STAATSM1N1STER1UM Freistaat SACHSEN DESINNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDES INNERN 01095 Dresden Präsidentendes SächsischenLandtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24.0141. 51/8606 Dresden A . Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : 6/6562 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Mittelsachsen Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Mittelsachsen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Mit- telsachsen dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gerei- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern nigt? Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkennt- Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi. sachsen.de nisse vor. Soweit es sich um privat betriebene Gemeinschaftsunterkünfte handelt, er- folgt eine Grundreinigung durch den Betreiber selbst, welche pauschal im Betreibersatz enthalten ist. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim EmpfangWilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. Sanitäreinrichtungen als Bestandteil von Wohneinheiten innerhalb der Ge- meinschaftsunterkünfte werden von den Bewohnern selbst gereinigt. Gemeinschaftsanlagen werden entweder im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten durch die Bewohner oder durch Angestellte des Betreibers gereinigt. STAATSM1N1STER1UM DESINNERN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Mittelsachsen? Vom Betreiber zu erbringende Reinigungsleistungen sind im Betreibervertrag geregelt und in den Gesamtkosten enthalten. Einzelne Kosten sind nach Mitteilung des Landkreises nicht ermittelbar. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Mittelsachsen in 2015 und im 1. Halb- Jahr2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahrensind noch bei Staatsanwaltschaftoder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: e Aj?ftworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Ir. 676556 wird verwiesen. W freu/idlichen Grüßen Markus Ult^ig Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN
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