STAATSM1N1STER1UM DESINNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, /[^\ (bitte bei Anüwortangeben) StAs24-0141»51/8598 StAs24-0141»5 . Oktober 2016 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : 6/6558 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Erzgebirgskreis Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Erzgebirgskreis in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Erz- gebirgskreis dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gerei- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern nigt? Wilhelm-Buck-Str. 2 Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkennt- Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 01097 Dresden www.smi. sachsen.de nlsse vor. Verkehrsanbindung: Die Reinigung der Sanitäranlagen erfolgt grundsätzlich durch die Heimbewohner selbst. Ausgenommen davon ist eine turnusmäßige professionelle Grundreinigung mit Desinfektionsmitteln als Bestandteil des Hygieneplanes. Die Kosten sind jeweils in den pauschalen Betreibersätzen einkalkuliert. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1MSTER1UM DES INNERN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Erzgebirgskreis? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird verwiesen. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünftenim Landkreis Erzgebirgskreis in 2015 und im 1. HalbJahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlangen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaftoder Gericht anhängig? ZusammenfassendeAntwort auf die Fragen 4 und 5: Auf (jfieAntworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs. '/Nr/6/6556 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbl Seite 2 von 2 Freistaat SÄCtiSETN
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