STAATS1VI1N1STER1UM Freistaat SACHSEN DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden Herrn Dr. Matthias Rößler (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141. 51/8609 .A Oktober 2016 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : 6/6565 Thema: GemeinschaftsunterkünftefürAsylbewerber in der Kreisfreien Stadt Chemnitz Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Chemnitz in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in der Kreisfreien Stadt Chemnitz dar, und werden diese von den Bewohnern selbst ge- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern reinigt? Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkennt- Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi. sachsen.de nisse vor. Verkehrsanbindung; In Gemeinschaftsunterkünften mit Wohnungscharakter werden die Sani- täreinrichtungenvon den Bewohnern selbst gereinigt. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str 2 oder 4 melden. STAATSTVI1N1STER1U1VI DESINNERN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch der Kreisfreien Stadt Chemnitz? Gemeinschaftsunterkünfte mit gemeinschaftlichen Sanitäreinrichtungen werden zur Wahrung hygienischer Vorschriften durch professionelle Firmen gereinigt. Die Kosten hierfür betragen ca. 750 Euro monatlich. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Chemnitz in 2015 und im 1. Halbjahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf d|t? Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs. -^r. 6^6556 wird verwiesen. Mit frfeunülichen Grüßen MaTkus Ulbic Seite 2 von 2 Freistaat SACHSE1N
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