AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1M1STER1UM
DESINNERN
Freistaat
SACHSEN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden
Präsidentendes SächsischenLandtages
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24-0141|. 51/8612
Dresden, /*;
Oktober 2016
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/6569
Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis
Zwickau
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
KleineAnfragewie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im
Landkreis Zwickau in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis
Zwickau dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt?
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Reinigung regelt der Betreiber unter Beachtung der einschlägigen
Rechtsvorschriften. Im Rahmen der Vertragsgestaltung des Landkreises
darf der Betreiber regelmäßig die Bewohner zur Reinigung hinzuziehen.
Leistungen für die Reinigung sind in der Betreiberpauschale enthalten. Diese Kosten werden nicht einzeln ausgewiesen und vom Landkreis dementsprechend nicht isoliert erfasst.
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Telefon +49 351 564-0
Telefax+49 351 564-3199
www. smi. sachsen. de
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim EmpfangWilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
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Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst
gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Zwickau?
Auf die Antwort auf die Frage 2 wird verwiesen.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Zwickau in 2015 und im 1. Halbjahr
2016 vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig?
ZusammenfassendeAntwort auf die Fragen 4 und 5:
Auf d/^fe A/tworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 976556 wird verwiesen.
Mit fi/eu^dlichen Grüßen
MaYkus Ulk
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