Preisliste Fotografie 2015

Sto AG
Südstrasse 14
CH-8172 Niederglatt
Telefon + 41 44 851 53 53
Fax
+ 41 44 851 53 00
[email protected]
www.stoag.ch
Zusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
AGB für objektspezifische Materialien (Beplankungen, GFB-Elemente, Decoprofile etc.)
Es gelten die im Moment des Vertragsabschlusses massgebenden
Lieferbedingungen
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Sto AG (im Internet
Die unverbindliche Angabe des Liefertermins erfolgt nach der
publiziert unter www.stoag.ch  Quick Links  AGB).
endgültigen Bestellungsannahme. Die Lieferfrist beträgt ca. 8 16 Wochen (je nach Material). Es gilt insbesondere § 19 der AGB.
Der vorliegende Zusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist eine Ergänzung zu den erwähnten AGB der Sto AG und hat
Für Lieferungen zur Baustelle ist eine für LKW bis 38 t befahrbare
ausschliesslich Gültigkeit für die Lieferung von objektspezifisch
Strasse Voraussetzung. Mehrkosten, welche durch nicht
hergestellten Materialien. Bei Abweichungen und/oder
zugängliche Baustellen entstehen, werden separat berechnet.
Widersprüchen zwischen den AGB und diesemZusatz, geht der
Zusatz den AGB vor.
Der Ablad der Ware am Bestimmungsort erfolgt durch den
Besteller, zu seinen Lasten und auf sein Risiko. Für Lieferungen
Zahlungskonditionen
mit Kranfahrzeug wird ein Zuschlag von CHF 25.- pro Kran-
Bei Bestellungen > CHF 100‘000.- ist eine Akontozahlung von
zug/Palette erhoben. Mehrkosten auf Grund kundenseitig
50% des Bestellbetrags bei Auftragserteilung innerhalb von
gewünschter Teillieferungen werden dem Kunden verrechnet.
5 Tagen fällig. Die restlichen 50 % sind bei Lieferung des Materials
innerhalb von 30 Tagen fällig.
Ist der Besteller zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor Ort, so gilt
die Ware als mängelfrei angenommen.
Die Verrechnung allfälliger Werkzeugkosten zur Herstellung von
Sonderelementen ist bei Auftragserteilung fällig, zahlbar innert
Bestellte und nicht abgerufene Ware lagert die Sto AG auf Risiko
5 Tagen.
und Rechnung des Käufers. Tarif: ab 1. Monat CHF 25.- /pro
Palette (wird bei der letzten Auslieferung nachbelastet.).
Die endgültige Bestellungsannahme, und damit Beginn der
Lieferfristen, erfolgt erst nach dem Zahlungseingang der Akonto-
Die Rechnungsstellung für die Ware erfolgt am Tag der geplan-
sowie der Werkzeugkostenzahlung.
ten Lieferung. Zusätzliche Transporte werden in Rechnung
gestellt.
Bemusterung
Muster und Proben gelten als unverbindliche Anschauungsstücke,
Mängelhaftung
der dafür notwenige Aufwand kann verrechnet werden. Sie
Die Gewährleistung auf der Ware entspricht OR Art. 210. Es
verbleiben im Eigentum der Sto AG.
gelten zudem die § 4 ff der AGB. Für Folgeschäden (entgangener
Gewinn, Folgekosten infolge Bauverzögerungen, grösserem
Geringfügige Abweichungen zwischen gelieferten Material und
Angebot bzw. Muster sind zu tolerieren und berechtigen nicht zu
Gewährleistungsansprüchen.
Planungs- /Ausführungsaufwand etc.) haftet die Sto AG nicht.