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Checkliste für Unternehmen
Ausbildung! Was ist zu beachten?
Warum eigentlich ausbilden? Unternehmen
(„Ausbildende“) benötigen, wenn sie national
und international wettbewerbsfähig sein und
bleiben wollen, fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese gewinnt
man in erster Linie, indem man sie selber ausbildet – eine notwendige Investition in die
Zukunft des eigenen Unternehmens! Die IHK
Reutlingen hilft Ihnen bei allen wichtigen
Fragen zur Ausbildung. Um eine entsprechende Qualität und bundeseinheitliche Standards zu gewährleisten, sind die IHKs für eine
zuverlässige Betreuung der Ausbildungsverhältnisse verantwortlich. Von der Ausbildungsgenehmigung bis hin zur eigentlichen
Prüfung begleiten sie die Unternehmen und
Auszubildenden.
Ausbildungsgenehmigung erforderlich
Möchte ein Unternehmen erstmalig oder in
einem weiteren Ausbildungsberuf ausbilden,
benötigt es von der IHK die Ausbildungsgenehmigung. Diese erteilt der für den Beruf
zuständige Ausbildungsberater nach einem
Betriebsbesuch vor Ort schriftlich.
Rechtliche Grundlagen
Vor Einstellung eines Auszubildenden sollte
sich der Ausbildende mit wichtigen Hinweisen des Berufsbildungsgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes vertraut machen.
Auch hier unterstützen die Ausbildungsberater der IHK.
Bewerberauswahl
Bei der Einstellung von Berufsanwärtern sollte deren Eignung und Neigung zum ausgewählten Beruf sorgfältig ermittelt werden.
Wenn Sie Bewerber suchen, nehmen Sie bitte
Kontakt mit örtlichen Schulen auf. Sie bekommen auch Hilfe von der Berufsberatung
der Agentur für Arbeit.
Ausbildungsordnung und sachlich zeitliche
Gliederung
Diese Grundlagenmaterialien werden beim
ersten Betriebskontakt dem Ausbildungsunternehmen übergeben, können aber auch
ständig nachgefordert werden. Ausbildender
und Auszubildender sollten im Besitz dieser
Dokumente sein.
Ausbildungsvertrag
Vertragspartner sind der Ausbildende (= Ausbildungsbetrieb), der Auszubildende und bei
Jugendlichen (unter 18 Jahren) die Erziehungsberechtigten. Das Vertragsformular (im
Internet abrufbar) ist übersichtlich aufgebaut.
Erläuterungen dazu gibt es im Beratungsgespräch und natürlich bei Nachfrage. Ausbildungsberuf, Ausbildungszeit, Berufsschule,
Arbeitszeit, Entgelt und Urlaub sind wichtige
Kriterien und müssen unter Beachtung des
Berufsbildungsgesetzes des Jugendarbeitsschutzgesetzes und tariflicher Bestimmungen
ausgewiesen sein.
IHK-Verzeichnis
Ausbildungsverträge müssen mindestens 3-fach
und mit den jeweiligen Originalunterschriften,
am besten gleich nach Vertragsschließung, der
IHK zur Registrierung eingereicht werden.
Ärztliche Untersuchung
Jugendliche müssen dem Ausbildenden eine
ärztliche Bescheinigung über die durchgeführte Erstuntersuchung vorlegen. Diese Un-
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