STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen Präsidentendes SächsischenLandtages Dresden, (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141. 51/8607 . Oktober 2016 Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : 6/6563 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Nordsachsen Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Nordsachsen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Nord- Sachsen dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Reinigung erfolgt nicht durch die Bewohner. Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Nordsachsen? Im Rahmen des Betreibervertrages sind die Betreiber verpflichtet, die Hygienevorschriften zu beachten und einzuhalten. Dazu gehören auch erforder- 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi. sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN liche Reinigungsarbeiten, deren Kosten in dem pauschalen Betreibersatz enthalten sind. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Nordsachsen in 2015 und im 1. Halb- Jahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahrensind noch bei Staatsanwaltschaftoder Gericht anhängig? ZusammenfassendeAntwort auf die Fragen4 und 5: Auf ^lie antworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs^Nr. yB/6556 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN
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