STAATSM1M1STER1UM DESINNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidentendes SächsischenLandtages Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141|. 51/8612 Dresden, /*; Oktober 2016 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : 6/6569 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Zwickau Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die KleineAnfragewie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Zwickau in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Zwickau dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt? Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Reinigung regelt der Betreiber unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Im Rahmen der Vertragsgestaltung des Landkreises darf der Betreiber regelmäßig die Bewohner zur Reinigung hinzuziehen. Leistungen für die Reinigung sind in der Betreiberpauschale enthalten. Diese Kosten werden nicht einzeln ausgewiesen und vom Landkreis dementsprechend nicht isoliert erfasst. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www. smi. sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim EmpfangWilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DESINNERN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Zwickau? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird verwiesen. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Zwickau in 2015 und im 1. Halbjahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? ZusammenfassendeAntwort auf die Fragen 4 und 5: Auf d/^fe A/tworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 976556 wird verwiesen. Mit fi/eu^dlichen Grüßen MaYkus Ulk Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN
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