VERANSTALTUNGSPROGRAMM E 3346/15 Neue Funktionen für Bund, Länder und Kommunen in der Bundesauftragsverwaltung – Informationen für die Praxis 26. Januar 2015, 10.30 Uhr bis 16.30 Uhr Deutscher Verein, Berlin Referenten Dieter Lutz Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referatsleiter im Referat Vb1 "Grundsatzfragen der Sozialhilfe, Lebensunterhaltsleistungen" Dr. Thomas Bernhardi Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referent im Referat Vb1 "Grundsatzfragen der Sozialhilfe, Lebensunterhaltsleistungen" Moderation Werner Hesse Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Geschäftsführer Leitung Anika Cieslik, wissenschaftliche Referentin im Deutschen Verein, Berlin, Arbeitsfeld: Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe, soziale Leistungssysteme Inhalt Durch das 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurde die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu gestaltet. In der Folge der erhöhten Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde erstmalig eine Fürsorgeleistung vollständig in die Bundesauftragsverwaltung überführt. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Durchführung der Grundsicherung nicht mehr in Eigenverwaltung erfolgt und damit die bisher weitgehend autonome Ausführung nicht mehr möglich ist. Ziele In der Veranstaltung werden grundsätzliche rechtliche Fragen im Umgang mit der Bundesauftragsverwaltung sowie Folgewirkungen in der Praxis erörtert. Zielgruppen Mit der Umsetzung der Bundesauftragsverwaltung befasste Fachkräfte, insbesondere Leitungsebene und Mitarbeitende von Trägern der Sozialhilfe. Programmablauf Montag, 26.01.2015 Uhrzeit 10.30 Begrüßung und Eröffnung Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins 10.45 Was ist Bundesauftragsverwaltung, wie funktioniert sie, welche Rolle haben dabei der Bund, das Land und der Träger vor Ort? Dr. Thomas Bernhardi Aussprache 11.30 Funktion des Arbeitskreises „Bundesauftragsverwaltung“ Dieter Lutz Aussprache 12.00 – 13.00 Mittagspause 13.00 Weiterentwicklungen des 4. Kapitels SGB XII in mittel- und längerfristiger Perspektive: Rechtsänderungen Einführung von Verwaltungsvorschriften Möglichkeit des Erlasses von Weisungen Dieter Lutz 13.30 Erwartungen an die Umsetzung der Bundesauftragsverwaltung im 4. Kapitel SGB XII aus kommunaler Sicht Aussprache 14.00 Erfahrungsaustausch zu ausgewählten Fragen in der Umsetzung der Bundesauftragsverwaltung, z.B.: Umfang der Erstberatung Kostensenkungsaufforderungen nach § 35 SGB XII Vergabe von Darlehen und deren Erstattung Regelbedarfsstufe 3 und Anerkennung der KdU weiterer Erwachsener im Haushalt Berücksichtigung von am Monatsende zufließendem Einkommen Wechsel vom 3. Kapitel ins 4. Kapitel SGB XII Bearbeitungsdauer bei Wechsel vom SGB II ins 4. Kapitel SGB XII bei Erreichen der Altersgrenze 15.00 – 15.30 Kaffeepause 15.30 Fortsetzung des Erfahrungsaustauschs 16.30 Ende der Veranstaltung Verantwortliche Referentin Anika Cieslik Telefon: +49(0)30 62980-322 [email protected] Veranstaltungsort Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Michaelkirchstraße 17/18 10179 Berlin Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Veranstalter Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Michaelkirchstr. 17/18, D-10179 Berlin-Mitte Telefon +49(0) 30/62980-0 Telefax +49(0) 30/62980-150 E-Mail: [email protected] Internet: www.deutscher-verein.de
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