Neu beginnende Strafverfahren ab 13.02.2017

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
13.02.2017 bis zum 17.02.2017
Stand: 09.02.2017
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 13. Februar 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 277
mit Fortsetzung am 06. März 2017, 13:00 Uhr.
09:00 Uhr:
7 Ns 117/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 75jährigen Angeklagten A. aus Steinfurt.
Das Amtsgericht Nordhorn sprach den Angeklagten am 07. Juni 2016 vom Vorwurf der
Straßenverkehrsgefährdung frei.
Dem Angeklagten wird durch die Staatsanwaltschaft folgendes zur Last gelegt:
Am 07. Oktober 2015 soll der Angeklagte mit seinem Pkw auf der L 39 in Richtung
Salzbergen gefahren sein. Seine bestehende Diabeteserkrankung soll dazu geführt haben,
dass er sein Fahrzeuge zunächst in Schlangenlinien gesteuert habe und dann hinter der
Autobahnunterführung auf die Gegenfahrbahn gekommen sei. Dort soll er mit dem Fahrzeug
der Z. zusammengestoßen sein, wobei es zu einem Sachschaden in Höhe von 1.500,00 €
gekommen sei. Nach der Kollision soll der Angeklagte weitergefahren sein. So soll er sein
Fahrzeug ca. 300 m weiter gegen den von der Zeugin Z. geführten Pkw gesteuert haben. Z.
soll dabei durch glückliche Umstände unverletzt geblieben sein. An dem Fahrzeug soll ein
Sachschaden in Höhe von ca. 2.500,00 € entstanden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und sieben
Zeugen geladen.
-------------Montag, 13. Februar 2017, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 32/16
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 24-jährigen
Angeklagten B. aus Melle.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 12. Oktober 2016 wegen
versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlich gefährlicher
Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit der bereits verurteilten C. am 23.
August 2016 ein Taxi zum Kreisel an der Realschule in Melle bestellt zu haben, um den
Taxifahrer zu berauben. Als der Taxifahrer mit seinem Fahrzeug vorgefahren und
ausgestiegen sei, soll ihm der Angeklagte Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Der
Taxifahrer soll daraufhin um sich geschlagen haben, weswegen es ihm schließlich gelungen
sei, sich von dem Angeklagten loszureißen, in sein Fahrzeug zu fliehen und davon zu fahren.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
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Dienstag, 14. Februar 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 153/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28jährigen Angeklagten A. aus Lingen (Ems).
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 25. August 2016 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 Monaten. Die Verwaltungsbehörde darf dem Angeklagten vor Ablauf von einem Jahr keine
Fahrerlaubnis erteilen und dem Angeklagten wird für die Dauer von drei Monaten untersagt,
Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 01. April und am 02. April 2016 mit seinem
Kleinkraftrad öffentliche Straßen in Lingen befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der
benötigten Erlaubnis zum Führen des Fahrzeuges gewesen sei. Beide Taten soll er unter
dem Einfluss berauschender Mittel begangen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und drei
Zeugen geladen.
-------------13:30 Uhr:
5 Ns 154/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51jährigen Angeklagten B. aus Lingen (Ems).
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 20. September 2016 wegen
räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie wegen
Diebstahls in zwei Fällen, davon in einem Fall geringwertiger Sachen und wegen Bedrohung
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. Februar 2016 in den Geschäftsräumen der
Firma REWE in Lingen Waren im Wert von 76,11 € in einem Einkaufswagen hinter den
Kassenbereich gefahren zu haben, um die Waren ohne Bezahlung mitzunehmen. Der Zeuge
Z. soll dann den sich entfernenden Angeklagten draußen nach dem Kassenbon für die im
Einkaufskorb befindlichen Sachen gefragt haben. Daraufhin soll der Angeklagte den
Einkaufswagen mit 5 Flaschen Schnaps mit Wucht direkt auf den Zeugen Z. gestoßen
haben, um so im Besitz der restlichen Waren zu bleiben. Danach soll der Angeklagte trotz
alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit sein Fahrrad bestiegen haben und davon gefahren sein.
Bei dem Angeklagten soll eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,72 ‰ festgestellt
worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, fünf Zeugen
und ein Bewährungshelfer geladen.
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Dienstag, 14. Februar 2017, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
188
09:15 Uhr:
10 KLs 28/16
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährigen
Angeklagten A. aus Osnabrück wegen schwerer Brandstiftung.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. August 2016 die Fußmatte seiner ehemaligen
Nachbarinnen im 2. OG eines Mehrparteienhauses in Papenburg in Brand gesetzt zu haben.
Dadurch soll auch die Wohnungstür zerstört worden sein. Ein weiteres Übergreifen des
Feuers auf den Rest des Wohnhauses, in dem 51 Menschen wohnhaft sind, soll durch das
rechtzeitige Eingreifen von Anwohnern verhindert worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen
Sachverständiger und acht Zeugen geladen.
Beteiligten
ein
Dolmetscher,
ein
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Mittwoch, 15. Februar 2017, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG QuereDegener, Saal 176 mit Fortsetzungen am 20. Februar, 13. und 15. März 2017, jeweils
09:00 Uhr.
09:00 Uhr:
18 KLs 16/16
Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 36-jährigen
Angeklagten A., zurzeit JVA Oldenburg, wegen Diebstahls.
Dem drogensüchtigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 06. Dezember 2015
bis zum 01. September 2016 seinen Lebensunterhalt und seinen Drogenkonsum durch
insgesamt 40 Diebstahlstaten und den anschließenden Verkauf der entwendeten
Gegenstände finanziert zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den
Sachverständiger und ein Zeuge geladen.
üblichen
Beteiligten
ein
Dolmetscher,
ein
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Donnerstag, 16. Februar 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 149/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 58jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 19. September 2016 wegen
Betruges in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Ende des Jahres 2014 zwei Firmen Aufträge für ein
Bauvorhaben in Osnabrück erteilt zu haben, obwohl er aufgrund seiner Vermögenslosigkeit
nicht in der Lage gewesen sei, die Rechnungen seiner Vertragspartner zu begleichen.
Insgesamt soll es so zu 5 Taten gekommen sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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11:30 Uhr:
5 Ns 159/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 43jährigen Angeklagten B., zurzeit JVA Lingen.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. September 2017 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung weiterer Strafen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten. Weiter wurde der Angeklagten wegen vorsätzlichen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs in
Tateinheit mit Unterschlagung, wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in
Tateinheit mit Betrug sowie wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von neun Monaten verurteilt. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf
von noch zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seiner Exfrau am 13. September 2015 in deren
Wohnung in Belm im Rahmen eines Streitgespräches eine Ohrfeige verpasst zu haben.
Am 07. März 2016 soll er in den Geschäftsräumen der Firma Marktkauf in Belm Waren im
Wert von 75,00 € eingesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen.
Am 14. April 2016 soll er in den Geschäftsräumen der Firma Marktkauf in Belm Ware im
Wert von 29,95 € eingesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen.
Am 08. April 2016 soll er sich den Pkw der Zeugin Z. geliehen haben. Entgegen einer
vorangegangen Absprache soll er den Pkw in der Folgezeit bis zum 12. April 2016 nicht an
die Zeugin zurückgegeben haben. Ferner soll er im Fahrzeug deponiertes Bargeld in Höhe
von 120,00 € an sich genommen haben, um es für sich zu behalten.
Am 12. April 2016 soll er dann den Pkw an die Zeugin zurückgegeben und ihr gegenüber ein
Kaufinteresse daran vorgegeben haben. Dabei sei es ihm darum gegangen, die Zeugin
durch diese Behauptung dazu zu bringen, ihm das Fahrzeug weiter zu überlassen. Wie von
dem Angeklagten beabsichtigt, soll er den Pkw im Wert von 4.000,00 € im Folgenden für sich
behalten haben.
Am 08. April und am 12. April 2016 soll er mit dem Pkw öffentliche Straßen befahren haben,
obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscherin und vier Zeugen
geladen.
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Seite 5
14:00 Uhr:
5 Ns 156/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34jährigen Angeklagten A., zurzeit JVA Lingen.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 21. September 2017 wegen
Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 26. November 2015 in den Geschäftsräumen der
Firma Marktkauf in Belm Alkoholika im Gesamtwert von 62,96 € eingesteckt zu haben, um
sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Er soll beabsichtigt haben, den Alkohol gewinnbringend
weiterzuverkaufen, um so seinen Lebensunterhalt und seine Betäubungsmittelabhängigkeit
finanzieren zu können.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein Zeuge
geladen.
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Donnerstag, 16. Februar 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 1/17
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33jährigen Angeklagten A. aus Geeste.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. Oktober 2016 wegen
Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,- Euro.
Am Abend des 14. Dezember 2015 soll es in einem Wohnhaus in Osnabrück zu einem Streit
zwischen dem Angeklagten und dem dort wohnenden Z. gekommen sein. Danach soll der
Angeklagte das Fahrzeug des Z. zerkratzt haben, wodurch ein Sachschaden in Höhe von
3.480,93 € entstanden sei.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscherin und drei Zeugen
geladen.
-------------11:00 Uhr:
7 Ns 212/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52jährigen Angeklagten A. aus Lingen (Ems).
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 01. Dezember 2016 wegen
Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Geschäftsräumen der Firma Media Markt in
Lingen am 22. Juli 2016 ein Handy im Wert von 29,99 €, am 06. August 2016 ein Handy im
Wert von 99,99 € und am 12. August 2016 eine ScanDisk im Wert von 39,99 € entwendet zu
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haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, die entwendeten Gegenstände zur
Finanzierung seines Lebensunterhaltes weiterzuveräußern.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------11:45 Uhr:
7 Ns 195/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
38-jährigen Angeklagten Björn U. aus Lindern (Oldenburg).
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 20. Oktober 2016 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Betruges in 3 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich u.a. wie folgt strafbar gemacht zu haben:
-
Am 25. Oktober 2015 soll er mit einem Pkw öffentliche Straßen in Lingen befahren
haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde
gewesen sei.
-
Am 11. August 2015 soll er wie ein leistungswilliger und -fähiger Kunde über das
Internet einen Kaufvertrag über einen Pkw mit dem Zeugen Z. abgeschlossen haben.
Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass er aufgrund seiner Einkommens- und
Vermögenslage nicht in der Lage sein würde, die Kaufsache vereinbarungsgemäß zu
liefern und zu übergeben. Z. soll somit um die Anzahlung in Höhe von 350,00 €
geschädigt worden sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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14:00 Uhr
7 Ns 192/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 34jährige Angeklagte A. aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagte am 19. September 2016 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 18. Februar 2015 in Meppen im Besitz von 3
Päckchen mit 3,1 g, 0,81 g und 0,57 g Marihuana gewesen zu sein. Außerdem soll sie ein
Kleinkraftrad geführt haben, obwohl sie unter dem Einfluss von Cannabis gestanden habe.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Freitag, 17. Februar 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 191/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37jährigen Angeklagten B. aus Tallin, Estland.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 04. Oktober 2016 wegen
Sachbeschädigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer
Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 23. Juli 2016 zum Wohnhaus der Eheleute Z.,
in Haren begeben zu haben, um in das Haus zu gelangen und Wertsachen zu entwenden.
Dabei soll er ein Reizstoffsprühgerät mit sich geführt haben. Bei dem Versuch, in das
Wohnhaus zu gelangen, soll ein Sachschaden in Höhe von ca. 1.500,00 € an der
Eingangstür entstanden sein. Die Tatausführung soll er aber aufgegeben und den Tatort
verlassen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und ein Zeuge
geladen.
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Freitag, 17. Februar 2017, 23. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VPräs'inLG QuereDegener, Saal 176
09:00 Uhr:
23 Ns 19/16
Die 23. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück und den jetzt 32-jährigen Angeklagten B. aus
Holdorf.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte am 11. August 2016 den Angeklagten A. wegen
gemeinschaftlich begangenen Diebstahls geringwertiger Sachen in zwei Fällen in Tateinheit
mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten und den
Angeklagten B. wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Diebstahl zu einer
Freiheitsstrafe von zehn Monaten.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
-
Am Abend des 05. Mai 2016 soll der Angeklagte A. mit dem gesondert verfolgten C.
in das Gelände des Osnabrücker Zoos eingedrungen sein und dort die Spendenbox
aus dem Orang-Utan-Haus aufgebrochen haben. Hier soll er einen unbekannten
Bargeldbetrag entwendet haben. Danach soll er die Eingangstür zu einem
Verkaufskiosk aufgebrochen und auch dort einen Bargeldbetrag in unbekannter Höhe
entwendet haben. Es soll ein Sachschaden in Höhe von ca. 900,00 € entstanden
sein.
-
Am 20. Dezember 2015 sollen die Angeklagten von der Schwester des Angeklagten
B. erfahren haben, dass sie von dem Zeugen Z. belästigt und bedroht werde. Sie
sollen sodann vereinbart haben, dass Z. sofort an diesem Tag „eine deutliche
Ansage“ durch den Angeklagten B. erhalten solle. Die Angeklagten sollen sich
sodann zum Zeugen Z. in einem Wohnkomplex an der Atterstraße begeben haben.
Als Z. die Wohnungstür geöffnet habe, sollen die Angeklagten ihn in die Wohnung
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gedrängt haben. Aufgrund der nun entstandenen aufgeheizten Atmosphäre soll es zu
einer Rangelei gekommen sein, in deren Verlauf B. den Zeugen Z. am Kragen
gefasst habe und mit ihm zu Boden gegangen sei. In der Zwischenzeit soll der
Angeklagte A. das auf dem Tisch liegende Mobiltelefon und die Geldbörse des Z. an
sich genommen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen und ein
Bewährungshelfer geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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