STAATSM11M1STER1UM DESINNERN Freistaat SACMSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) StAs24.014i1.51/8604 Präsidentendes SächsischenLandtages Dresden//l . Oktober 2016 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : 6/6561 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Meißen Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Meißen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Mei- ßen dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt? Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnlsse vor. Grundsätzlich liegt die Ein- und Erhaltung der Sauberkeit, wozu u. a. die Reinigung der Sanitäreinrichtungen gehört, in der Verantwortung der Heimleitung unter Einbeziehung der Bewohner. Soweit es sich um privat betriebene Gemeinschaftsunterkünfte handelt, erfolgt zudem eine Grundreinigung durch den Betreiber selbst, welche pauschal im Betreibersatz enthalten ist. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Sfr. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www. smi. sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STE^1UM DES INNERN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Meißen? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird verwiesen. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünftenim Landkreis Meißenin 2015 und im 1. Halbjahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf <^e A/tworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-^Jr. 9V6556 wird verwiesen. Mit feuifidlichen Grüßen Markus Ulbil Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN
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