STAATSM1N1STER1UM Freistaat SACHSE1N DESINNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24. 0141. 51/8605 Dresden, Herrn Dr. Matthias Rößler A Oktober 2016 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6566 Thema: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in der Kreisfreien Stadt Dresden Hier: Sozialverhalten der Bewohner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Unterschiede im Sozialverhalten der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Dresden in Bezug auf soziale Gruppen (Familien, Alleinreisende) und auf die Nationalität vor? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6556 wird verwiesen. Frage 2: Wie stellt sich die sachgemäße Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in der Kreisfreien Stadt Dresden dar, und werden diese von den Bewohnern selbst ge- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern reinigt? Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Zur sachgemäßen Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften liegen der Staatsregierung keine Erkennt- Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 nisse vor. www.smi. sachsen.de Verkehrsanbindung: Soweit es sich um Unterkünfte mit gemeinschaftlich genutzten Sanitäreinrichtungen handelt, werden diese nicht von den Bewohnern gereinigt. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim EmpfangWilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Wenn entsprechend Frage 2 die Unterkünfte von den Bewohnern nicht selbst gereinigt werden: Welche Gründe stehen dem entgegen und welche Kosten entstehen dadurch der Kreisfreien Stadt Dresden? Die Reinigung der sogenannten Gemeinschaftsflächen, u. a. auch gemeinschaftlich genutzte Sanitäranlagen, obliegt jeweils dem verträglich gebundenen Betreiber, der sich zur Einhaltung der hygienischen Vorschriften verpflichtet hat. Die hierfür entstehenden Kosten sind Teil des Gesamtkostensatzes. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen zu strafbaren Handlungen durch Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften in der Kreisfreien Stadt Dresden in 2015 und im 1 Halbjahr 2016 vor? Frage 5: Wie viele Strafanzeigenwurden zu den unter Frage 4 benannten strafbaren Handlungen gestellt, in wie vielen Fällen kam es zur Verurteilung mit welchem Straf- maß,wie viele Verfahren wurden mit welchen Begründungen eingestellt und wie viele Verfahren sind noch bei Staatsanwaltschaftoder Gericht anhängig? Zusamjnenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf dje A/tworten der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs. -^r. S'/6556 wird verwiesen. Mit ff-eutfidlichen Grüßen Mäfkus Ulbi Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN
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