AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1N1STER1UM
DES INNERN
Freistaat
SACHSEN
DerStaatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden
Aktenzeichen
Präsidentendes SächsischenLandtages
Dresden,
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24-0141. 51/8607
.
Oktober 2016
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bemhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/6563
Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis
Nordsachsen
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im
Landkreis Nordsachsen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Nord-
Sachsen dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt?
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
Wilhelm-Buck-Str. 2
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Reinigung erfolgt nicht durch die Bewohner.
Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht
selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und
welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Nordsachsen?
Im Rahmen des Betreibervertrages sind die Betreiber verpflichtet, die Hygienevorschriften zu beachten und einzuhalten. Dazu gehören auch erforder-
01097 Dresden
Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
www.smi. sachsen.de
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8. 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATSM1N1STBR1UM
DES INNERN
liche Reinigungsarbeiten, deren Kosten in dem pauschalen Betreibersatz enthalten
sind.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Nordsachsen in 2015 und im 1. Halb-
Jahr 2016 vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahrensind noch bei Staatsanwaltschaftoder Gericht anhängig?
ZusammenfassendeAntwort auf die Fragen4 und 5:
Auf ^lie antworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Drs^Nr. yB/6556 wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Seite 2 von 2
Freistaat
SACHSEN