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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BB160137
Montag, 18. April 2016
Hotel Sylter Hof Berlin
Kurfürstenstraße 114–116
10787 Berlin
Telefon: 030 2120-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
270,00 € für Mitglieder des vhw
335,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Arbeitsrechliche Betrachtung
des Anspruchsübergangs
nach § 115 SGB X
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-325
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Montag
18. April 2016
Berlin
Titelmotiv: © Harald07 - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Wenn der Arbeitgeber die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zahlung des vereinbarten bzw. geschuldeten Entgelts ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht
mehr erfüllt, tritt der zuständige Sozialleistungsträger in Vorleistung für den
Arbeitgeber. Da es sich hierbei nur um eine „Vorfinanzierung“ handelt, bedarf
es eines anschließenden Ausgleichs zwischen dem Sozialleistungsträger und
Arbeitgeber. Hierzu ordnet § 115 SGB X einen Übergang des Entgeltanspruchs
auf den Sozialleistungsträger in Höhe des von diesem erbachten Leistungen
an.
Für die Feststellung, welche Voraussetzungen für den Anspruchsübergang
vorliegen müssen und welche Ansprüche erfasst sind, bedarf es einer arbeitsrechtlichen Betrachtung der für § 115 SGB X relevanten Situationen. Dazu
müssen der Normzweck des § 115 SGB X und dessen Verhältnis zu arbeitsrechtlichen Vorschriften betrachtet werden.
Die möglichen Einwendungen des Arbeitgebers sowie die vom Arbeitnehmer
zu beachtenden Verfügungen über den Entgeltanspruch werden umfassend
und unter Einbeziehung der Abläufe im Kündigungsschutzverfahren dargestellt. Zudem werden der Ablauf eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits sowie
die Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren erläutert.
Ziel der Fortbildung ist es, die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, Inhalte und
Besonderheiten des gesetzlichen Anspruchsübergangs nach § 115 SGB X aufzuzeigen und damit eine sicherere Entscheidungsgrundlage für das Vorgehen
des Sozialleistungsträgers herbeizuführen.
IHR REFERENT
Dr. Patrick Pfalzgraf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Autor des Verlages C. H. Beck,
München und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht
im DAV sowie des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Leistungsabteilungen und Widerspruchsstellen der Jobcenter und optierenden Kommunen.
MONTAG, 18. APRIL 2016
Arbeitsrechliche Betrachtung des Anspruchsübergangs nach
§ 115 SGB X
09:00 Uhr
Begrüßungskaffee
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
I. Einführung
• Normzweck und Zielrichtung
• Verhältnis zu anderen Ausgleichsregelungen des SGB X
Weitere interessante Seminare finden Sie unter:
http://www.vhw.de/fort-und-ausbildung/
Arbeitsrechliche Betrachtung des Anspruchsübergangs nach § 115 SGB X
BB160137, Montag, 18. April 2016, Berlin
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
II. Voraussetzungen
• Leistungen des Sozialversicherungsträgers
• Entgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
• Zustandekommen, Inhalt und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
• Ansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis
• Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
• Unpfändbare Entgeltanteile und Sachbezüge
• Kongruenz und Kausalität zwischen Arbeitsentgelt und Sozialleistung
III.Übergang des Entgeltanspruchs
• Zeitpunkt und Wirkung des Übergangs
• Einwendungen gegen den Entgeltanspruch
• Verfügungen über den Entgeltanspruch
• Dispositionsbefugnis des Arbeitnehmers
• Besonderheiten im Kündigungsschutzverfahren
IV.Geltendmachung vor und im gerichtlichen Verfahren
• Außergerichtliche Geltendmachung
• Verfahren vor dem Arbeitsgericht
• Kläger und Beklagter
• Ablauf des Verfahrens
• Besonderheiten im Verfahren
16:00 Uhr
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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ende des Seminars
11:00 und 14:30 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
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