ralph, Mann aus der Familie kutza München, 30.3.2015 natürlicher, beseelter Mensch nach § 1 BGB (1896), Begünstigter der Person Dr. Ralph Kutza Wohnsitz: Linkstr. 82 [80933] München Frau Sxxxxx Kxxxxxxxx Sxxxxxxstr. xx [80799] München vorab per E-Mail und Fax an: 089 / xxxxxxxx Zurückweisung Ihres Schreibens vom 25.3.2015 (zugegangen 27.3.15); Rechnung gem. AGB und Vertrag über Schadensersatz; Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte; Untersagung Wertgeschätzte Frau Kxxxxxxx, Ihr Schreiben ist zurückzuweisen. Ich, ralph, Mann aus der Familie kutza, bin von der von Ihnen adressierten Person nur der Begünstigte, nicht der Treuhänder. Eine 'Schuldnerrolle' liegt nicht vor. Ihr Verhalten berechtigt mich, unter Bezugnahme auf AGB und Vertrag über Schadensersatz, Ihnen zugestellt am/ab dem 10.3.2015, zur Stellung einer binnen 14 Tagen – bis spätestens 17.4.2015 - zur Begleichung fälligen Rechnung, siehe die beiliegende Rechnung. Folgendes ist u.a. festzuhalten: Sie kamen Ihrer Auskunftspflicht nicht nach. Dazu, ob Sie sich als Beamtin sehen, schwiegen Sie. Sie taten trotz Nachfrage nicht kund, in welchem Staat Sie inwiefern zur Durchführung hoheitlichstaatlicher Maßnahmen ermächtigt zu sein meinen. Hierzu geforderte Nachweise legten Sie nicht vor. Weil Sie dies nicht fristgerecht machten, stimmten Sie zum einen zu, daß Ihnen hoheitlich-staatliche Maßnahmen nicht zustehen. Zum anderen verzichteten Sie dadurch unwiderruflich auf etwaige Schritte gegen mich. Da Sie nun mit Ihrem Schreiben vom 25.3.15 dagegen verstießen, rechnen Sie bitte zudem mit Strafanzeige (u.a. versuchte Nötigung, Amtsanmaßung, Verfolgung Unschuldiger). Sie antworteten auch nicht auf die Frage der Rechtsgrundlage Ihres Ersuchens. Zudem schickten Sie mir trotz Aufforderung keine Kopie des vorgeblich existierenden Antrags, seiner Begründung und etwaiger weiterer Unterlagen des vorgeblichen Gläubigers. Sie ignorierten, daß ich nachweislich zu keinem Zeitpunkt einen rechtlich einwandfreien „Bescheid“ bzgl. Zahlungspflicht von Rundfunkbeiträgen bekommen habe. Unabhängig davon ignorierten Sie, daß ich Sie unter klar belegender Verweisung auf Sie bindende Beschlußfassung des Bundesverfassungsgerichts darauf hinwies, daß dem Bayerischen Rundfunk kein Selbsttitulierungsrecht zusteht. Sog. öffentlich-rechtliche Institutionen haben demnach keine vollstreckungsrechtliche Privilegierung, wenn es privatwirtschaftliche Konkurrenten gibt, wie hier in Form z.B. von 'Sky' der Fall. Weil Konkurrenten sich erst richterlich unterzeichnete Vollstreckungstitel vom zuständigen Amtsgericht holen müßten, muß dies auch der BR tun. Das erfolgte jedoch nicht! Auch deswegen ist das Vorgehen nichtig/rechtswidrig. Sie wußten, daß der Beitragsservice 'Bescheide' gar nicht erlassen könnte, da er nicht der Gläubiger wäre und nach eigenem Bekunden nicht rechtsfähig ist. Sie wußten zudem, daß der Bayerische Rundfunk entweder nicht selbst Bescheide bzw. Festsetzungsbescheide (die Frage ausblendend, ob er das denn überhaupt darf) an mich verschickte oder aber, falls doch, dann nicht unterschriebene. Obwohl ich Sie aufklärte, ignorierten Sie das BayVwVfG, in dem es bei Art. 2 Abs. 1 Satz 2 heißt: „Das Gesetz gilt auch nicht für die Anstalt des öffentlichen Rechts 'Bayerischer Rundfunk'.“ Damit gilt hier also mir gegenüber ganz ausdrücklich niemals die Norm aus Art. 37 Abs. 5 Satz 1: „Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.“ Sie agierten unehrenhaft und ohne Rechtsgrundlage. Es gab keinen wirksamen Ausgangsbescheid, dennoch meinen Sie dreist, ein Zwangsvollstreckungsverfahren durchziehen zu können und eine Schuldnerverzeichniseintragung anordnen zu können. Daß ich etwas schulde, ist unzutreffend und nicht nachgewiesen. Ich erklärte Zahlungsbereitschaft im Falle des Nachweises. Ihnen war das egal! Den Geltungsbereich der ZPO, auf die Sie sich berufen, nach dem 25.4.2006 teilten Sie mir trotz Aufforderung ebenfalls nicht mit. Falls Sie sich dennoch darauf berufen, darf ich dies ggf. auch. Daß ich im Zusammenhang mit einer etwaigen Vermögensauskunft bereit war, zuvor gem. § 802c Abs. 3 Satz 2 ZPO i.V.m. § 480 ZPO als Schwurpflichtiger vor Leistung eines Eides 'vom Richter' in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides belehrt zu werden, übergingen Sie dreist. Im übrigen teilte ich Ihnen auch mit, am 25.3.15 verhindert zu sein. Ein Belehrungstermin zuvor wurde nicht benannt. Eine solche Belehrung durch einen Richter wäre zudem nicht in Ihrem Büro. Somit lag keine Terminversäumnis vor, wie von Ihnen in unehrenhafter Weise dennoch behauptet. Ein weiterer Gipfel an Unverfrorenheit Ihrerseits besteht darin, daß Sie Ihr Schreiben nicht nur nicht korrekt unterschrieben (d.h. mit vollem Namen, inkl. Vornamen), sondern vielmehr leicht erkennbar sogar lediglich eine eingescannte Paraphe auf dem Schreiben ausdruckten! Somit verstießen Sie eklatant gegen § 126 BGB. Zudem erscheint das als Urkundenfälschung mit mutmaßlich betrügerischer Absicht, zumal Ihr Drohbrief vom 4.3.15 auch schon mit dem Scan gezeichnet war! Für Ihr vielfaches Fehlverhalten haften Sie persönlich, wie in meinem Schreiben (10.3.15) benannt. Ich untersage Ihnen die geplante Eintragung, und zusätzlich werde ich mich wegen Ihres gravierenden Fehlverhaltens an das 'Amtsgericht München', für welches Sie tätig zu sein behaupten, wenden. Hochachtungsvoll ralph, Mann aus der Familie kutza Anlage: Rechnung ralph, Mann aus der Familie kutza München, 30.3.2015 natürlicher, beseelter Mensch nach § 1 BGB (1896), Begünstigter der Person Dr. Ralph Kutza Wohnsitz: Linkstr. 82 [80933] München Frau Sxxixxx Kxxxxxxx Sxxxxxxxstr. xx [80799] München vorab per E-Mail und Fax an: 089 / xxxxxxxx RECHNUNG gem. AGB und Vertrag über Schadensersatz, zugesandt am 10.03.2015 Wertgeschätzte Frau Sxxixxx Kxxxxxxx, durch konkludentes Handeln traten die Ihnen am 10. März 2015 zugesandten AGB und Vertrag über Schadensersatz in Kraft. Das heißt, ich bin durch Ihr Verhalten in Form Ihres weiteren Schreibens vom 25. März 2015 berechtigt, von Ihnen Gebühren zu verlangen. Ich fordere von Ihnen die mir vertraglich zustehenden Gebühren gemäß (jeweils unter § 4): - Position 1, Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben, in Höhe von 300,- € - Position 3, Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift, in Höhe von 1.000,- € - Position 5, Mißachtung der öffentlichen Auskunftspflicht bzw. Amtspflicht, in Höhe von 10.000,- € In Summe beläuft sich meine Forderung also auf 11.300,- € (i.W.: elftausenddreihundert Euro). Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis spätestens 17. April 2015 auf folgende Bankverbindung bei der xxxxxxxxx: Empfänger: IBAN: BIC: Dr. Ralph Kutza DExxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx Hochachtungsvoll ralph, Mann aus der Familie kutza
© Copyright 2025 ExpyDoc