STAATSM1NISTER1UM Freistaat SACHSEN DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141»51/8608 141»! Präsidenten des SächsischenLandtages Dresden, . Oktober 2016 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr. : 6/6567 Thema: Gemeinschaftsunterkünftefür Asylbewerber in der Kreisfreien Stadt Leipzig Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Leipzig in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in der Kreisfreien Hausanschrift: Stadt Leipzig dar, und werden diese von den Bewohnern selbst gerein igt? des Innern Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkennt- Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 Sächsisches Staatsministerium Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden www.smi. sachsen.de nisse vor. Verkehrsanbindung: Die Reinigung der Sanitäreinrichtungenerfolgt im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten durch die Bewohner selbst. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch der Kreisfreien Stadt Leipzig? Zur Wahrung von Hygienestandards erfolgt teilweise eine professionelle Reinigung der Sanitäranlagen. Zu den Kosten liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Leipzig in 2015 und im 1. Halbjahr2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Straf- maß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf f\e antworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs. Ir. 0/6556 wird verwiesen. Mit freyhdlichen Grüßen Markus Ulbk Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN
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