AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1NISTER1UM
Freistaat
SACHSEN
DES INNERN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDES INNERN
Aktenzeichen
01095 Dresden
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24-0141»51/8608
141»!
Präsidenten des SächsischenLandtages
Dresden,
.
Oktober 2016
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs.-Nr. : 6/6567
Thema: Gemeinschaftsunterkünftefür Asylbewerber in der Kreisfreien
Stadt Leipzig
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften in der
Kreisfreien Stadt Leipzig in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in der Kreisfreien
Hausanschrift:
Stadt Leipzig dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gerein igt?
des Innern
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkennt-
Telefon +49 351 564-0
Telefax+49 351 564-3199
Sächsisches Staatsministerium
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
www.smi. sachsen.de
nisse vor.
Verkehrsanbindung:
Die Reinigung der Sanitäreinrichtungenerfolgt im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten durch die Bewohner selbst.
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
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Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst
gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch der Kreisfreien Stadt Leipzig?
Zur Wahrung von Hygienestandards erfolgt teilweise eine professionelle Reinigung der
Sanitäranlagen. Zu den Kosten liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Leipzig in 2015 und im 1.
Halbjahr2016 vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Straf-
maß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig?
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5:
Auf f\e antworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Drs.
Ir. 0/6556 wird verwiesen.
Mit freyhdlichen Grüßen
Markus Ulbk
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