drucksache 6/6558_a - AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1N1STER1UM
DESINNERN
Freistaat
SACHSEN
DerStaatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden
Aktenzeichen
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Dresden, /[^\
(bitte bei Anüwortangeben)
StAs24-0141»51/8598
StAs24-0141»5
.
Oktober 2016
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/6558
Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis
Erzgebirgskreis
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten
der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften
im
Landkreis Erzgebirgskreis in Bezug auf soziale Gruppen (Familien,
Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Erz-
gebirgskreis dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gerei-
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
nigt?
Wilhelm-Buck-Str. 2
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkennt-
Telefon +49 351 564-0
Telefax+49 351 564-3199
01097 Dresden
www.smi. sachsen.de
nlsse vor.
Verkehrsanbindung:
Die Reinigung der Sanitäranlagen erfolgt grundsätzlich durch die Heimbewohner selbst. Ausgenommen davon ist eine turnusmäßige professionelle
Grundreinigung mit Desinfektionsmitteln als Bestandteil des Hygieneplanes.
Die Kosten sind jeweils in den pauschalen Betreibersätzen einkalkuliert.
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATS1VI1MSTER1UM
DES INNERN
Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst
gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Erzgebirgskreis?
Auf die Antwort auf die Frage 2 wird verwiesen.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünftenim Landkreis Erzgebirgskreis in 2015 und im 1. HalbJahr 2016 vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlangen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaftoder Gericht anhängig?
ZusammenfassendeAntwort auf die Fragen 4 und 5:
Auf (jfieAntworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Drs. '/Nr/6/6556 wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Ulbl
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