STAATS1VI1N1STER1UM Freistaat SACHSEN DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden (bitte bei Antwort angeben) StAs24.0141. 51/8609 ^ . Oktober 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : 6/6564 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirgedar, und werden diese von den Bewoh- Sächsisches Staatsministerium des Innern nern selbst gereinigt? Wilhelm-Buck-Str. 2 Hausanschrift; 01097 Dresden Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi. sachsen.de Verkehrsanbindung: Die Sanitäreinrichtungen werden von den Bewohnern selbst gereinigt, teil- Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 8. 7. 8. 13 weise im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DESINNERN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem LandkreisSächsischeSchweiz-Osterzgebirge? Entfällt. Frage 4. Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in 2015 und im 1. Halbjahr 2016 vor? Frage 5: Wieviele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? ZusammenfassendeAntwort auf die Fragen4 und 5: Auf ^fie Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-/Nr. @76556 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulb^ Seite 2 von 2 Freistaat SACMSETN
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