drucksache 6/6566_a - AfD Fraktion Sachsen

STAATSM1N1STER1UM
Freistaat
SACHSE1N
DESINNERN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
StAs24. 0141. 51/8605
Dresden,
Herrn Dr. Matthias Rößler
A
Oktober 2016
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion
Drs.-Nr.: 6/6566
Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in der Kreisfreien
Stadt Dresden
Hier: Sozialverhalten der Bewohner
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im
Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften in der
Kreisfreien Stadt Dresden in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor?
Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage
Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen.
Frage 2:
Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen
durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in der Kreisfreien
Stadt Dresden dar, und werden diese von den Bewohnern selbst ge-
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
reinigt?
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner
von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkennt-
Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
nisse vor.
www.smi. sachsen.de
Verkehrsanbindung:
Soweit es sich um Unterkünfte mit gemeinschaftlich genutzten Sanitäreinrichtungen handelt, werden diese nicht von den Bewohnern gereinigt.
Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim EmpfangWilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATSM1N1STER1UM
DES INNERN
Frage 3:
Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst
gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch der Kreisfreien Stadt Dresden?
Die Reinigung der sogenannten Gemeinschaftsflächen, u. a. auch gemeinschaftlich
genutzte Sanitäranlagen, obliegt jeweils dem verträglich gebundenen Betreiber, der
sich zur Einhaltung der hygienischen Vorschriften verpflichtet hat. Die hierfür entstehenden Kosten sind Teil des Gesamtkostensatzes.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den
Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Dresden in 2015 und im 1
Halbjahr 2016 vor?
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Straf-
maß,wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie
viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaftoder Gericht anhängig?
Zusamjnenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5:
Auf dje A/tworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage
Drs. -^r. S'/6556 wird verwiesen.
Mit ff-eutfidlichen Grüßen
Mäfkus Ulbi
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