Ausgabe Februar 2016

Außenwirtschaft
aktuell
2
2016
1
Veranstaltungen/Unternehmerreisen
3 07.-10.03.2016: Kroatien: AHK-Geschäftsreise Energieeffizienz in Gebäuden mit Fokus auf dem
Tourismussektor.......................................................................................................................................... 4 11. – 15.04.2016: AHK- Geschäftsreise im Rahmen der Exportinitiativen Energieeffizienz und
Erneuerbare Energien ................................................................................................................................. 5 Zoll/Außenwirtschaftsrecht
6 Ägypten: Neue Registrierungspflicht für ausländische Hersteller bestimmter Importgüter ................ 6 Afghanistan: Beitritt zur WTO .................................................................................................................. 7 Argentinien: Argentinien liberalisiert Außenhandel ............................................................................... 7 Eurasische Wirtschaftsunion: Vorabanmeldung bei Warenlieferungen im Luftverkehr....................... 7 Europäische Union: Aktualisierung/Neufassung der Anhänge I, IIa bis IIg und IV der EU-Dual-UseVerordnung ................................................................................................................................................. 8 Europäische Union: Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex
veröffentlicht.............................................................................................................................................. 8 EU / Iran: Restriktive Maßnahmen ........................................................................................................... 9 Kasachstan: Kasachstan wird 162. Mitglied der WTO ............................................................................ 9 Liberia: Beitritt zur WTO ......................................................................................................................... 10 Neuseeland: Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren .................................................................. 10 Philippinen: Deutsch-philippinisches Doppelbesteuerungsabkommen tritt in Kraft.......................... 10 Russland: Vorgaben für den Transit ukrainischer Waren nach Kasachstan ........................................ 10 Serbien: Beitritt zu den Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und zur
Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr............................................................................ 11 Ukraine: Zertifizierungspflicht für Landwirtschaftstechnik aufgehoben ............................................ 11 Ukraine: Zollbefreiung für Elektrofahrzeuge ......................................................................................... 12 Ukraine: Rindfleischeinfuhren aus der EU wieder erlaubt .................................................................... 12 Ländernotizen
12 Aserbaidschan: Aserbaidschanische Zentralbank gibt Mandat frei...................................................... 12 China: Ausbau der Verkehrsinfrastruktur stellt China vor Herausforderungen .................................. 13 Indonesien: Banken verdienen viel Geld................................................................................................. 13 Iran: Markt für Medizintechnik will expandieren ................................................................................. 13 Italien: Wirtschaftsstruktur und -chancen ............................................................................................ 13 Kanada: Maschinenbau kann sich behaupten........................................................................................ 14 Mexiko: Gute Absatzchancen für Baukomponenten ............................................................................. 14 Montenegro: Konjunktureller Aufschwung setzt sich forty ................................................................. 14 Niederlande: Transport und Logistik ...................................................................................................... 14 Portugal: Wirtschaftstrends Jahreswechsel 2015/16 ........................................................................... 15 Ruanda: Unterstützung beim Markteintritt ........................................................................................... 15 Auslandsangebote/-anfragen
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
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Veröffentlichungen
17 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren – Ghana ........................................................................ 17 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren – Neuseeland ................................................................ 17 Recht kompakt - Hongkong, SVR ........................................................................................................... 17 Impressum
18 NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
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Veranstaltungen/Unternehmerreisen
Datum
Veranstaltung
IHK
10./11.02.2016
Abwicklung von Exportgeschäften
IHK LüneburgWolfsburg
10./11.02.2016
Außenhandelsformulare- gekonnt und effizient
bearbeiten
Oldenburgische IHK
11.02.2016
Incoterms® 2010
IHK Stade
11.02.2016
Einreihung vom Waren
in den Zolltarif
IHK Braunschweig
12.02.2016
Grundlagen des Zollrechts
IHK Braunschweig
17.02.2016
Zollworkshop II
IHK Stade
18.02.2016
China - Stammtisch
IHK Osnabrück –
Emsland – Grafschaft Bentheim
23.02.2016
Akkreditiv- Seminar
IHK Hannover
23.02.2016
Das Ausfuhrverfahren: Nutzen, Ablauf und mögliche Vergünstigungen
IHK Osnabrück –
Emsland – Grafschaft Bentheim
25.02.2016
Das exportgerechte Angebot
IHK Hannover
25.02.2016
Zoll-und Exportabwicklungen für Einsteiger
IHK Braunschweig
01.03.2016
Mit oder ohne Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften?
Ort: Bremerhaven
HK Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven
01.03.2016
Zahlungsbedingungen und finanzielle Abwicklung
von Exportaufträgen
IHK Osnabrück –
Emsland – Grafschaft Bentheim
02.03.2016
Incoterms® 2010 richtig anwenden
IHK LüneburgWolfsburg
03.03.2016
Warenursprung und Präferenzen
IHK Braunschweig
07.03.2016
Exportkontrolle: Die Antiterror-Verordnungen und
sonstige Embargoregelungen der EU
IHK Stade
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
4
Datum
Veranstaltung
IHK
10.03.2016
Neue Incoterms®2010 in der täglichen Praxis sicher beherrschen
IHK Braunschweig
14.03.2016
Der Unionszollkodex (UZK) Neufassung des modernisierten Zollkodex
Ort: Bremerhaven
HK Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven
15.03.2016
Lieferantenerklärung - eine Erklärung mit Konsequenzen
IHK Stade
21.03.2016
Warenursprung und Präferenzen
IHK Ostfriesland und Papenburg
07.-10.03.2016: Kroatien: AHK-Geschäftsreise Energieeffizienz in
Gebäuden mit Fokus auf dem Tourismussektor
Vom 7.-10.03.2016 findet eine AHK-Geschäftsreise nach Kroatien statt, die sich
an Unternehmen im Bereich Energieeffizienz in Gebäuden richtet. Eine Präsentationsveranstaltung ist für Dienstag, den 08.03. in Tuhelj bei Zagreb geplant,
die anderen Tage sind für individuelle Gesprächstermine im Land vorgesehen.
Ihnen als deutscher Technologieanbieter aus den folgenden Bereichen bieten
sich gute Chancen im Markt: Bautechnik (Wärmedämmung, Fenster/ Türen,
Fassaden, Niedrigenergiehaus, Passivhaus etc.), Gebäudewirtschaft/Gebäudetechnik (Wärmeverteilung und -übergabe, Beleuchtungstechnik,
I&K Technologien, Mess- und Steuerungstechnik etc.), Heiztechnik (moderne
Brennwerttechnologien, Blockheizkraftwerke, Kombinierte Systeme aus Brennwerttechnologie und Solarthermie etc.), Klimatechnik (Lüftungs- und Kühlsysteme etc.), Sicherheitstechnik.
Kroatien hat formell den Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur
Nutzung erneuerbarer Energien auf politischer und gesetzlicher Ebene geschaffen und die nationale Gesetzgebung an europäische Richtlinien angepasst.
Demzufolge sollen bis 2030 die Energieeffizienz um mindestens 27 % erhöht,
Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber 1990 gesenkt und der
Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch um mindestens 27 % gesteigert werden.
Der Fokus der Geschäftsreise liegt auf der Tourismusindustrie. Hier sind umfangreiche Förderprogramme erlassen worden, wodurch sich vielfältige Absatzund Geschäftschancen für deutsche Anbieter ergeben. Im Urlaubsland Kroatien
ist der Tourismus mit Einnahmen in Höhe von 7,4 Mrd. Euro (2014) ein strategisch wichtiger Wirtschaftszweig. Die Touristenankünfte verzeichnen jährlich ein
kontinuierliches Wachstum (2014: über 11,6 Mio. ausländische Touristen). Zur
Förderung systematischer Gebäudesanierungen hat die kroatische Regierung
verschiedene Investitionsprogramme für energetische Sanierungen aufgelegt.
Der Umweltfonds vergibt je nach Maßnahme und Standort Subventionen zwischen 40 % bis 80 %. In den kommenden Jahren ist mit aufwendigen Tourismusprojekten und damit verbundenen Bauvorhaben zu rechnen. Laut offizieller
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Entwicklungsstrategie sollen bis 2020 rund 7,0 Mrd. Euro in den Tourismus
fließen. Großer Nachholbedarf besteht auch hier bei der Anwendung energieeffizienter Maßnahmen. Viele Hotelobjekte und Ressorts wurden seit Jahren nicht
saniert, vor allem Gebäude in staatlichem Besitz. Bis 2020 geht es zunächst um
Investitionen in zentrale Kühlsysteme mit Wärmepumpen sowie thermische Solarkollektoren in Höhe von insgesamt rund 115 Mio. Euro. Priorität haben dabei
Investitionen in die Warmwasserversorgung von Campingplätzen. Neben effizienteren Kühlanlagen soll der Einsatz von Meerwasser-Wärmepumpen die
Raumbeheizung in Wintermonaten ermöglichen und zur Saisonverlängerung
beitragen.
Ihre Teilnahme an dieser AHK-Geschäftsreise wird vom BMWi im Rahmen der
Exportinitiative Energieeffizienz gefördert. Es stehen maximal 8 Plätze zur Verfügung.
Weitere Informationen bei Frau Klaudia Orsanic-Furlan, Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer, Strojarska cesta 22/11, 10000 Zagreb, Kroatien,
Telefon: +385 1 6311-612, E-Mail: [email protected].
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
11. – 15.04.2016: AHK- Geschäftsreise im Rahmen der Exportinitiativen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
Unterstützt durch eclareon organisiert die AHK Rumänien vom 11. bis 15. April
2016 eine Unternehmerreise zum Thema ÊEnergieeffizienz und erneuerbare
Energien im Infrastrukturbereich: Energieerzeugung“ nach Rumänien. Ziel der
AHK-Geschäftsreise ist es, den Markteinstieg für die teilnehmenden Unternehmen aus Deutschland durch gezielte Kontaktvermittlung zu potenziellen Geschäftspartnern in Rumänien vorzubereiten. Die Geschäftsreise wird im Rahmen
der Exportinitiativen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchgeführt. Die maximale
Teilnehmerzahl ist auf 8 Unternehmen begrenzt.
Weitere Informationen zum AHK-Geschäftsreiseprogramm der Exportinitiative
Enrgieeffizienz finden Sie unter: http://www.efficiency-from-germany.info/
Zielgruppe der Reise sind insbesondere kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU), die als Technologieanbieter, Anbieter von Komplettlösungen und
Planungs-/Beratungsunternehmen in den Bereichen der Reisethematik tätig
sind.
Die unternehmensbezogenen Leistungen der AHK sind für deutsche Unternehmen im Rahmen der Förderbedingungen kostenlos. Die Reisekosten sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Transport vor Ort trägt jedes teilnehmende
Unternehmen selbst.
Mehr Infos über die AHK- Geschäftsreise und die Anmeldung können Sie hier
auffinden http://www.efficiency-fromgermany.info/ENEFF/Redaktion/DE/Veranstaltungen/2016/Geschaeftsreisen/grrumaenien-eneff.html
Weitere Informationen bei Dr.Ilinca Pandele, Deutsch-Rumänische Industrieund Handelskammer, Camera de Comerţ şi Industrie Româno-Germană, Str.
Clucerului 35, et.2, 011363 Bucureşti, Telefon +40212079117, Fax
+40212231050, http://rumaenien.ahk.de.
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
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Zoll/Außenwirtschaftsrecht
Ägypten: Neue Registrierungspflicht für ausländische Hersteller
bestimmter Importgüter
Die ägyptische Organisation für Export- und Importkontrolle GOEIC führt ein
neues Register für ausländische Hersteller und Produktionsstätten bestimmter
Konsumgüter ein, die gewerblich nach Ägypten eingeführt werden. Dies geht
aus dem Dekret 992/15 des ägyptischen Handels- und Industrieministeriums
vom 30.12.2015 hervor. Für die künftig verpflichtende Eintragung in das Register der GOEIC müssen die ausländischen Hersteller neben anderen Dokumenten
auch einen Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem für ihre Produktionsstätten vorlegen, das die Einhaltung von Standards in den Bereichen Arbeitssicherheit und Umweltschutz bescheinigt. Die Hersteller müssen sich ferner bereit
erklären, diese Standards von einem so genannten technischen Team überprüfen zu lassen.
Die neue Registrierungspflicht bei der GOEIC gilt für ausländische Hersteller folgender 24 Produktgruppen:
Milch und Milchprodukte für den Einzelverkauf
konservierte und getrocknete Früchte für den Einzelverkauf
Öle und Fette für den Einzelverkauf
Schokolade und kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen für den Einzelverkauf
Süßwaren
Backwaren und Lebensmittelzubereitungen aus Getreide, Brot und Backwaren
Fruchtsäfte für den Einzelverkauf
natürliches Wasser, Mineral- und Sodawasser
Kosmetikartikel, Mund- und Zahnpflegeprodukte, Deodorants, Parfum und Körperpflegemittel
Seife und als Seife verwendbare Tenside für den Einzelverkauf
Bodenbeläge
Tafel- und Kochgeschirr, Besteck
Badewannen, Wasch- und Spülbecken, Toiletten, Toilettensitze und -deckel
Toilettenpapier, Kosmetiktücher, Windeln und Handtücher;
Bausteine, quadratische Kacheln und Fliesen
Gläser, Glasgeschirr
Armierungseisen
Haushaltsgeräte (Herde, Fritteusen, Klimageräte, Ventilatoren, Waschmaschinen,
Mixer, Heizgeräte)
Wohn- und Büromöbel
Fahrräder und motorisierte Fahrräder, Motorräder
Armbanduhren
Hausbeleuchtung
Spielwaren
Bekleidung, Textilien, Stoffe, Teppiche, Decken und Schuhe.
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
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Die neue Regelung tritt zwei Monate nach ihrer Veröffentlichung im ägyptischen Amtsblatt vom 31.12.2015 in Kraft. Vor dem Hintergrund der Devisenknappheit zielt die Maßnahme laut Zeitungsmeldungen darauf ab, Importe von
Waren einzuschränken, für die kein Bedarf besteht, da sie in ausreichender
Menge auf dem heimischen Markt zur Verfügung stehen. Zudem werde die lokale Produktion durch eine Flut qualitativ geringwertiger Billigprodukte aus Asien geschädigt.
Noch unklar ist, ob nach erfolgreicher Registrierung bei der GOEIC die ansonsten erforderliche Vorlage eines Inspektionszertifikats für viele dieser Produkte
bei der Einfuhr entfällt und nur noch stichprobenartige Warenkontrollen durchgeführt werden.
Weitere Informationen für Fragen zur Registrierung bei der GOEIC bei Herrn
Sherif Kotb, Leiter der Investitions- und Rechtsberatung der Deutsch-Arabischen
Industrie- und Handelskammer, Telefon: (+202) 3333 8477, E-Mail: [email protected].
Quelle: gtai
Afghanistan: Beitritt zur WTO
Die Welthandelsorganisation WTO hat bei ihrer Ministerkonferenz in Nairobi am
17.12.15 dem Beitritt Afghanistans als 164. Mitglied zugestimmt. Afghanistan
hat bis zum 30.06.16 Zeit, das Beitrittspaket zu ratifizieren. 30 Tage nach der
Notifizierung über die Annahme des Beitrittsprotokolls wird das Land als vollwertiges Mitglied in die WTO aufgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.wto.org/english/news_e/news15_e/acc_afg_17dec15_e.htm
Quelle: gtai
Argentinien: Argentinien liberalisiert Außenhandel
Argentiniens neue Regierung hat den Außen- und Devisenhandel weitgehend
liberalisiert. Die 2012 eingeführten Einfuhrkontrollen durch das wenig transparente Verfahren der eidesstattlichen Importerklärungen (DJAI) werden durch ein
neues System von Einfuhrlizenzen (SIMI) ersetzt.
Quelle: gtai
Eurasische Wirtschaftsunion: Vorabanmeldung bei Warenlieferungen im Luftverkehr
Zum 01.04.17 führt die Eurasische Wirtschaftsunion die verpflichtende Vorabanmeldung bei Warenlieferungen im Luftverkehr ein. Den Zollbehörden sind
die in den Beförderungspapieren enthaltenen Daten über die Ware zur Verfügung zu stellen:
- Nummer des jeweiligen Beförderungspapieren;
- Warenbezeichnung;
- Verladeort und Bestimmungsort;
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
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- Anzahl der für die Warenlieferung benötigten Plätze;
- Bruttogewicht in kg;
- Nettogewicht in kg und Umfang der Ware, soweit solche Informationen vorliegen;
- mindestens sechsstellige Warennummer nach der Außenhandelswarennomenklatur der EAWU;
- Absender und Empfänger der Ware.
Die Informationen sind wie bei Warenlieferungen im Straßen- und Schienenverkehr spätestens zwei Stunden vor Ankunft der Warenlieferung an der Zollstelle
zur Verfügung zu stellen.
Quelle: gtai
Europäische Union: Aktualisierung/Neufassung der Anhänge I, IIa
bis IIg und IV der EU-Dual-Use-Verordnung
Die EU-Kommission hat mit Wirkung vom 25.12.2015 Anhang I (Gemeinsame
Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck), die Anhänge IIa bis IIg (Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Union) und Anhang IV (Genehmigungspflichten für bestimmte innergemeinschaftliche Verbringungen) zur Dual-UseVerordnung geändert und konsolidierte Fassungen der genannten Anhänge
veröffentlicht.
Die Aktualisierung der gemeinsamen Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die in der Union Kontrollen unterliegen, berücksichtigt die von
den Ausfuhrkontrollregimen im Jahr 2014 verabschiedete Änderungen der Kontrolllisten. Eine erneute Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr.
428/2009 des Rates wurde erforderlich, damit die uneingeschränkte Einhaltung
internationaler Sicherheitsverpflichtungen sichergestellt, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Ausführer erhalten wird.
Die Änderungen der Anhänge IIa bis IIg sowie von Anhang IV sind Folgeänderungen der Aktualisierung von Anhang I für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die auch in diesen Anhängen aufgeführt sind.
Quelle: gtai
Europäische Union: Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex veröffentlicht
Die EU hat im Amtsblatt der Union die ergänzenden Rechtsakte zum Unionszollkodex Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom
28.07.2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen
des Zollkodex der Union; ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 1
und
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24.11.2015
mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr.
952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union; ABl. L 343 vom 29.12.2015, S. 558, veröffentlicht. Beide Verordnungen treten am 18.01.2016 in Kraft. Sie gelten, wie der Unionszollkodex
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(Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 09.10.2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom
10.10.2013, S. 1)) ab dem 01.05.2016.
Quelle: gtai
EU / Iran: Restriktive Maßnahmen
Aufhebung der im Wiener Übereinkommen vom 14.07.2015 beschriebenen
Wirtschafts- und Finanzsanktionen ab dem 16. Januar 2016, Beschluss (GASP)
2016/37 des Rates vom 16.01.2016 über den Beginn der Anwendung des Beschlusses (GASP) 2015/1863 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP
über restriktive Maßnahmen gegen Iran; ABl. L 11 I vom 16.01.2016, S. 1.
Anmerkung: Der Beschluss (GASP) 2015/1863 (ABl. L 274 vom 18.10.2015, S.
174), mit dem die EU ihrer Verpflichtung aus dem Wiener Übereinkommen vom
14.07.2015 und der UN-Resolution 2231 (2015) nachgekommen ist, bis zu dem
im Gemeinsamen Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action – JCPOA)
festgelegten ÊAdoption Day“ Rechtsakte zur Aussetzung bzw. Aufhebung der im
vorstehend genannten Übereinkommen beschriebenen Wirtschafts- und Finanzsanktionen zu erlassen, gilt ab dem 16.01.2016. Der Generaldirektor der IAEO
hat dem Gouverneursrat der IAEO und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 16. Januar 2016 den Bericht vorgelegt, in dem bestätigt wird, dass Iran
die Maßnahmen gemäß Anhang V Nummern 15.1 bis 15.11 des JCPOA getroffen hat.
Information über den Beginn der Anwendung der Verordnung (EU) 2015/1861
des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive
Maßnahmen gegen Iran und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1862 des
Rates zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive
Maßnahmen gegen Iran; ABl. C 15 I vom 16.01.2016, S. 1.
Anmerkung: Die Geltung der Verordnung (EU) 2015/1861 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1862, die beide am 19.10.2015 in Kraft getreten
sind, ist an den Beginn der Anwendung des Beschlusses (GASP) 2015/1863
geknüpft.
Der Rat hat in Beschluss (GASP) 2016/37 (siehe oben) festgestellt, dass die Voraussetzung für die Anwendung des Beschlusses (GASP) 2015/1863 erfüllt ist,
und daher beschlossen, dass der Beschluss (GASP) 2015/1863 ab dem
16.01.2016 gilt. Folglich gelten auch die Verordnung (EU) 2015/1861 und die
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1862 ab dem 16.01.2016.
Ab 01.11.2015 müssen alle Geschäftsleute für die Beantragung eines Visums
einen Termin reservieren.
Quelle: gtai
Kasachstan: Kasachstan wird 162. Mitglied der WTO
Zum 30.11.2015 ist Kasachstan 162. Mitglied der WTO geworden. Das Land hat
sich zum Abbau von Handelshemmnissen, unter anderem von Zöllen, verpflichtet. Die Entscheidungen zu Ausnahmen vom gemeinsamen Zolltarif der Eurasi-
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
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schen Wirtschaftsunion wurden bereits getroffen (siehe Meldung vom
28.10.2015).
Quelle: gtai
Liberia: Beitritt zur WTO
Die Welthandelsorganisation WTO hat bei ihrer Ministerkonferenz in Nairobi am
16.12.2015 dem Beitritt Liberias als 163. Mitglied zugestimmt. Liberia hat bis
zum 15.06.2016 Zeit, das Beitrittspaket zu ratifizieren. 30 Tage nach der Notifizierung über die Annahme des Beitrittsprotokolls wird das Land als vollwertiges
Mitglied in die WTO aufgenommen werden.
Einzelheiten über die von Liberia im Beitrittsprotokoll einzugehenden Verpflichtungen finden Sie unter:
https://www.wto.org/english/news_e/news15_e/acc_lbr_16dec15_e.htm.
Quelle: gtai
Neuseeland: Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren
Bei der Einfuhr von Waren in Neuseeland sind eine Vielzahl von Vorschriften
und Regelungen zu beachten. Die frühzeitige Information über Einfuhrverfahren, zu zahlende Abgaben und mögliche Verbote und Beschränkungen hilft,
Verzögerungen an der Grenze und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Quelle: gtai
Philippinen: Deutsch-philippinisches Doppelbesteuerungsabkommen tritt in Kraft
Das am 09.09.2013 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
Deutschland und den Philippinen tritt am 01.01.2016 in Kraft und ersetzt das
bis dahin geltende Abkommen aus dem Jahr 1983.
Quelle: gtai
Russland: Vorgaben für den Transit ukrainischer Waren nach Kasachstan
Wie bereits zuvor berichtet, hat Russland das Freihandelsabkommen der GUS
mit der Ukraine ausgesetzt und die auch für die EU geltenden Lebensmittelsanktionen auf die Ukraine ausgedehnt. Um die Einhaltung dieser Sanktionen bei
Warendurchfuhren im Schienen- oder Straßenverkehr nach Kasachstan sicherzustellen, haben Präsident und Regierung Russlands entsprechende Maßnahmen
angeordnet. Die ukrainischen Warenlieferungen, die zu Durchfuhr bestimmt
sind, dürfen nur von Belarus aus erfolgen und müssen mit einer identifizierbaren Plombe versiegelt sein. Gestattet sind unter anderem solche Plomben, die
mit dem russischen Navigationssystem GLONASS auffindbar sind. Die Versiegelung wird auf der russischen Seite an bestimmten Kontrollpunkten durchgeführt. Daneben müssen Beförderer der Ware im Straßenverkehr (der Fahrer) über
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
11
ein Registrierungsticket verfügen, das sie bei der Einfuhr in die Russische Föderation erhalten und bei der Ausfuhr wieder abgeben müssen. Die entsprechenden Grenzkontrollpunkte sind von der russischen Regierung per Verordnung bereits festgelegt worden (siehe unten).
Das ukrainische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel teilte
am 04.01.2016 mit, dass derzeit der Transit von ukrainischen Waren durch
Russland vollständig durch die russische Seite eingestellt wurde.
Das Komitee für staatliche Einnahmen des Finanzministeriums Kasachstans informiert, dass alle aus der Ukraine kommenden Warenlieferungen im Straßenverkehr, unabhängig vom Ursprung der Ware einer zollamtlichen Begleitung
durch den russischen Zoll unterliegen. Des Weiteren sind dem russischen Zoll
die Verträge zwischen dem ukrainischen Lieferanten/Absender und dem kasachischen Empfänger zur Verfügung zu stellen.
Quelle: gtai
Serbien: Beitritt zu den Übereinkommen über ein gemeinsames
Versandverfahren und zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im
Warenverkehr
Serbien tritt am 01.02.2016 den Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr bei.
Die Beitrittsurkunde wurde am 09.12.2015 hinterlegt. Serbien folgt damit der
mit den Beschlüssen Nr. 2/2015 und Nr. 3/2015 der entsprechenden EU-EFTA
Gemischten Ausschüsse ausgesprochenen Einladung zum Beitritt zu dem Übereinkommen vom 20.05.1987 über ein gemeinsames Versandverfahren und zum
Übereinkommen vom 20.05.1987 über die Vereinfachungen der Förmlichkeiten
im Warenverkehr (ABl. L 132 vom 29.05.2015, S. 78).
Mit dem Beitritt können Waren im Rahmen des gemeinsamen Versandverfahrens zwischen den derzeitigen Vertragsparteien (EU, EFTA-Länder, Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und Serbien transportiert werden.
Darüber hinaus bringt die Erweiterung wesentliche Vereinfachungen für die
Wirtschaftsbeteiligten, die im Handel zwischen den Vertragsparteien tätig sind.
Wirtschaftsbeteiligte müssen zur Teilnahme am Verfahren allerdings die erforderlichen Änderungen in der Bürgschaftsurkunde vornehmen lassen.
Quelle: gtai
Ukraine: Zertifizierungspflicht für Landwirtschaftstechnik aufgehoben
Die bislang bestehende Pflichtzertifizierung für Landwirtschaftstechnik in der
Ukraine wird aufgehoben. Die Ukraine stellt ihr System der technischen Normung von der Pflichtzertifizierung durch Prüflaboratorien auf die Einhaltung
der Vorgaben technischer Reglements durch den Hersteller nach europäischem
Vorbild um. Die technischen Reglements entsprechen inhaltlich in ihren Vorgaben den europäischen technischen Richtlinien.
Die Einhaltung der Vorgaben wird nicht mehr durch eine Zertifizierung nachgewiesen, sondern durch Beobachtung und Kontrolle des Marktes. Für LandNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
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wirtschaftstechnik gelten folgende technische Reglements der Ukraine:
Technisches Reglement der Typgenehmigung für land-und forstwirtschaftliche
Zugmaschinen und Anhänger sowie andere Anhänger, Systeme und Bauteile
sowie selbständige technische Einheiten.
Technisches Reglement für Bauteile und Merkmale von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.
Quelle: gtai
Ukraine: Zollbefreiung für Elektrofahrzeuge
Zum 01.01.16 wird die Einfuhr von Elektrofahrzeugen in die Ukraine vom Zoll
befreit. Die Zollbefreiung gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ausschließlich von
einem Elektromotor (oder mehreren Elektromotoren) (Warennummer
8703.90.10.10) angetrieben werden.
Quelle: gtai
Ukraine: Rindfleischeinfuhren aus der EU wieder erlaubt
Die Ukraine hat das Verbot für Rindfleischeinfuhren aus der EU aufgehoben. Die
Einfuhr von Rind- und Kalbfleisch ist jedoch weiterhin an bestimmte Voraussetzungen, wie die Vorlage anerkannter Veterinärzertifikate gebunden. Einheitliche
Veterinärzertifikate für alle EU-Länder liegen derzeit noch nicht vor. Das Veterinärzertifikat ist beim jeweiligen Veterinäramt erhältlich.
Quelle: gtai
Ländernotizen
Aserbaidschan: Aserbaidschanische Zentralbank gibt Mandat frei
Der sinkende Ölpreis, die Krise in Russland und Währungsabwertungen in den
Nachbarländern stellten die Wirtschaft Aserbaidschans vor eine Zerreißprobe.
Die Stützung der Nationalwährung verschlang fast zwei Drittel der Devisenreserven. Zum 21.12.2015 gab die Zentralbank die Nationalwährung zum Floaten
frei. Daraufhin schnellten Importpreise und Inflation in die Höhe. Doch birgt die
Abwertung auch Chancen für lokale Exporte und erhöht den Druck zur Diversifizierung der Binnenwirtschaft.
Quelle: gtai
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
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China: Ausbau der Verkehrsinfrastruktur stellt China vor Herausforderungen
Im Gegensatz zum Hochbau läuft der Infrastrukturbau in der VR China weiterhin gut. Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur gibt es noch große Defizite. So
zwingen die rasch wachsenden Einwohnerzahlen der Städte dazu, den innerstädtischen Nahverkehr auszubauen. Zur Bewältigung der vielfältigen Vorhaben
werden in- und ausländische Investoren gesucht. Deutsche Baumaschinen sind
im Infrastrukturbau vor allem dort, wo es auf Präzision ankommt, nach wie vor
gefragt.
Quelle: gtai
Indonesien: Banken verdienen viel Geld
Eine Bank, die keinen Gewinn macht, gibt es in Indonesien so gut wie gar nicht.
Die Finanzinstitute freuen sich über Margen, die zu den höchsten der Welt gehören. Sie geben sich sehr risikoscheu und bieten nur wenige innovative Produkte an. Außerdem vergeben sie kaum Kredite an Privatunternehmen. Ausländische Investoren wollen ihr Engagement im Finanzmarkt des größten Landes
der ASEAN verstärken, jedoch dürfen sie nur in Ausnahmefällen die Mehrheit an
einer einheimischen Bank übernehmen.
Quelle: gtai
Iran: Markt für Medizintechnik will expandieren
Die Bemühungen zur Forcierung der lokalen Herstellung/Montage von Medizintechnik sind angesichts der Sanktionspolitik verstärkt worden. Die Medizintechnik gilt heute als eine der innovativsten iranischen Industrien. Dennoch bleibt
Irans Importbedarf hoch und dürfte in den nächsten Jahren weiter steigen. Viele
ausländische Anbieter haben sich jedoch in den letzten Jahren aufgrund der
Sanktionen/Behinderungen im Zahlungsverkehr aus Iran zurückgezogen.
Quelle: gtai
Italien: Wirtschaftsstruktur und -chancen
Italien ist nach Deutschland das zweitwichtigste Industrieland der EU. Die stark
fragmentierte verarbeitende Industrie bildet das Rückgrat der italienischen Wirtschaft, auch wenn der Dienstleistungssektor einen größeren Anteil am BIP hat.
Italienische Unternehmen sind vor allem mit Luxusprodukten - von Modeartikeln über Autos bis hin zu Jachten - im Exportgeschäft erfolgreich. Die lange
Wirtschaftskrise des Landes aber schwächt die Wettbewerbsfähigkeit.
Quelle: gtai
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Kanada: Maschinenbau kann sich behaupten
Kanadas Nachfrage nach Maschinen und Anlagen ist trotz der derzeitigen Konjunkturschwäche stabil. Lediglich bei Ausrüstungen für die Öl- und Gasförderung ist ein deutlicher Rückgang zu beobachten. In anderen Segmenten wie den
Metallbearbeitungs- und den Baumaschinen bleiben die Aussichten auch für
2016 positiv. Die Firmen wollen ihre Ausgaben für Ausrüstungen leicht erhöhen.
Die schwache Inlandswährung drückt allerdings möglicherweise die Importe, die
über die Hälfte des Marktes ausmachen.
Quelle: gtai
Mexiko: Gute Absatzchancen für Baukomponenten
Die Nachfrage nach Bauzulieferprodukten in Mexiko entwickelt sich erfreulich.
Als besonders gut gelten die Aussichten bei Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik mit Wachstumsraten im zweistelligen Bereich. Auch bei Hausautomatisierungstechnik und Gebäudesicherheit gehen Experten von einem Wachstum
bis 2018 von jährlich über 7 % aus. Bei Fenstern setzen sich Kunststoffprodukte
nur langsam durch. Bei PVC-Rohren und Wasserheizgeräten wird der Markt von
jeweils einem Hersteller dominiert.
Quelle: gtai
Montenegro: Konjunktureller Aufschwung setzt sich forty
Die Wirtschaftsleistung Montenegros hat 2015 wieder deutlich stärker als im
Jahr davor zugelegt. Vor allem dank eines satten Plus im Tourismus und des
Hochfahrens mehrerer Investitionsvorhaben dürfte das Bruttoinlandsprodukt
(BIP) nach Schätzungen des Finanzministeriums um rund 4 % gewachsen sein.
Im Jahr 2014 hatte sich die kleine Adriarepublik mit einem BIP-Plus von 1,8 %
begnügen müssen. Auf mittlere Sicht gilt eine Stabilisierung im Bereich von 3
bis 4 % als wahrscheinlich.
Quelle: gtai
Niederlande: Transport und Logistik
Die Niederlande zeichnen sich durch einen starken Transport- und Logistiksektor aus und verfügen über das leistungsstärkste Drehkreuz Europas für den
Überseehandel. Die zentrale Lage in Westeuropa und die ausgezeichnete Infrastruktur stärken die Position als Logistikstandort. Transportdrehscheibe des
Landes ist der Rotterdamer Hafen. Die Branche setzte ihren Wachstumskurs
2015 fort, die Umsatzzahlen steigen seit Anfang 2014. Deutsche Logistikfirmen
sind gut aufgestellt.
Quelle: gtai
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
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Portugal: Wirtschaftstrends Jahreswechsel 2015/16
Portugals Volkswirtschaft ist nach tiefer Rezession seit 2014 auf einem moderaten Erholungspfad und soll graduell weiter gesunden. Das Jahr 2015 brachte
ein ausgeprägtes Wachstum. Dank der regen Binnennachfrage nahmen auch die
Importe weiter zu, wovon Deutschland als zweitwichtigster Handelspartner profitierte. Grenzen setzen der Nachfrage die notwendigen Entschuldungsprozesse.
Zu den größten Herausforderungen gehören der Abbau der Staatsverschuldung
und eine Stärkung der Produktivität.
Quelle: gtai
Ruanda: Unterstützung beim Markteintritt
Der Markteintritt in Entwicklungs- und Schwellenländern wie Ruanda bietet
Chancen, ist aber auch mit Unsicherheiten und Risiken verbunden. Wie gestalten sich die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen vor Ort? Wie erhält man Zugang zu lokalen Netzwerken? Wie können finanzielle Risiken abgesichert werden? Hier leistet die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wertvolle Unterstützung.
Quelle: giz
Auslandsangebote/-anfragen
Hannover Messe 2016:
26.04.2016 - 28.04.2016 Technology Cooperation Days
Auch in diesem Jahr organisiert die NBank wieder zusammen mit ihren Partnern
aus dem Enterprise Europe Network (EEN) die internationale Kooperationsbörse
ÊTechnology Cooperation Days“! Der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) unterstützt die Veranstaltung dabei und steht überdies natürlich auch gerne als Gesprächspartner zur Verfügung. Die Veranstaltung findet
vom 26.04.bis 28.04.2016 auf dem Messegelände Hannover (Halle 2) statt.
Erweitern Sie Ihre internationalen Kontakte und nutzen die Vorteile internationaler Kooperation und Zusammenarbeit. Buchen Sie Gespräche mit interessanten Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Ihre Gespräche werden durch
uns koordiniert und entsprechend Ihrer Auswahl fixiert. Nutzen Sie unseren
Messestand um sich auszutauschen und profitieren von der internationalen
Kundenbasis des Enterprise Europe Network.
Die Kooperationsbörse bietet ein weltweit einmaliges Themen- und Angebotsspektrum, das gezielt ineinander greift. So resultieren aus der Verknüpfung
von Forschung und Entwicklung, Industrieautomation und IT, Zulieferung, Produktionstechnologien und Dienstleistungen sowie Energie- und Umwelttechnologien branchenübergreifende Möglichkeiten zur Geschäftsanbahnung. Die
Technology Cooperation Days überzeugen seit Jahren Aussteller und Besucher
aus der ganzen Welt.
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Weitere Informationen finden Sie unter www.technologycooperationdays.com.
Bei einer Registrierung vor dem 29.02.2016 ist die Teilnahme kostenfrei.
Quelle: NBank
Katalogausstellung in Saudi-Arabien
Für die Erschließung neuer Märkte steht Ihnen das Delegiertenbüro der Deut‐
schen Wirtschaft für Saudi‐Arabien, Bahrain und Jemen (AHK Saudi‐Arabien) je‐
derzeit zur Seite. Durch das sehr erfolgreiches Konzept der jährlichen Kata‐
logausstellung ermöglicht die AHK es deutschen Unternehmen, Kontakte zum saudi‐arabischen und bahrainischen Markt auf‐ und auszubauen. Sie erhalten hierdurch die Möglichkeit, Erstkontakte zu lokalen Unternehmen und Endkun‐
den herzustellen bzw. Ihre Produkte und Dienstleistungen weiter zu vermarkten. Saudi‐Arabien, als größte Volkswirtschaft der gesamten MENA‐Region, ist ein at‐
traktiver Markt, für den aufgrund zahlreicher öffentlicher Großprojekte und In‐
vestitionen aus der Privatwirtschaft weiterhin ein starkes Wirtschaftswachstum prognostiziert wird. Das aktuelle Projektvolumen in Saudi‐Arabien liegt bei über 999 Mrd. USD. Bahrain, der „kleine Nachbar“, ist ein internationales Handels‐
zentrum und dient vielen Unternehmen als Hub im Golf. Produkte und Dienst‐
leistungen mit dem Siegel „Made in Germany“ genießen in beiden Ländern ein außerordentlich hohes Ansehen. Das Konzept der Katalogausstellung zusam‐
mengefasst: Die AHK stellt Ihr Unternehmen und Ihre Produkte und Dienstleistungen anhand Ihrer Werbematerialien, wie Kataloge, Prospekte etc. im Markt vor. Sie haben keinen Personalaufwand vor Ort Die AHK organisiert die Vorstellung für Sie an 5 Standorten in Saudi‐Arabien und Bahrain, den wichtigsten Wirtschafts‐ und Handelsmetropolen Manama, Dam‐
mam, Jubail, Riad und Dschidda Als Rahmen für Ihre Vorstellung nutzt die AHK das Deutsche Frühstück, welches jedes Jahr an jedem Veranstaltungsort über 100 Entscheidungsträger aus Wirt‐
schaft und Ministerien anzieht. Darüber hinaus veranstaltet die AHK gesonderte Vorstellungen in den lokalen Industrie‐ und Handelskammern, um eine hohe Zahl an relevanten Ansprechpartnern zu gewährleisten Die AHK stellen für Sie Kontakte zu potentiellen lokalen Partnerunternehmen, Importeuren und Endkunden her Die Ausstellungen finden vom 01. ‐ 05. Mai sowie am 23. Mai statt. Letztes Jahr konnten bis zu 33 Kontakte pro Unternehmen generiert werden; durchschnitt‐
lich 22 Kontakte pro Unternehmen, bei 25 teilnehmenden Unternehmen. Somit bietet die AHK Ihnen die Möglichkeit, sich in zwei Ländern des Gulf Coope‐
ration Councils (GCC) und fünf verschiedenen Standorten vor lokalen Unter‐
nehmen kostengünstig und ohne Personalaufwand zu präsentieren. Die AHK bie‐
tet Ihnen damit eine Dienstleistung, die in den letzten Jahren sehr positive Er‐
gebnisse erzielt hat. Die teilnehmenden Unternehmen konnten erste Kontakte gewinnen und Marktinformationen erhalten. Ein großer Teil der teilnehmenden Unternehmen bereitet sich nach den Katalogausstellungen auf den Marktein‐
stieg durch Importeure oder mit Hilfe von Partnern vor. Informationen sowie die Anmeldeunterlagen finden Sie unter http://saudiarabien.ahk.de/dienstleistungen/markteinstiegshilfe/katalogausstell
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ung/, Anmeldeschluss ist der 15. März 2016, Ansprechpartner: Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien,
Bahrain und Jemen (AHK Saudi-Arabien), German-Saudi Arabian Liaison Office
for Economic Affairs (GESALO) , P.O.Box: 61695, Riyadh: 11575, Königreich
Saudi Arabien / Kingdom of Saudi Arabia, Email: [email protected]
Web: http://saudiarabien.ahk.de, Telefon +966-11-4050201 ext. 115, Fax +96611-4031232, oder Herr Benahsene (Benahsene@ahk‐arabia.com, Telefon 00966‐
11‐4050201 Ext. 117). Quelle: AHK Saudi‐Arabien Veröffentlichungen
Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren – Ghana
Das Zollmerkblatt Ghana bietet deutschen Exporteuren einen kompakten Überblick über die aktuellen Zoll- und Einfuhrbestimmungen des westafrikanischen
Landes. Neben einer Darstellung der handelspolitischen Rahmenbedingungen
enthält die Broschüre Informationen zu Zollverfahren, Warenbegleitpapieren,
Einfuhrabgaben sowie produktspezifischen Verboten und Beschränkungen. Das
Zollmerkblatt Ghana können Sie kostenlos nach vorheriger Registrierung downloaden unter www.gtai.de/zollmerkblaetter.
Quelle: gtai
Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren – Neuseeland
Bei der Einfuhr von Waren in Neuseeland sind eine Vielzahl von Vorschriften
und Regelungen zu beachten. Die frühzeitige Information über Einfuhrverfahren, zu zahlende Abgaben und mögliche Verbote und Beschränkungen hilft,
Verzögerungen an der Grenze und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Quelle: gtai
Recht kompakt - Hongkong, SVR
Der Länderbericht Hongkong, SVR aus der Reihe Recht kompakt liegt in aktualisierter Fassung mit Stand November 2015 vor. Die Reihe ÊRecht kompakt“ bietet Ihnen für verschiedene Länder einen Überblick über einzelne Rechtsthemen
wie u.a. Beitritt zum UN-Kaufrecht, Gewährleistung, Sicherungsmittel, Produzentenhaftung, Immobilienrecht, Vertriebsrecht, Investitionsrecht, Gesellschaftsrecht, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz,
Steuerrecht und Rechtsverfolgung. Ein schneller Rechtsvergleich wird damit
ermöglicht.
Quelle: gtai
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
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Impressum
Herausgeber:
Niedersächsischer Industrie- und
Handelskammertag (NIHK)
Hinüberstraße 16/18
30175 Hannover
im Verbund mit der IHK Braunschweig und der Handelskammer Bremen – IHK
für Bremen und Bremerhaven
Mitglieder des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK)
sind:
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg
Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum
Die Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert
und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen
werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Meldungen können bei der jeweiligen
IHK angefordert werden.
Tagesaktuelle Veranstaltungsinformationen finden Sie unter:
www.ihk-emden.de
www.ihk-lueneburg.de
www.ihk-oldenburg.de
www.osnabrueck.ihk24.de
www.stade.ihk24.de
www.ihk-braunschweig.de
www.handelskammer-bremen.de
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 02/2016
Bildnachweis: shutterstock.com
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