SACHSEN

STAATSMINISTERIUM
DES INNERN
Freistaat
crml
SACHSEN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
51-1053/8/46
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard -von -Lindenau -Platz 1
01067 Dresden
Dresden,
A ). Januar 2017
Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther,
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drs.-Nr.: 6/7662
Thema: Aktuelle Situation des ehemaligen Kulturdenkmales Pinguin-
Cafö im Dresdner Zoogelände
Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:
„Das Pinguin-Cafö im Dresdner Zoo ist aktuell nicht mehr als Kulturdenkmal geschützt. Ende 2015 wurde das Objekt als DDR -Pavillonbau
in die Denkmalliste aufgenommen.
Nach zwei Monaten soll das Landesamt für Denkmalpflege den Listeneintrag allerdings wieder revidiert
haben."
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich
die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Gebäude bzw. Gebäudebestandteile oder sonstigen Objekte
des Pinguin-Cafös in welchem baulichen Zustand standen aufgrund
welcher Kriterien für welchen Zeitraum unter Denkmalschutz und worin bestand der denkmalpflegerische Wert des
Ensembles/des Denkmales aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD)?
Frage 2:
Wann wurde aus welchen Gründen der Listeneintrag für das PinguinCafö revidiert?
Frage 3:
Welchen Standpunkt vertritt zum Thema der Listenrevidierung die untere Denkmalschutzbehörde in Dresden?
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
www.smi.sachsen.de
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATSMINISTERIUM
DES INNERN
7:47-7
Frage 4:
Durch wen wurden wann an das Landesamt für Denkmalpflege bereits Anfragen
oder Anträge zum Abriss dieses Objektes herangetragen?
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4:
Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) erhielt im Herbst 2015 im Rahmen
regelmäßiger Abstimmungsgespräche mit der Leitung des Dresdner Zoos Kenntnis von
Veränderungswünschen, die das Pinguin-Caf betreffen.
Auf fachliche Hinweise sowohl von der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt
Dresden als auch von Angehörigen des Netzwerkes „Ostmodern" bejahte das LfD zunächst die Denkmaleigenschaft, auch aus dem Grund, einen schnellen Abriss zunächst
zu verhindern. Hieran schloss sich eine genauere Prüfung an. Neben Recherchen zur
Entstehungsgeschichte des Pavillons 1969 in Berlin und der späteren Verlagerung in
den Dresdner Zoo wurde im Februar 2016 eine Innenbesichtigung des Pavillons vorgenommen. Es wurde eine äußerst schlichte Konstruktion vorgefunden. Das LfD kam zu
der Überzeugung, die geschichtliche und baugeschichtliche Bedeutung des Pinguin-
Cafs reiche nicht aus, um ein allgemeines öffentliches Erhaltungsinteresse zu bejahen.
Frage 5:
Wie stellt sich die aktuelle Situation des Pinguin-Cafös aus Sicht der Staatsregierung dar?
Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen.
Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist
daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit
fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.
Letzteres ist hier der Fall. Als vollziehende Gewalt gemäß Art. 3 Abs. 3 und Art. 59 der
Verfass
2 ),Jtig des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung für den Vollzug des Sächsische b enkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) verantwortlich. Das Pinguin-Caf im
Dresd r Zoo steht aber nicht unter Denkmalschutz und unterfällt nicht den Bestimn
mung-pin des SächsDSchG, siehe die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis
4. Eirl'i Ayskunftspflicht der Staatsregierung besteht folglich nicht.
Mitj fr u Wichen Grüßen
,
f
Markus Ulbig'
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