AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1N1STBR1UM
DES INNERN
Freistaat
SACHSEN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHESSTAATSMINISTERIUMDESINNERN
01095 Dresden
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24.0141. 51/8595
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
A
Dresden,
Oktober 2016
Bemhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/6557
Thema: Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) fürAsylbewerber im
Freistaat Sachsen
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen für
Asylbewerber im Freistaat Sachsen in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen fürAsylbewerber
Hausanschrift:
im Freistaat Sachsen dar, und werden diese von den Bewohnern
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
selbst gereinigt?
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Aufnahmeeinrichtungen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse
vor.
Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
www.smi. sachsen.de
Verkehrsanbindung:
Die Reinigung der Sanitäranlagen in den Aufnahmeeinrichtungen wird vom
Betreiber vorgenommen.
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim EmpfangWilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATSM1N1STE^1UM
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Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst
gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Freistaat Sachsen?
Die zu erbringenden Leistungen für Reinigungsarbeiten sind Teil des Betreibervertrages. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht gesondert ausgewiesen.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber im Freistaat Sachsen in 2015 und
im 1. Halbjahr 2016 vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Straf-
maß,wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig?
Zusarr^enfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5:
Auf cj^b Ajntworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. Q'/6556 wird verwiesen.
Mit fl-eutjidlichen Grüßen
Markus Ulbi
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