drucksache 6/6561_a - AfD Fraktion Sachsen

STAATSM11M1STER1UM
DESINNERN
Freistaat
SACMSEN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDES INNERN
Aktenzeichen
01095 Dresden
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24.014i1.51/8604
Präsidentendes SächsischenLandtages
Dresden//l . Oktober 2016
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/6561
Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis
Meißen
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften
im
Landkreis Meißen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Mei-
ßen dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt?
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnlsse vor.
Grundsätzlich liegt die Ein- und Erhaltung der Sauberkeit, wozu u. a. die
Reinigung der Sanitäreinrichtungen gehört, in der Verantwortung der Heimleitung unter Einbeziehung der Bewohner. Soweit es sich um privat betriebene Gemeinschaftsunterkünfte handelt, erfolgt zudem eine Grundreinigung
durch den Betreiber selbst, welche pauschal im Betreibersatz enthalten ist.
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
Wilhelm-Buck-Sfr. 2
01097 Dresden
Telefon +49 351 564-0
Telefax+49 351 564-3199
www. smi. sachsen. de
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATSM1N1STE^1UM
DES INNERN
Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst
gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Meißen?
Auf die Antwort auf die Frage 2 wird verwiesen.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünftenim Landkreis Meißenin 2015 und im 1. Halbjahr 2016
vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig?
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5:
Auf <^e A/tworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Drs.-^Jr. 9V6556 wird verwiesen.
Mit feuifidlichen Grüßen
Markus Ulbil
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