AfD Fraktion Sachsen

STAATS1VI1N1STER1UM
Freistaat
SACHSEN
DES INNERN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden
Aktenzeichen
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Dresden
Herrn Dr. Matthias Rößler
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24-0141. 51/8609
.A
Oktober 2016
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/6565
Thema: GemeinschaftsunterkünftefürAsylbewerber in der Kreisfreien
Stadt Chemnitz
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften in der
Kreisfreien Stadt Chemnitz in Bezug auf soziale Gruppen (Familien,
Alleinreisende) und auf die Nationalität vor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in der Kreisfreien
Stadt Chemnitz dar, und werden diese von den Bewohnern selbst ge-
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
reinigt?
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkennt-
Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
www.smi. sachsen.de
nisse vor.
Verkehrsanbindung;
In Gemeinschaftsunterkünften mit Wohnungscharakter werden die Sani-
täreinrichtungenvon den Bewohnern selbst gereinigt.
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str 2 oder 4 melden.
STAATSTVI1N1STER1U1VI
DESINNERN
Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst
gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch der Kreisfreien Stadt Chemnitz?
Gemeinschaftsunterkünfte mit gemeinschaftlichen Sanitäreinrichtungen werden zur
Wahrung hygienischer Vorschriften durch professionelle Firmen gereinigt. Die Kosten
hierfür betragen ca. 750 Euro monatlich.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Chemnitz in 2015 und im 1.
Halbjahr 2016 vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Strafmaß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig?
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5:
Auf d|t? Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Drs. -^r. 6^6556 wird verwiesen.
Mit frfeunülichen Grüßen
MaTkus Ulbic
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