STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat crml SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-1053/8/46 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Dresden, A ). Januar 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7662 Thema: Aktuelle Situation des ehemaligen Kulturdenkmales Pinguin- Cafö im Dresdner Zoogelände Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Pinguin-Cafö im Dresdner Zoo ist aktuell nicht mehr als Kulturdenkmal geschützt. Ende 2015 wurde das Objekt als DDR -Pavillonbau in die Denkmalliste aufgenommen. Nach zwei Monaten soll das Landesamt für Denkmalpflege den Listeneintrag allerdings wieder revidiert haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gebäude bzw. Gebäudebestandteile oder sonstigen Objekte des Pinguin-Cafös in welchem baulichen Zustand standen aufgrund welcher Kriterien für welchen Zeitraum unter Denkmalschutz und worin bestand der denkmalpflegerische Wert des Ensembles/des Denkmales aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD)? Frage 2: Wann wurde aus welchen Gründen der Listeneintrag für das PinguinCafö revidiert? Frage 3: Welchen Standpunkt vertritt zum Thema der Listenrevidierung die untere Denkmalschutzbehörde in Dresden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 7:47-7 Frage 4: Durch wen wurden wann an das Landesamt für Denkmalpflege bereits Anfragen oder Anträge zum Abriss dieses Objektes herangetragen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) erhielt im Herbst 2015 im Rahmen regelmäßiger Abstimmungsgespräche mit der Leitung des Dresdner Zoos Kenntnis von Veränderungswünschen, die das Pinguin-Caf betreffen. Auf fachliche Hinweise sowohl von der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Dresden als auch von Angehörigen des Netzwerkes „Ostmodern" bejahte das LfD zunächst die Denkmaleigenschaft, auch aus dem Grund, einen schnellen Abriss zunächst zu verhindern. Hieran schloss sich eine genauere Prüfung an. Neben Recherchen zur Entstehungsgeschichte des Pavillons 1969 in Berlin und der späteren Verlagerung in den Dresdner Zoo wurde im Februar 2016 eine Innenbesichtigung des Pavillons vorgenommen. Es wurde eine äußerst schlichte Konstruktion vorgefunden. Das LfD kam zu der Überzeugung, die geschichtliche und baugeschichtliche Bedeutung des Pinguin- Cafs reiche nicht aus, um ein allgemeines öffentliches Erhaltungsinteresse zu bejahen. Frage 5: Wie stellt sich die aktuelle Situation des Pinguin-Cafös aus Sicht der Staatsregierung dar? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall. Als vollziehende Gewalt gemäß Art. 3 Abs. 3 und Art. 59 der Verfass 2 ),Jtig des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung für den Vollzug des Sächsische b enkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) verantwortlich. Das Pinguin-Caf im Dresd r Zoo steht aber nicht unter Denkmalschutz und unterfällt nicht den Bestimn mung-pin des SächsDSchG, siehe die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4. Eirl'i Ayskunftspflicht der Staatsregierung besteht folglich nicht. Mitj fr u Wichen Grüßen , f Markus Ulbig' Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN
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