drucksache 6/6559_a - AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1N1STER1UM
DBSINNERN
Freistaat
SÄCtiSETN
DerStaatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24-0141. 51/8601
Dresden,
Oktober 2016
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs. -Nr. : 6/6559
Thema: Gemeinschaftsunterkünfte fürAsylbewerber im Landkreis
Görlitz
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehrgeehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
KleineAnfragewie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im
Landkreis Görlitz in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Görlitz
dar, und werden diesevon den Bewohnern selbst gereinigt?
Hausanschrift:
SächsischesStaatsministerium
des Innern
Wilhelm-Buck-Str. 2
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.
01097 Dresden
Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
www.smi. sachsen.de
Die Reinigung erfolgt grundsätzlich durch den Betreiber. Gelegentlich werden Heimbewohner im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit hinzugezo-
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13
gen.
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATSM1N1STER1UM
DES 1NNERM
Freistaat
SACtiSETsj
Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst
gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Görlitz?
Der Betreiber ist verträglich verpflichtet, die Hygienevorschriften einzuhalten. Die Kosten hierfür sind in den Gesamtbetreiberkosten enthalten.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Görlitz in 2015 und im 1. Halbjahr 2016
vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Straf-
maß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig?
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5:
Auf
^ie an tworten
der
Staatsregierung
Drs^Nr. /6/6556 wird verwiesen.
Mit/freylndlichen Grüßen
arkus Ul^
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auf die
Fragen
4 und 5 der Kleinen
Anfrage