Report IHK-Report Checkliste für Unternehmen Ausbildung! Was ist zu beachten? Warum eigentlich ausbilden? Unternehmen („Ausbildende“) benötigen, wenn sie national und international wettbewerbsfähig sein und bleiben wollen, fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese gewinnt man in erster Linie, indem man sie selber ausbildet – eine notwendige Investition in die Zukunft des eigenen Unternehmens! Die IHK Reutlingen hilft Ihnen bei allen wichtigen Fragen zur Ausbildung. Um eine entsprechende Qualität und bundeseinheitliche Standards zu gewährleisten, sind die IHKs für eine zuverlässige Betreuung der Ausbildungsverhältnisse verantwortlich. Von der Ausbildungsgenehmigung bis hin zur eigentlichen Prüfung begleiten sie die Unternehmen und Auszubildenden. Ausbildungsgenehmigung erforderlich Möchte ein Unternehmen erstmalig oder in einem weiteren Ausbildungsberuf ausbilden, benötigt es von der IHK die Ausbildungsgenehmigung. Diese erteilt der für den Beruf zuständige Ausbildungsberater nach einem Betriebsbesuch vor Ort schriftlich. Rechtliche Grundlagen Vor Einstellung eines Auszubildenden sollte sich der Ausbildende mit wichtigen Hinweisen des Berufsbildungsgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes vertraut machen. Auch hier unterstützen die Ausbildungsberater der IHK. Bewerberauswahl Bei der Einstellung von Berufsanwärtern sollte deren Eignung und Neigung zum ausgewählten Beruf sorgfältig ermittelt werden. Wenn Sie Bewerber suchen, nehmen Sie bitte Kontakt mit örtlichen Schulen auf. Sie bekommen auch Hilfe von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Ausbildungsordnung und sachlich zeitliche Gliederung Diese Grundlagenmaterialien werden beim ersten Betriebskontakt dem Ausbildungsunternehmen übergeben, können aber auch ständig nachgefordert werden. Ausbildender und Auszubildender sollten im Besitz dieser Dokumente sein. Ausbildungsvertrag Vertragspartner sind der Ausbildende (= Ausbildungsbetrieb), der Auszubildende und bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) die Erziehungsberechtigten. Das Vertragsformular (im Internet abrufbar) ist übersichtlich aufgebaut. Erläuterungen dazu gibt es im Beratungsgespräch und natürlich bei Nachfrage. Ausbildungsberuf, Ausbildungszeit, Berufsschule, Arbeitszeit, Entgelt und Urlaub sind wichtige Kriterien und müssen unter Beachtung des Berufsbildungsgesetzes des Jugendarbeitsschutzgesetzes und tariflicher Bestimmungen ausgewiesen sein. IHK-Verzeichnis Ausbildungsverträge müssen mindestens 3-fach und mit den jeweiligen Originalunterschriften, am besten gleich nach Vertragsschließung, der IHK zur Registrierung eingereicht werden. Ärztliche Untersuchung Jugendliche müssen dem Ausbildenden eine ärztliche Bescheinigung über die durchgeführte Erstuntersuchung vorlegen. Diese Un- ANZEIGEN www.reutlingen.ihk.de Infos, Kontakte, Lösungen WIRTSCHAFT Neckar-Alb Juni 10 25
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