drucksache 6/6564_a - AfD Fraktion Sachsen

STAATS1VI1N1STER1UM
Freistaat
SACHSEN
DES INNERN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden
Aktenzeichen
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Dresden
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24.0141. 51/8609
^
.
Oktober 2016
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/6564
Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Bezug auf soziale
Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirgedar, und werden diese von den Bewoh-
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
nern selbst gereinigt?
Wilhelm-Buck-Str. 2
Hausanschrift;
01097 Dresden
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.
Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
www.smi. sachsen.de
Verkehrsanbindung:
Die Sanitäreinrichtungen werden von den Bewohnern selbst gereinigt, teil-
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 8. 7. 8. 13
weise im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten.
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATSM1NISTER1UM
DESINNERN
Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst
gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem LandkreisSächsischeSchweiz-Osterzgebirge?
Entfällt.
Frage 4.
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in
2015 und im 1. Halbjahr 2016 vor?
Frage 5:
Wieviele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig?
ZusammenfassendeAntwort auf die Fragen4 und 5:
Auf ^fie Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Drs.-/Nr. @76556 wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Ulb^
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