. 31 | 77933 Lahr | Postfach 1547 | 77905 Lahr
Tel. (0 78 21) 27 03-0 | Fax (0 78 21) 27 03-7 77 | E-Mail: [email protected] | www.suedlicher-oberrhein.ihk.de e
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AHKM
INHALTSVERZEICHNIS
AKTUELLE HINWEISE
Deutsche Energieeffizienz in Asien
TTIP - Textvorschlag zur Regulatorischen Zusammenarbeit veröffentlicht
Fortschritt in der 10. Verhandlungsrunde zum EU-Japan-Abkommen
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RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
Ausfuhrverfahren - Anerkennung von Alternativnachweisen
Vorlage des Ausfuhrbegleitdokuments bei der Ausgangszollstelle
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur - Hilfe bei der Einreihung
Zollkodex der EU: Detailregelungen verschieben sich
Einfuhr aus Entwicklungsländern: Einführung des Registrierten Exporteurs (REX) verschoben
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LÄNDERINFORMATIONEN
Ägypten: Mehr Verwaltungsaufwand bei Abschreibungen / Reduzierte Umsatzsteuer bei Erwerb
Brasilien: Neue Zivilprozessordnung ab März 2016 / Gerichtsverfahren sollen beschleunigt werden
China: CCC-Zertifizierung von Automobilkomponenten
China: Neue Free Trade Zones eröffnet
Indien: EBiz Portal: Elektronischer One-Stop-Shop soll Unternehmensgründung vereinfachen
Indien: “Tax filing notices” des Indian Finance Ministry’s
USA: Aufschwung der US-Wirtschaft geht 2015 weiter
USA: Beste Bedingungen für Start-ups
Saudi-Arabien: Einfuhr von medizinischen Produkten und Geräten
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IM BLICKPUNKT
5 Fragen an…
Termine & Fristen
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VERANSTALTUNGEN
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TERMINE ZUR AUßENWIRTSCHAFT ANDERER ORGANISATIONEN
Malaysia: Symposium und Business Matching für Europäische KMUs in der Bauwirtschaft
Enterprise European Network Argentinien – Brokerage Event IKT-Sektor
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MESSE
Einladung zur „Tokyo International Industry Exhibition“
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AHKM
AKTUELLE HINWEISE
AKTUELLE HINWEISE
Deutsche Energieeffizienz in Asien
Das Thema „Energieeffizienz in Gebäuden“ gewinnt in ausgewählten asiatischen Märkten zunehmend an Bedeutung und bietet deutschen Unternehmen großes Potenzial. Als vielversprechende Exportdestinationen gelten
dabei China, Japan, Singapur und Thailand. Im Rahmen der Exportinitiative Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) können deutsche Unternehmen an verschiedenen Informationsveranstaltungen teilnehmen sowie auf geförderten Delegationsreisen die Märkte und Möglichkeiten persönlich kennenlernen:
Japan: Energieeffizienz in Gebäuden
Informationsveranstaltung am 22. Mai 2015 auf der Clean Energy Building, Messe Stuttgart und AHKGeschäftsreise nach Tokio vom 14.-18. September 2015.
Südostasien: Energieeffizienz in Gebäuden – Singapur und Thailand im Fokus
Informationsveranstaltung am 09. Juni 2015 in Leipzig und AHK-Geschäftsreisen nach Singapur (02.-05. November 2015) und Bangkok (Anfang 2016).
China: Energieeffizienz in Gebäuden
Informationsveranstaltung am 22. Juni 2015 in Ludwigshafen und AHK-Geschäftsreisen nach Shanghai (26.-28.
Oktober 2015) und Peking (24.-27. November 2015).
Weitere Informationen:
www.efficiency-from-germany.info
www.oav.de
TTIP - Textvorschlag zur Regulatorischen Zusammenarbeit veröffentlicht
Einer der Themenblöcke im Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) ist die Regulatorische Zusammenarbeit, wobei über Vereinfachungen in Zulassungsfragen, Anerkennung von Standards u.ä. verhandelt wird. Im
Rahmen der Transparenz-Initiative zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) hat die EU-Kommission
nun am 4. Mai 2015 einen aktuellen Textvorschlag zum Abschnitt „Regulatorische Zusammenarbeit“ veröffentlicht, auf dessen Grundlage in der 9. Verhandlungsrunde vom 20. Bis 24. April in New York verhandelt wurde:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1300
Fortschritt in der 10. Verhandlungsrunde zum EU-Japan-Abkommen
(DIHK BRU) Nach Ende der 10. Verhandlungsrunde zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan,
die vom 22. bis zum 29.4. in Tokio statt-fand, hob die EU die konstruktive, flexible und lösungsorientierte Atmosphäre der Gespräche hervor. Laut EU sind im Rahmen des 23. EU-Japan Gipfels am 29.5. weitere positive Signale für das Abkommen zu erwarten. Die 11. Verhandlungsrunde soll noch vor der Sommerpause in Brüssel
stattfinden. Die Verhandlungen zu einem umfassenden Ab-kommen laufen seit April 2013.
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AHKM
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
Ausfuhrverfahren - Anerkennung von Alternativnachweisen
(VSF) Vor dem Hintergrund, dass steuerliche Belege auch auf elektronischem Wege übermittelt werden können
und an die Anerkennung von Alternativnachweisen im zollrechtlichen Ausfuhrverfahren keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an steuerliche Belege, ist die elektronische Vorlage von Spediteurbescheinigungen zur
Anerkennung als Alternativnachweis im zollrechtlichen Ausfuhrverfahren ab sofort zulässig.
Vorlage des Ausfuhrbegleitdokuments bei der Ausgangszollstelle
(VSF A 06 10) Die Dienstvorschrift der Zollverwaltung zur Ausfuhr und Wiederausfuhr wurde aktualisiert, u.a. im
Bezug auf die Vorlage des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) bei der Ausgangszollstelle. Für Ausfuhrsendungen,
die aus mehreren Warenpositionen bestehen, kann gemäß Verwaltungsabsprache der Mitgliedsstaaten anstelle
der Liste der Positionen eine Ladeliste verwendet werden. Zu Inhalten und Gestaltung der Ladeliste hat die Zollverwaltung ein Merkblatt erstellt. Die Verwendung von Ladelisten kann formlos beim zuständigen HZW beantragt
werden.
In Fällen, in denen der gesamte Ausfuhrvorgang in Deutschland erfolgt, kann auf die Vorlage des ABD verzichtet
werden, sofern die MRN auf andere Weise mitgeteilt wird. In diesen Fällen bedarf es auch keine Ladeliste.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur - Hilfe bei der Einreihung
Alle Waren, die in der Europäischen Union dem Zoll angemeldet werden, ob Einfuhr oder Ausfuhr, müssen im
Warenverzeichnis „eingereiht“ werden. Dabei ist es oft nicht einfach, die richtige Nummer zu ermitteln. Auf
Grundlage des von der Weltzollorganisation herausgegebenen „Harmonisierten Systems“ (HS-Code), das 6 Ziffern hat, baut die „Kombinierte Nomenklatur“ der EU auf. Hierzu werden jährlich aktualisierte Erläuterungen herausgegeben, die eine wertvolle Hilfe beim Auffinden der korrekten Warennummer geben. Die Erläuterungen
2015 sind im Amtsblatt der EU erschienen, weitere Informationen zur Warenummer sowie den aktuellen Erläuterungen finden Sie auf unserer Homepage unter Dok. Nr. 119843
Zollkodex der EU: Detailregelungen verschieben sich
Die Detailregelungen zum neuen EU-Zollrecht sollten im Mail 2015 fertiggestellt sein. Diese Detailregelungen
(delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte) werden gerade in der vierten Fassung verhandelt. Es
muss nach Angaben aus Verhandlungskreisen noch eine fünfte Fassung geben. Diese wird frühestens im Juli,
spätestens im September 2015 vorliegen. An der Anwendbarkeit des neuen EU-Zollrechts ab 1. Mai 2016 ändert
sich dadurch nichts.
Einfuhr aus Entwicklungsländern: Einführung des Registrierten Exporteurs (REX) verschoben
(IHK Region Stuttgart) Bei der Einfuhr in die EU erhalten Entwicklungsländer Zollvergünstigungen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Ursprungszeugnisses (UZ) Form A, das den Ursprung der Ware bescheinigt. Künftig
soll das UZ Form A durch eine Eigenerklärung des Ausführers ersetzt werden. Die Eigenerklärung dürfen nur
registrierte Exporteure (REX) abgeben. Es war vorgesehen, bis zum 1. Januar 2017 ein elektronisches System
registrierter Ausführer einzurichten („REX-System“). Da die betroffenen Entwicklungsländer vom Zeitplan überfordert sind, wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/428 vom 10. März 2015 Übergangsmaßnahmen und eine schrittweise Einführung bis zum 31. Dezember 2019 mit einem möglichen Verlängerungszeitraum
von sechs Monaten eingeführt.
Ab dem 30. Juni 2020 kommen Sendungen mit Ursprungserzeugnissen im Gesamtwert von mehr als 6.000 Euro
nur dann für eine APS-Zollpräferenzbehandlung in Betracht, wenn ihnen eine von einem registrierten Ausführer
ausgefertigte Erklärung zum Ursprung beigefügt ist.
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AHKM
LÄNDERINFORMATIONEN
LÄNDERINFORMATIONEN
Wir liefern Ihnen nachfolgend eine Auswahl von Kurzberichten. Zu den gekennzeichneten Berichten der gtai
können Sie kostenlos bei der Redaktion ein umfangreicheres Dokument mit Hintergrundinformationen und Kontaktadressen beziehen.
Ägypten: Mehr Verwaltungsaufwand bei Abschreibungen / Reduzierte Umsatzsteuer bei Erwerb
(gtai) Aus dem ägyptischen Steuerrecht gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Zunächst die Schlechte:
Vor der Änderung des ägyptischen Ertragssteuergesetzes (äErStG) wurden von den Kosten für Produktionsgüter
und Maschinen zum Zwecke der Abschreibung 30 Prozent abgezogen – dieser Abzug geschah automatisch (Art.
27 äErStG – alte Fassung). Seit Mitte März 2015 müssen Steuerpflichtige hierfür einen Antrag stellen (Art. 27
Abs. 1 äErStG). Stellt er diesen Antrag nicht, verweist Art. 27 Abs. 3 äErStG auf die Art. 25 und 26 äErStG. Daraus folgt: von eingekauften Produktionsgütern werden nur noch 25 Prozent abgezogen (Art. 25 Nr. 3 b) äErStG),
dementsprechend wächst die Bemessungsgrundlage und schließlich die Steuerlast.
Die gute Nachricht kommt aus dem Umsatzsteuerrecht und steht auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von
Produktionsgütern und Maschinen: Der ägyptische Gesetzgeber hat Art. 3 des ägyptischen Umsatzsteuergesetz
um einen neuen Absatz 3 ergänzt. Anstelle von vormals 10 Prozent besteuert der Fiskus den Einkauf von o.g.
Waren nur noch mit 5 Prozent.
Weitere Informationen: Sherif Rohayem, Tel.: 0228/24993-367, E-Mail: [email protected], Internet:
www.gtai.de/recht.
Brasilien: Neue Zivilprozessordnung ab März 2016 / Gerichtsverfahren sollen beschleunigt werden
(gtai) Nach über 40 Jahren wird in Brasilien im März 2016 eine neue Zivilprozessordnung in Kraft treten. Die aus
dem Jahr 1973 stammende Zivilprozessordnung (Lei 5.869/1973) wird dann durch die im Dezember 2014 verabschiedete Zivilprozessordnung (Lei 13.105/2015) abgelöst. Lange Verfahrensdauern, bedingt durch Überlastung
der Gerichte und komplexe Verfahrensvorschriften, sowie die Möglichkeit der Parteien, Verfahren in die Länge zu
ziehen, führten zur umfassenden Überarbeitung der noch geltenden Prozessvorschriften. Folgende Änderungen
sehen die neuen Regelungen u.a. vor:

Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Vorschaltung eines Schlichtungsverfahrens;

Verhandlungen anhängiger Verfahren in chronologischer Reihenfolge;

Teilnahme an mündlichen Verhandlungen durch Videokonferenz;

Einführung einer Strafgebühr für die Partei, die Anträge mit dem alleinigen Zweck der Verfahrensverschleppung stellt;

Möglichkeit der Umwandlung einer Einzelklage in eine Sammelklage, sofern eine Vielzahl von Menschen in
gleicher Weise von dem betreffenden Sachverhalt betroffen ist;

Entscheidungen der obersten Gerichte sollen für untere Instanzen richtungsweisende Bedeutung haben.
Die neue Zivilprozessordnung wurde am 17.3.2015 im brasilianischen Amtsblatt „Diário Oficial da União“ veröffentlicht und wird am 17.3.2016 in Kraft treten (siehe Art. 1045 Lei 13.105/2015).
Weitere Informationen: Corinna Päffgen, Tel.: 0228/24993-353, E-Mail: [email protected], Internet:
www.gtai.de/recht.
China: CCC-Zertifizierung von Automobilkomponenten
(China Telegramm) Seit dem 1. Januar 2015 sind durch die chinesischen Zertifizierungsbehörden CQC (China
Quality Certification Centre) und CCAP (China Certification Centre for Automotive Products) eigene Durchführungsbestimmungen für die CCC-Zertifizierung von Interieurbauteilen im Automobilbereich veröffentlicht. Diese
neuen Richtlinien besagen, dass Interieurbauteile im Fahrer-, Fahrgast-, und Kofferraumbereich zum CCC-
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LÄNDERINFORMATIONEN
Zertifizierungsumfang gehören. Zusätzlich müssen bestimmte Produkte, die im Motorraum verbaut werden,
ebenfalls eine CCC-Zertifizierung aufweisen, bevor sie auf dem chinesischen Markt vertrieben oder verbaut werden können. (MPR China Certification GmbH)
China: Neue Free Trade Zones eröffnet
(gtai) Am 21.4.15 hat die VR China drei neue, am Vorbild der Shanghai Free Trade Zone (FTZ) ausgerichtete
Freihandelszonen eröffnet. In Tianjin, Guangdong und Fujian können ausländische Unternehmen von nun an
unter - im Vergleich zu sonstigen chinesischen Vorgaben - liberalisierten Bedingungen investieren.
Ob eine ausländische Investition zulässig ist oder nicht, richtet sich in allen drei FTZ nach einer einheitlichen
Negative Investment List. Diese bestimmt diejenigen Investitionsbereiche, die ausländischen Investoren nicht
oder nur eingeschränkt zugänglich sind. Nach der Investment List unterfallen 119 Tätigkeitsbereiche aus 49
Branchen einem Sonderregime. Investoren erhoffen sich insbesondere weitergehende Liberalisierungen im Finanzsektor.
Die Errichtung der neuen Freihandelszonen sowie der Erlass der einheitlichen Negative Investment List ist ein
weiterer Schritt in Richtung des Umbaus des chinesischen Investitionsregimes, welches voraussichtlich 2017 mit
dem Erlass eines einheitlichen Investitionsgesetzes abgeschlossen werden soll.
Indien: EBiz Portal: Elektronischer One-Stop-Shop soll Unternehmensgründung vereinfachen
(gtai) Am 19.2.2015 hat das Department of Industrial Policy and Promotion sein neues Governmentto Business
(G2B) - Portal eBiz online gestellt. Das Portal ist als elektronischer One-Stop-Shop für die Gründung von Unternehmen konzipiert und soll nach seiner endgültigen Fertigstellung die Arbeit der Vielzahl der beteiligten Behörden zentralisieren. Bislang können fünfzehn Registrierungsschritte von acht verschiedenen Registrierungsbehörden über das Portal abgewickelt werden; hierzu zählen beispielsweise die Ausgabe der Director Identification
Number des Ministry of Corporate Affairs oder die Beantragung einer Permanent Account Number, die bislang
über das Central Board of Direct Taxes erfolgen musste.
Das Angebot des Unternehmensgründungsportals soll Schritt für Schritt erweitert werden und in Zukunft auch
Registrierungsbehörden der einzelnen Bundesstaaten integrieren. Registrierte Unternehmen können über eBiz
Dokumente und Antragsformulare herunterladen und einreichen und den Status und Verlauf des Antragsverfahrens verfolgen. Zudem ermittelt der eBiz -License and Permit Information Wizard die auf Branche und Tätigkeitsbereich abgestimmten erforderlichen Registrierungsschritte und verlinkt auf zuständige Behörden sowie weitergehende Informationen.
http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/rechtaktuell,did=1188224.html
Indien: “Tax filing notices” des Indian Finance Ministry’s
Die indischen Steuerbehörden haben in den letzten Wochen verstärkt ausländische Unternehmen hinsichtlich
der Abgabe einer Steuererklärung in Indien angeschrieben. Vorwiegend betroffen sind Unternehmen, die über
eine Permanent Account Number in Indien registriert sind und bislang keine Steuererklärung in Indien abgegeben haben.
Falls Sie eine Aufforderung zu der Abgabe einer Steuererklärung vom Office of the Deputy Commissioner of Income Tax erhalten haben und Fragen dazu haben, können Sie die AHK Indien in Mumbai, Frau Mira Dalvi Tel.:
+91-22-66652121 / 143, EMail: [email protected] kontaktieren.
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AHKM
LÄNDERINFORMATIONEN
USA: Aufschwung der US-Wirtschaft geht 2015 weiter
Der US-Wirtschaftsaufschwung nach dem Ende der Finanzkrise geht im Sommer 2015 bereits in sein siebtes
Jahr. Auch wenn die Konjunktur in den USA während des strengen Winters 2014/15 etwas nachgelassen hat,
besteht kein Anlass zu Pessimismus. Viele Ökonomen rechneten zu Beginn des 2. Quartals für das Gesamtjahr
mit einem realen Wirtschaftswachstum von etwa 3%. Zusätzliche Nachfrageimpulse werden dabei vor allem von
dem erstarkten privaten Konsum erwartet. Den vollständigen Beitrag finden Sie kostenfrei hier. (gtai)
USA: Beste Bedingungen für Start-ups
Mit der dynamischen Gründerszene, den anhaltenden Innovationen als Grundlage für bahnbrechende Produkte
sowie der risikofreudigen Wagniskapitalbranche bieten sich in den USA beste Bedingungen für Start-ups. Die
Metropolregionen der Bay Area sind bei den neu registrierten Patenten sehr stark vertreten. Am potenzialträchtigsten aus Sicht der Wagniskapitalgeber ist weiterhin die Softwarebranche, dahinter folgt die Biotechnologie.
Generell ist die Bay Area der Nabel der Start-up-Welt. Den vollständigen Beitrag finden Sie kostenfrei hier. (gtai)
Saudi-Arabien: Einfuhr von medizinischen Produkten und Geräten
Die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien übersandte uns einen Auszug aus der Satzung für die Überwachung medizinischer Produkte und Geräte für die Einfuhr in das Königreich Saudi-Arabien. Aus diesem Auszug
gehen die folgenden Bestimmungen hervor:
Medizinische Geräte und Produkte bedürfen der Genehmigung durch die „Saudi Food and Drug Authority“. Für
die Genehmigung müssen im Ausland ansässige Hersteller zunächst einen in Saudi-Arabien ansässigen Vertreter benennen.
Die in Saudi-Arabien ansässigen Produzenten, Vertreter und Importeure von medizinischen Geräten und Produkten müssen ihr Unternehmen und ihre medizinischen Geräte und Produkte in das Nationalregister bei der „Saudi
Food and Drug Authority“ eintragen lassen.
Die medizinischen Geräte und Produkte müssen mindestens den Anforderungen eines Staates des „International
Medical Devices Regulator Forum“ entsprechen. (KuM Forum)
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AHKM
IM BLICKPUNKT
IM BLICKPUNKT
„Südafrika: Eine Weltklasse-Infrastruktur“
5 Fragen an…
Matthias Boddenberg, Geschäftsführer der AHK Südliches Afrika
Die AHK Südliches Afrika ist neben Südafrika, das für mehr als 90 Prozent der deutschen Exporte in die Region
steht, noch für 12 weitere Länder zuständig. Es sind im Einzelnen die Länder Botswana, Kongo, Lesotho, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Sambia, die Seychellen, Swasiland, Tansania und Zimbabwe. Mit dem AHKGeschäftsführer Matthias Boddenberg führen wir ein Gespräch über die Chancen und Herausforderungen einer
AHK mit 13 Ländern.
Wie gelingt es Ihrer AHK der Vielseitigkeit der Länder gerecht zu werden?
Boddenberg: Unsere AHK ist für 13 Mitglieder der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC) entsprechend der Handelsströme zuständig. Damit entfallen rund 85 Prozent unserer Arbeit auf Südafrika, wobei es natürlich auch Schwerpunkte in anderen Staaten gibt. Über unsere sehr gut vernetzten Zweigbüros, wie in Mosambik, können wir auch dort die Interessen unserer Mitglieder optimal wahrnehmen.
Sie sprachen die SADC bereits an. Sehen Sie in der regionalen Integration eine Chance für die positive
Entwicklung der Staaten?
Boddenberg: Ja, denn die Staaten sind keine Inseln, sondern eingebettet in den Raum der SADC. Ursprünglich
war die SADC eine Gemeinschaft von Staaten gegen die Apartheit in Südafrika. Vor 20 Jahren hat sich dieser
Zweck hin zu einer wirtschaftlichen und politischen Gemeinschaft gewandelt. Ohne die SADC würde sich das
südliche Afrika heute sicher anders darstellen und ich denke, es wäre nicht positiver.
Dieser Wandel hängt mit den ersten demokratischen Wahlen 1994 in Südafrika zusammen, für die Wirtschaft begann das sogenannte „Goldenen Zeitalter“. Wie gelang dieser rasante Umschwung?
Boddenberg: Diese Transformation war gravierend. Sie begann mit der politischen Öffnung, mit der Südafrika
Zugang zu den Organisationen der Weltwirtschaft bekam und Handels- und Investitionsschranken abgebaut
wurden. Damit begann auch die wirtschaftliche Umgestaltung. Diese war durch eine Öffnung gegenüber Europa,
den USA und Asien gekennzeichnet, mit der die Investitionstätigkeit aus diesen drei Regionen erleichtert und
gefördert wurde. All das führte dazu, dass sich deutsche Unternehmen in der Region positiv positionieren und
ebenfalls in die Nachbarländer expandieren konnten.
Dabei werden sie von Ihrer AHK unterstützt. Welche Branchenkompetenzen sind von besonderer Relevanz für deutsche Unternehmen?
Boddenberg: Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte Kompetenzzentrum
„Erneuerbare Energien“ ist eine Plattform, um mit südafrikanischen Partnern zusammenzuarbeiten, Marketing für
deutsche Technologien zu betreiben und um lokalen Firmen den europäischen Energiemanager EUREM als
Trainingskurs zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen anzubieten. Darüber hinaus haben wir zusammen
mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (giz) vor einigen Jahren das Kompetenzzentrum Corporate Social Responsibility (CSR) errichtet. Wir wussten, dass viele kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) den Willen, nicht aber die personellen oder finanziellen Mittel hatten, um eigene Initiativen im Bereich des
gesellschaftlichen Engagements durchzuführen. Daher bringen wir KMU zusammen, bündeln deren Initiativen
und realisieren so CSR-Projekte. Zudem haben wir im Auftrag des BMWi ein Kompetenzzentrum Bergbau und
Rohstoffe aufgebaut, das deutschen Unternehmen aus dem Rohstoffsektor und der Zulieferindustrie als Plattform für Kooperation mit regionalen Partnern dient.
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AHKM
IM BLICKPUNKT
Diese Möglichkeiten decken sich kaum mit den wirtschaftlichen Vorurteilen gegenüber Südafrika. Was
fürchten Unternehmen am häufigsten?
Boddenberg: Afrika hat ein negatives Image als Kontinent der Bittenden. Südafrika ist aber ein Industriestandort
mit einer nach westlichem Vorbild entwickelten Infrastruktur. Entgegen mancher Gerüchte laufen die Löwen hier
nicht am Flughafen herum. Außerdem gibt es in Südafrika ein sehr gut entwickeltes Finanz- und Rechtssystem,
was durchaus den europäischen Normen entspricht. Da das nicht unbedingt für die Nachbarländer gilt, ist Südafrika ein optimaler Standort, um von hier aus die Vorteile der Wirtschaftsunion zu nutzen. Kritisch ist, dass es im
Moment kein Investitionsschutzgesetz gibt, auch weil das bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Deutschland vor zwei Jahren gekündigt wurde.
Beenden Sie bitte den folgenden Satz: „Südafrika bietet sich als Investitionsstandort und als Absatzmarkt für deutsche Unternehmen an, weil...“
Boddenberg: es über eine Weltklasse-Infrastruktur verfügt und rechtliche und finanzstrukturelle Rahmenbedingungen stellt, die dem deutschen Investor bekannt sind.
Weitere Informationen zum weltweiten Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) finden Sie
unter www.ahk.de. Ihre Dienstleistungen zum Markteinstieg und -ausbau bieten die AHKs unter der Servicemarke DEinternational – www.DEinternational.de – an.
Importe nach Südafrika 2013
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IM BLICKPUNKT
Termine & Fristen
01.01.2014: Verbindliche Anwendung der neuen Nachweispflichten bei umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen
01.01.2014: Es gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien
01.01.2014: Durch Anwendung der EU Verordnung zum Allgemeinen Präferenzsystem (APS) entfallen Zollvergünstigungen für eine Reihe von Ländern
01.01.2014 Neues Reisekostenrecht ab 2014 - Bereits seit 2012 stehen verschiedene Änderungen im Reisekostenrecht an, die erstmals ab 2014 zur Anwendung kommen werden.
31.10.2015: Ende der Übergangsregelung für die Verwendung von Empfängerlisten in Papierform bei der Einfuhr
01.05.2016: Der UZK wird angewendet, Delegierte Rechtsakte sowie Durchführungsrechtsakte müssen fertig
sein
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AHKM
VERANSTALTUNGEN
VERANSTALTUNGEN
Forderungsbeitreibung im Handel mit dem EU-Ausland
19. Mai 2015, 09:00 – 13:00 Uhr, Freiburg
Der im internationalen Rechtsverkehr spezialisierte Referent wird wertvolle Tipps zum Umgang mit Forderungen im
europäischen Geschäftsverkehr geben und die wichtigen aktuellen Entwicklungen im EU-Recht darstellen.
Teilnahmegebühr: 105,– Euro*
Öffentliche Aufträge in Frankreich gewinnen
9. Juni 2015, 09:00 – 12:00 Uhr, Lahr
Mit unserer Veranstaltung wollen wir den französischen Auftragsmarkt vorstellen. Dabei stehen die französischen
Vorschriften des öffentlichen Auftragswesens im Vordergrund, die für eine erfolgreiche Teilnahme an öffentlichen
Ausschreibungen in Frankreich grundlegend sind.
Teilnahmegebühr: 50,– Euro*
Produkthaftung und Betriebsanleitungen im US-Geschäft
15. Juni 2015, 10:00 – 14:00 Uhr, Freiburg
Das Seminar informiert über die Produkthaftung in den USA und die notwendigen produktbegleitenden
Sicherheitshinweise für den US-Export.
Teilnahmegebühr: 190,– Euro zzgl. MwSt.
Ansprechpartnerin: Mara Scherer, Tel.: 0711/2005-1364, E-Mail: [email protected]
Gewusst wie - Die Importabwicklung
17. Juni 2015, 09:00 – 17:00 Uhr, Lahr
Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmer
 die grundlegenden Fachbegriffe und Zusammenhänge des allgemeinen Zollrechts kennen,
 die verschiedenen Verzollungsmöglichkeiten durch das Kennenlernen der unterschiedlichen Abfertigungsvarianten bei der Einfuhr in Anspruch nehmen können,
 selbstständig die Tätigkeiten für die Abfertigung von Waren zum freien Verkehr durchführen können,
 einen Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten von vereinfachten Zollverfahren bei der Einfuhr erhalten
Teilnahmegebühr: 210,– Euro*
IHK ON THE ROAD - Sprechstunde für Unternehmen und Existenzgründer
18. Juni 2015, 09:00 – 16:00 Uhr, Wirtschaftsförderung Achern
Die IHK Südlicher Oberrhein kommt zu Ihnen! Mit ihrer Veranstaltung „IHK ON THE ROAD“ bietet die IHK Südlicher
Oberrhein Unternehmen an unterschiedlichen Standorten die Möglichkeit, sich direkt vor Ort beraten zu lassen. Sie
haben die Möglichkeit aus drei verschiedenen Geschäftsfeldern der IHK (Existenzgründung und
Unternehmensförderung, Recht und Steuern und Internatioanl) Ihre Beratungsgespräche individuell
zusammenzustellen.
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Ansprechpartnerin: Katrin Lörch, Tel.: 07821/2703-631, E-Mail: [email protected]
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AHKM
VERANSTALTUNGEN
Ein Auftrag aus der Schweiz! Was muss ich beachten?
2. Juli 2015, 10:00 – 14:00 Uhr, Freiburg
Werden in der Schweiz Arbeiten ausgeführt, so gelten für die Mitarbeiter die Lohn- und Arbeitsbestimmungen der
Schweiz. Neben der Meldepflicht sind vor allem in zahlreichen Branchen verbindliche Mindestlöhne zu beachten.
Zusätzlich kann in der Schweiz eine Mehrwertsteuerpflicht ausgelöst werden.
Teilnahmegebühr: 105,– Euro*
Export kompakt
6./7. Juli 2015, 09:00 – 16:30 Uhr, Freiburg
Anhand praktischer Beispiele und unter Benutzung von Originalpapieren werden die Seminarteilnehmer in die Lage
versetzt, selbstständig die im Tagesgeschäft bei der Abwicklung von Auslandsgeschäften auftretenden Probleme zu
lösen.
Teilnahmegebühr: 420,– Euro*
Ansprechpartnerin: Katrin Lörch, Tel.: 07821/2703-631, E-Mail: [email protected]
Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen im EU-Binnenmarkt
17. Juli 2015, 09:00 – 16:30 Uhr, Freiburg
Die Veranstaltung führt – unter Berücksichtigung der neuesten Bestimmungen sowie Rechtsprechungen – anhand
von Praxisbeispielen in die Grundfragen der Regelungen ein.
Teilnahmegebühr: 210,– Euro*
Horizont 2020 - Das EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation
23. Juli 2015, 09:00 – 14:30 Uhr, Freiburg
Themenschwerpunkte sind Material-, Werkstoff- und Produktionstechnologien, Informations- und Kommunikationstechnologien, kleine und mittlere Unternehmen, sowie Lebenswissenschaften im Rahmen des Förderprogramms
„Horizont 2020“.
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Änderungen vorbehalten Weitere Informationen sowie Anmeldeunterlagen erhalten Sie unter www.freiburg.ihk.de
Ansprechpartner:
Christine Richmann, Tel.: 07821 2703-692, Fax: 07821 2703-4692,
E-Mail: [email protected]
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VERANSTALTUNGEN
TERMINE ZUR AUßENWIRTSCHAFT ANDERER ORGANISATIONEN
Hinweise auf bundesweite und internationale Veranstaltungen im Bereich Außenwirtschaft finden Sie im Internet
über das Außenwirtschaftsportal iXPOS: www.ixpos.de (-> iXPOS-Kalender)
Messetermine können Sie auch beim Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
(www.auma.de) recherchieren. (siehe Rubrik „Messe“)
Malaysia:
Symposium
und
Business
Matching
für
Europäische
KMUs
in
der
Bauwirtschaft
- Schwerpunkt Architekten, Ingenieure und Bauplaner – am 10. + 11. September 2015
Die AHK Malaysia, in Kooperation mit der EU-Malaysia Chamber of Commerce and Industry (EUMCCI), organisiert am 10. & 11. September 2015 ein zweitägiges Symposium und Business Matching für europäische kleinund mittelständische Dienstleistungsunternehmen in der Bauindustrie (Schwerpunkt Architekten, Ingenieure und
Bauplaner). Das Projekt wird von der Europäischen Kommission unterstützt.
Die malaysische Bauwirtschaft boomt nicht zuletzt aufgrund staatlicher Infrastrukturprojekte und einer hohen
Nachfrage nach hochwertigen Immobilien. Die derzeitige Liberalisierung im Dienstleistungssektor eröffnet auch
europäischen Architekten und Ingenieuren Chancen im asiatischen Markt. Vor allem klein-und mittelständischen
Unternehmen bietet die AHK mit Symposium Hilfe bei der Suche nach Markteintrittsmöglichkeiten.
Weitere Informationen zum Programm und der finanziellen Unterstützung erhalten Sie unter folgendem Link beider Deutsch-Malaysischen Industrie- und Handelskammer:
http://www.malaysia.ahk.de/veranstaltungen
Interessenten können bei der Redaktion ein Factsheet zur malaysischen Bauwirtschaft anfordern.
Enterprise European Network Argentinien – Brokerage Event IKT-Sektor
Am 25. Und 26. Juni 2015 veranstaltet das argentinische Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Produktinnovationen (MINCYT) in Zusammenarbeit mit der Verband Argentinischer Industrie (UIA) und der Eurokammer Argentinien die erste international Match-Making-Veranstaltung im IKT-Sektor „Enterprise European
Network (EEN) Argentinien“.
Ziele der Veranstaltung sind das Zusammenführen von IKT Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungszentren in Argentinien und Euroraum und ihre Zusammenarbeit auf einem kommerziellen Niveau zu fördern. Des
Weiteren sollen der technologischen Transfer sowie Projekte rund um die technische Entwicklung unterstützt
und gefördert werden. Gleichzeitig wird die Geschäftsplattform Enterprise European Network gestartet. Die Kosten für 3 Übernachtungen, Transfer vor Ort und Verpflegung werden von den Veranstaltern übernommen.
Interessierte Firmen müssen sich bis zum 01. Juni 2015 beim MINCYT anmelden. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage bei der Redaktion oder Sie wenden sich direkt an die AHK Argentinien
([email protected])
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AHKM
VERANSTALTUNGEN
Die IHK-Exportakademie erweitert als landesweite Bildungsinstitution das Weiterbildungs- und Seminarprogramm der Industrie- und Handelskammer. Das Angebot richtet sich mit seinen Seminaren und Zertifikatslehrgänge an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen im Südwesten. Ziel ist, Themen vertiefend und mit hoher
fachlicher Spezialisierung anzubieten.
Das vollständige Programm finden Sie unter:
http://www.ihk-exportakademie.de -> Seminare
IHK Unternehmerreisen
Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige badenwürttembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft.
Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort
wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut.
Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in BadenWürttemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern verschiedene Projekte, um
baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu
unterstützen. Eine Übersicht aktueller Projekte finden Sie unter:
http://www.ihk-exportakademie.de -> Unternehmerreisen
Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur
sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-Württemberg International ist es, die
Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen.
Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für
den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden-Württemberg im In- und Ausland,
die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden-Württemberg sowie die Durchführung von
Projekten in ausgewählten Zielländern.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit
der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de
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MESSE
Messebeteiligungen im Ausland sind ein sehr wichtiges und effizientes Mittel, um in einen Markt einzusteigen,
bestehende Geschäfte auszubauen oder Kontakte zu Kunden zu pflegen. Oftmals sind Messeauftritte jedoch mit
sehr hohen Kosten verbunden, die ein einzelnes Unternehmen nur schwer tragen kann.
Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. erstellt in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden, Wirtschaftsvertretern u.a ein Auslandsmesseprogramm. Die darin aufgenommenen Messen
bieten deutschen Firmen eine Beteiligung unter begünstigten Konditionen. Das vollständige Programm kann eingesehen werden unter:
http://www.auma-messen.de
Einladung zur „Tokyo International Industry Exhibition“
Die Stadtverwaltung Tokyo (Tokyo Metropolitan Government) lädt auch in diesem Jahr in Kooperation mit der
Japanischen Außenhandelsförderorganisation JETRO (Japan External Trade Organization) ausländische Unternehmen ein, sich kostenlos als Aussteller an der „Tokyo International Industry Exhibition“ zu beteiligen!
Die „Tokyo International Industry Exhibition“ findet vom 18. bis 20. November 2015 auf dem internationalen
Messegelände Tokyo Big Sight statt und ist Japans größte Industriemesse für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Schwerpunkte der Messe sind breit gefächert und decken neben Umwelt, Maschinenbau und Metallverarbeitung auch Medizintechnik und IT ab.
Diese Einladung richtet sich speziell an Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in Tokyo anstreben bzw. auf
der Suche nach einem geeigneten Geschäftspartner in Japan sind. Es handelt sich um eine erstklassige und vor
allem kostengünstige Gelegenheit, erste Markt- und Geschäftserfahrungen in Tokyo zu sammeln und gleichzeitig
Kontakte zu Unternehmen vor Ort zu knüpfen.
Neben einem Stand (9 m², mit Grundausstattung) ist in der Einladung auch ein Dolmetscher für die Dauer der
Messe sowie die Übersetzung Ihres Firmenprofiles enthalten. Darüber hinaus werden Einzelgespräche mit möglichen japanischen Geschäftspartnern während der Messe vereinbart. Die Reise- und Hotelkosten sowie mögliche Transportkosten von Ausstellungsmaterial müssen allerdings von den teilnehmenden Firmen selbst getragen
werden.
Anmeldeschluss ist der 03. Juli 2015. Kontaktieren Sie gerne die JETRO, um die Bewerbungsunterlagen anzufordern:
JETRO Düsseldorf, Frau Rehling (Unternehmen aus West- und Süddeutschland)
Tel.: 0211-13602-23 oder [email protected]
Die AHKM wird in Zusammenarbeit mit der Germany Trade and Invest (gtai) verfasst, mit Sorgfalt zusammengestellt.
Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurde nicht überprüft. Angebotene Unterlagen werden drei Monate ab Erscheinungsdatum reserviert.
Impressum:
Herausgeber:
Redaktion:
Industrie- und Handelskammer
Martina Weinhold
Südlicher Oberrhein
Susi Tölzel
Schnewlinstr. 11-13
Frédéric Carrière
79098 Freiburg
Tel. 0761 / 3858-0
Fax 0761 / 3858-222
E-Mail: [email protected]
www.freiburg.ihk.de
Redaktionsschluss:
11.05.2015
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