STAATSM1N1STER1UM DESINNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141. 51/8603 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, /7*f . Oktober 2016 Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : 6/6560 Thema: GemeinschaftsunterkünftefürAsylbewerber im Landkreis Leipzig Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Leipzig in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Leipzig dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt? Hausanschrift: SächsischesStaatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Reinigung erfolgt nicht durch die Bewohner. 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.Sachsen,de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünftevon den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Leipzig? Zur Sicherstellung des hygienischen Mindeststandards ist die Reinigung der Sanitäranlagen im Betreibervertrag geregelt und in dem Entgelt enthalten. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Frage 4. Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Leipzig in 2015 und im 1. Halbjahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaftoder Gericht anhängig? ZusammenfassendeAntwort aufdie Fragen4 und 5: Auf djfe Ar)(worten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6^6556 wird verwiesen. Mit teunfcllichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 Freistaat SACMSE1N
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