drucksache 6/6560_a - AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1N1STER1UM
DESINNERN
Freistaat
SACHSEN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDES INNERN
Aktenzeichen
01095 Dresden
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24-0141. 51/8603
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Dresden, /7*f . Oktober 2016
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bemhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/6560
Thema: GemeinschaftsunterkünftefürAsylbewerber im Landkreis
Leipzig
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im
Landkreis Leipzig in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft
im Landkreis
Leipzig dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gereinigt?
Hausanschrift:
SächsischesStaatsministerium
des Innern
Wilhelm-Buck-Str. 2
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Reinigung erfolgt nicht durch die Bewohner.
01097 Dresden
Telefon +49 351 564-0
Telefax+49 351 564-3199
www.smi.Sachsen,de
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13
Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünftevon den Bewohnern nicht
selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und
welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Leipzig?
Zur Sicherstellung des hygienischen Mindeststandards ist die Reinigung der
Sanitäranlagen im Betreibervertrag geregelt und in dem Entgelt enthalten.
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATSM1N1STER1U1VI
DES INNERN
Frage 4.
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Leipzig in 2015 und im 1. Halbjahr 2016
vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaftoder Gericht anhängig?
ZusammenfassendeAntwort aufdie Fragen4 und 5:
Auf djfe Ar)(worten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6^6556 wird verwiesen.
Mit teunfcllichen Grüßen
Markus Ulbig
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