AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1N1STER1UM
Freistaat
SACHSEN
DESINNERN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDES INNERN
01095 Dresden
Präsidentendes SächsischenLandtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24.0141. 51/8606
Dresden
A
.
Oktober 2016
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/6562
Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis
Mittelsachsen
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im
Landkreis Mittelsachsen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Mit-
telsachsen dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gerei-
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
nigt?
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkennt-
Telefon +49 351 564-0
Telefax+49 351 564-3199
www.smi. sachsen.de
nisse vor.
Soweit es sich um privat betriebene Gemeinschaftsunterkünfte handelt, er-
folgt eine Grundreinigung durch den Betreiber selbst, welche pauschal im
Betreibersatz enthalten ist.
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim EmpfangWilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
Sanitäreinrichtungen als Bestandteil von Wohneinheiten innerhalb der Ge-
meinschaftsunterkünfte werden von den Bewohnern selbst gereinigt. Gemeinschaftsanlagen werden entweder im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten
durch die Bewohner oder durch Angestellte des Betreibers gereinigt.
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DESINNERN
Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst
gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Mittelsachsen?
Vom Betreiber zu erbringende Reinigungsleistungen sind im Betreibervertrag geregelt
und in den Gesamtkosten enthalten. Einzelne Kosten sind nach Mitteilung des Landkreises nicht ermittelbar.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Mittelsachsen in 2015 und im 1. Halb-
Jahr2016 vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahrensind noch bei Staatsanwaltschaftoder Gericht anhängig?
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5:
e Aj?ftworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Ir. 676556 wird verwiesen.
W freu/idlichen Grüßen
Markus Ult^ig
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