STAATSM1N1STER1UM DBSINNERN Freistaat SÄCtiSETN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141. 51/8601 Dresden, Oktober 2016 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs. -Nr. : 6/6559 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte fürAsylbewerber im Landkreis Görlitz Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehrgeehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die KleineAnfragewie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Görlitz in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalitätvor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Görlitz dar, und werden diesevon den Bewohnern selbst gereinigt? Hausanschrift: SächsischesStaatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi. sachsen.de Die Reinigung erfolgt grundsätzlich durch den Betreiber. Gelegentlich werden Heimbewohner im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit hinzugezo- Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 gen. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERM Freistaat SACtiSETsj Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch dem Landkreis Görlitz? Der Betreiber ist verträglich verpflichtet, die Hygienevorschriften einzuhalten. Die Kosten hierfür sind in den Gesamtbetreiberkosten enthalten. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Görlitz in 2015 und im 1. Halbjahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigen wurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Straf- maß, wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf ^ie an tworten der Staatsregierung Drs^Nr. /6/6556 wird verwiesen. Mit/freylndlichen Grüßen arkus Ul^ Seite 2 von 2 auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
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